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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10737
LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94 (https://dejure.org/1998,10737)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.03.1998 - L 5 VG 151/94 (https://dejure.org/1998,10737)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. März 1998 - L 5 VG 151/94 (https://dejure.org/1998,10737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 OEG, § 1 Abs 8 OEG
    Opferentschädigung - Tötungsdelikt - Strafverfahren - Notwehrsituation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Opferentschädigung - Tötungsdelikt - Strafverfahren - Notwehrsituation)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Bei der Entscheidung über den Versorgungsanspruch nach § 1 OEG ist der Senat nicht an die rechtskräftig gewordene Beurteilung des Strafgerichts, daß die tödlichen Stiche durch Notwehr gerechtfertigt waren, gebunden (vgl. dazu BSG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 9 a RVg 2/84).

    Insoweit knüpft das OEG an strafrechtliche Begriffe an (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 1986 a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des 9 a-Senates des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 25. Juni 1986 - 9 a RVg 2/84) ist die Verteidigung mit einer Stichwaffe nicht rechtswidrig, wenn sie sich gegen Mißhandlungen richtet, die dem Täter in unzulässiger Selbsthilfe und aus Rache zugefügt werden sollen.

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94

    Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat dazu ausgeführt (vgl. u.a. Urteil vom 18. Juni 1996 - 9 RVg 7/94), daß der Tatbeitrag des Opfers im allgemeinen nicht als wesentliche Mitverursachung gelten kann, sofern es sowohl an einer gesetzlichen Mißbilligung als auch an einer Selbstgefährdung fehlt, wobei die Selbstgefährdung wiederum dann unbeachtlich sei, wenn das Opfer sie in der Absicht auf sich genommen habe, einen rechtlich gebilligten Zweck zu verfolgen.

    Ein Versagungsgrund, für den im übrigen der Beklagte die Beweislast trägt (BSG, Urteil vom 18. Juni 1996 - a.a.O.), liegt nicht vor.

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95

    Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Ein derartiger Erlaubnistatbestandsirrtum des Schädigers, der dessen Vorsatz ausschließt (…Kunz, a.a.O., § 1 Rdnr. 23 - BSG, Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVg 9/95 -), ist indes in § 1 Abs. 1 S. 2 OEG ausdrücklich in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen worden.
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes setzen gerade einen Anspruch auf Entschädigung voraus, der nicht auf Fälle konkreter Bedürftigkeit beschränkt ist (BSG, Urteil vom 17. November 1981 - 9 RVg 2/81 -).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Unter diesen Voraussetzungen kann auch die Benutzung einer Waffe zulässig sein, selbst wenn der Angreifer unbewaffnet ist (BGHSt 24, 356).
  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 1/78
    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Rn. 29 Der Schädiger hat gegen den Geschädigten im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG durch die Stichverletzungen mit dem Messer einen tätlichen Angriff im Sinne einer in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielenden gewaltsamen Einwirkung (vgl. BSGE 49, 98, 100) verübt.
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 1/96

    Tätlicher Angriff - Androhung - Hindernisbeseitigung - Objektiver Dritter

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Diese "objektive" Sichtweise entspricht bei der Beurteilung eines Versorgungsanspruches nach § 1 Abs. 1 OEG auch dem Schutzzweck der Vorschrift im Sinne eines "effektiven Opferschutzes" (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 1997 - 9 RVg 1/96 - zur Sichtweise beim "tätlichen Angriff" im Sinne von § 1 Abs. 1 OEG).
  • OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76

    Beurteilung einer eingeschränkten Notwehrlage; Notwehrlage durch einen …

    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Einschränkungen des Notwehrrechts ergeben sich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs als auch gegenüber Angriffen von schuldlos Handelnden (z.B. schuldloser Irrtum des Angreifers), d.h. in den Fällen, in denen die Prinzipien der Notwehr - Schutz des angegriffenen Rechtsguts, Bewährung der Rechtsordnung im ganzen - an Bedeutung verlieren (…Kunz a.a.O., mit weiteren Nachweisen; Schumann, "Zum Notwehrrecht und seinen Schranken - OLG Hamm, NJW 1977, 590" in JUS 1979, Heft 8, S. 559, 564;… Lenckner in Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch, 25. Aufl., München 1997, § 32 Rdnr. 52).
  • BSG, 10.11.1993 - 9 RVg 2/93
    Auszug aus LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94
    Nur in einem solchen Fall sowie beim Auftauchen neuer, erfolgversprechender Ansatzpunkte besteht indes eine über die Beiziehung der Strafermittlungsakten hinausgehende Ermittlungspflicht (BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 24.09.2010 - L 5 R 184/10

    Hinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch …

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der sozialrechtlich relevante Sachverhalt unter anderen rechtlichen Kriterien zu prüfen ist als im Strafverfahren oder wenn erfolgversprechende Ansatzpunkte für neue Ermittlungen auftauchen (vgl. BSG vom 10. November 1993 - 9 RVg 2/93 m.w.N. - sowie im Anschluss daran Hessisches Landessozialgericht vom 5. März 1998 - L 5 VG 151/94).
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