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| LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1996 - L 5 U 34/96 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - L 5 U 34/96 (https://dejure.org/1996,6218)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wesentlicher Verfahrensmangel wegen Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 159 Abs. 1 Nr. 2 und § 103 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG); Zur Entschädigung einer Berufskrankheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 20.06.1996 - S 13 (10) U 67/95
- SG Gelsenkirchen, 20.06.1996 - S 13 U 67/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1996 - L 5 U 34/96
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95
Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1996 - L 5 U 34/96
Rn. 18 Bei seiner Entscheidung wird das SG folgendes zu beachten haben: Zur Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe "langjährig" und "schwere Lasten" kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß der Verordnungsgeber bewußt unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet hat, um die Berücksichtigung neuerer medizinischer Kenntnisse nach Erlaß der Norm im Rahmen ihrer Konkretisierung zu ermöglichen (vgl. hierzu auch BSG, Beschluss vom 31.05.1996, 2 BU 237/95, S. 4 f.).
- BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R
Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung - …
Er hat bewußt keine konkreten Belastungsarten mit genau festgelegten Grenzwerten angegeben, wodurch ua die Berücksichtigung neuerer - im wesentlichen medizinischer - nach Erlaß der Verordnung gewonnener bzw bekanntgewordener Erkenntnisse ermöglicht werden soll (…vgl dazu BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen vom 15. Oktober 1996 - L 5 U 34/96 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1996 - L 17 U 145/96
Anspruch auf Verletztenrente wegen einer BK Nr. 2108
Dieses Merkblatt stellt zwar keine verbindliche, im Range der Verordnung stehende Erläuterung dar, sondern gibt lediglich Hinweise für die Beurteilung von möglichen Zusammenhängen aus arbeitsmedizinischer Sicht und wendet sich in erster Linie an die Ärzteschaft, ist aber gleichwohl ein wertvolles Hilfsmittel für das Erkennen von Berufskrankheiten (vgl. dazu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - LSG NW -, Urteil vom 15.10.1996 - L 5 U 34/96 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1997 - L 5 U 42/96
Zahlung von Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit ; Aufnahme einer …
Der Senat folgt der überzeugenden Beurteilung des Sachverständigen Prof. Dr. B ... Der Verordnungsgeber hat bewußt die erforderliche Exposition mit unbestimmten Rechtsbegriffen umschrieben, um die Berücksichtigung neuerer medizinischer Erkenntnisse zu ermöglichen (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 31.05.1996, 2 BU 237/95 sowie Senat, Urteil vom 15.10.1996, L 5 U 34/96).
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