Rechtsprechung
| LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 37 Abs 2 S 1 SGB 10, § 37 Abs 2 S 2 Halbs 2 SGB 10, § 130 Abs 1 BGB
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - Zugangsvermutung - Zweifel am Zugang - Bestreiten des Zugangs überhaupt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen für den Eintritt einer Säumniszeit; Vermutung über den Zeitpunkt der Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes bei der Übermittlung durch die Post
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 08.12.2003 - S 11 AL 1155/03
- LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.1999 - L 2 AL 16/98
Aufhebung und Rückforderung von Arbeitslosenhilfe; Mitteilungspflichten bei …
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Abgrenzung zu LSG BW 23.4.2004 - L 1 KG 3408/02 und zu LSG Neubrandenburg 14.7.1999 - L 2 AL 16/98).Zweifel würden zwar nicht durch bloßes unsubstanziiertes Bestreiten des Bescheidzuganges geweckt (etwa LSG Neubrandenburg 14.7.1999 - L 2 AL 16/98), indes seien an den diesbezüglichen Vortrag differenzierte Anforderungen zu stellen.
Rn. 27 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob bei dem behaupteten Nicht-Zugang im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB 10 das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zuganges ausreicht, um Zweifel zu wecken (so OVG NRW 17.12.1992 - 16 A 1952/91 = juris MWRE181449300, Kass-Komm-Krasney Stand August 2004, § 37 SGB X RdNr. 6, Rüfner in Wannagat Stand Mai 2002, § 37 SGB X RdNr. 20, Klose in Jahn, SGB X § 37 RdNr. 11, Recht in Hauck/Noftz SGB X Stand März 2004, § 37 RdNr. 18, Schneider-Danwitz in Gesamtkommentar Band 4 SGB X § 37, 45a) oder es sich um einen berechtigten Zweifel handeln muss (…BVerwG 24.4.1987 - 5 B 132/86 = juris WBRE104288703, Engelmann in von Wulffen SGB X 4. Aufl., § 37 RdNr. 13) oder der Adressat den Zugang substanziiert bestreiten muss (so das von der Beklagte in Bezug genommene Urteil des LSG Neubrandenburg 14.7.1999 - L 2 AL 16/98 = juris KSRE022161207).
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 1 KG 3408/02
Kindergeld - Beseitigung der Zugangsvermutung bei schriftlichem Verwaltungsakt - …
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Abgrenzung zu LSG BW 23.4.2004 - L 1 KG 3408/02 und zu LSG Neubrandenburg 14.7.1999 - L 2 AL 16/98).Hier eine Substanziierung des Einwandes zu verlangen, dürfte schon der besonderen Verfahrenssituation (Verhinderung der Verspätung eines Rechtsbehelfs) geschuldet sein, um einem Lehrlaufen der Vorschrift des § 37 Abs. 2 SGB 10 bei Fristversäumnissen entgegen zu steuern (vgl. BVerwG 24.4.1987 s. o., LSG BW 23.4.2004 - L 1 KG 3408/02 = juris KSRE014730209 RdNr. 17).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1992 - 16 A 1952/91
Zuständigkeit im Geschäftsverteilungsplan ; Ausbildungsförderungsrecht; …
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
In der Folge werde man die Behauptung des Nicht-Zuganges des Verwaltungsaktes ausreichen lassen müssen (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 17.12.1992 - 16 A 1952/91), falls nicht andere Umstände den Vortrag unglaubwürdig machten (z.B. widersprüchlicher Vortrag, nachgeschobener Vortrag, überdurchschnittlich häufiger Nicht-Zugang etc.), was hier nicht der Fall sei.Rn. 27 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob bei dem behaupteten Nicht-Zugang im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB 10 das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zuganges ausreicht, um Zweifel zu wecken (so OVG NRW 17.12.1992 - 16 A 1952/91 = juris MWRE181449300, Kass-Komm-Krasney Stand August 2004, § 37 SGB X RdNr. 6, Rüfner in Wannagat Stand Mai 2002, § 37 SGB X RdNr. 20, Klose in Jahn, SGB X § 37 RdNr. 11, Recht in Hauck/Noftz SGB X Stand März 2004, § 37 RdNr. 18, Schneider-Danwitz in Gesamtkommentar Band 4 SGB X § 37, 45a) oder es sich um einen berechtigten Zweifel handeln muss (…BVerwG 24.4.1987 - 5 B 132/86 = juris WBRE104288703, Engelmann in von Wulffen SGB X 4. Aufl., § 37 RdNr. 13) oder der Adressat den Zugang substanziiert bestreiten muss (so das von der Beklagte in Bezug genommene Urteil des LSG Neubrandenburg 14.7.1999 - L 2 AL 16/98 = juris KSRE022161207).
- BGH, 27.05.1957 - II ZR 132/56
Umfang der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers durch den Versicherer
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Denn immerhin gehen Postsendungen gänzlich verloren (vgl. BVerfG 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90 = NJW 1991, 2757, SG Mannheim 14.10.2003 - S 5 AL 1792/03 = info also 2004, 17, das unter Hinweis auf BGH 27.5.1957 II ZR 132/56 einen Verlust von 266, 3 Einschreibsendungen je eine Million für die damalige Zeit angibt) oder sie werden bei einem falschen Adressaten eingeworfen, wie die Klägerin an einem eigenen Beispiel erwähnt. - BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75
Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages; …
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Rn. 25 Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der grundsätzlichen Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 130 Abs. 1) eine Willenserklärung gegenüber Abwesenden erst mit dem Zugang wirksam wird und derjenige den Zugang und gegebenenfalls den Zeitpunkt des Zugangs zu beweisen hat, der sich auf den Zugang beruft (BGH 18.1.1978 - IV ZR 204/75 = BGHZ 70, 232). - BVerfG, 15.05.1991 - 1 BvR 1441/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung eines …
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Denn immerhin gehen Postsendungen gänzlich verloren (vgl. BVerfG 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90 = NJW 1991, 2757, SG Mannheim 14.10.2003 - S 5 AL 1792/03 = info also 2004, 17, das unter Hinweis auf BGH 27.5.1957 II ZR 132/56 einen Verlust von 266, 3 Einschreibsendungen je eine Million für die damalige Zeit angibt) oder sie werden bei einem falschen Adressaten eingeworfen, wie die Klägerin an einem eigenen Beispiel erwähnt. - BVerwG, 24.04.1987 - 5 B 132.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestreiten des Zugangs einer …
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Rn. 27 In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob bei dem behaupteten Nicht-Zugang im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB 10 das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zuganges ausreicht, um Zweifel zu wecken (so OVG NRW 17.12.1992 - 16 A 1952/91 = juris MWRE181449300, Kass-Komm-Krasney Stand August 2004, § 37 SGB X RdNr. 6, Rüfner in Wannagat Stand Mai 2002, § 37 SGB X RdNr. 20, Klose in Jahn, SGB X § 37 RdNr. 11, Recht in Hauck/Noftz SGB X Stand März 2004, § 37 RdNr. 18, Schneider-Danwitz in Gesamtkommentar Band 4 SGB X § 37, 45a) oder es sich um einen berechtigten Zweifel handeln muss (BVerwG 24.4.1987 - 5 B 132/86 = juris WBRE104288703, Engelmann in von Wulffen SGB X 4. Aufl., § 37 RdNr. 13) oder der Adressat den Zugang substanziiert bestreiten muss (so das von der Beklagte in Bezug genommene Urteil des LSG Neubrandenburg 14.7.1999 - L 2 AL 16/98 = juris KSRE022161207). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2003 - L 8 AL 279/02
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Auch der vom LSG Niedersachsen-Bremen entschiedene Fall (27.3.2003 - L 8 AL 279/02 = juris KSRE061211505) weist Besonderheiten auf, die auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragen werden können. - SG Mannheim, 14.10.2003 - S 5 AL 1792/03
Rückforderung gezahlter Arbeitslosenhilfe und entrichteter Beiträge zur …
Auszug aus LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03
Denn immerhin gehen Postsendungen gänzlich verloren (vgl. BVerfG 15.5.1991 - 1 BvR 1441/90 = NJW 1991, 2757, SG Mannheim 14.10.2003 - S 5 AL 1792/03 = info also 2004, 17, das unter Hinweis auf BGH 27.5.1957 II ZR 132/56 einen Verlust von 266, 3 Einschreibsendungen je eine Million für die damalige Zeit angibt) oder sie werden bei einem falschen Adressaten eingeworfen, wie die Klägerin an einem eigenen Beispiel erwähnt.
- LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und …
Von berechtigten/ernsthaften Zweifeln im vorgenannten Sinne ist daher bei der gebotenen klägerfreundlichen Auslegung schon dann auszugehen, wenn berechtigte/ernsthafte "Bedenken" oder eine "schwankende Ungewissheit" (https://www.duden.de/rechtschreibung/Zweifel, abgefragt am 10.05.2022; vgl. auch Hess. LSG, Urteil vom 09.03.2005, L 6 AL 1276/03) bestehen (strenger: Hess. VGH, Beschluss vom 04.05.2021, 10 B 2745/20: "An das Vorliegen eines derartigen Zweifelsfalls sind strenge Anforderungen zu stellen, da andernfalls der Zweck der Regelung verfehlt würde; "). - LSG Baden-Württemberg, 30.08.2007 - L 6 U 1140/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - rechtswidriger Beitragsbescheid …
In Literatur und Rechtssprechung ist umstritten, ob bei dem behaupteten Nichtzugang im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zugangs ausreicht um Zweifel zu wecken (so insbesondere das Hessische Landessozialgericht in den Urteilen vom 19.09.2005 - L 9 AL 81/04 und vom 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03, beide veröffentlicht in Juris, mit umfangreichen Nachweisen insbesondere aus der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs, ebenso Krasney in KassKomm, Stand August 2004, § 37 SGB X Randnummer 6; Hauck-Noftz, SGB X, § 37 Randnummer 18), oder ob es sich um einen "berechtigten Zweifel" handeln muss (so BVerwG, Beschluss vom 24.04.1987; 5 B 132/86;… Engelmann in von Wulfen, SGB X, 4. Auflage 2001, § 37 Randnummer 13) oder ob der Adressat den Zugang substantiiert bestreiten muss.Schließlich ist auch zu beachten, dass das mögliche Ziel seitens der Verwaltung, zur Vereinfachung und Kosteneinsparung möglichst weitgehend auf förmliche Zustellungen zu verzichten, nicht zu einer hierdurch entstehenden Verschlechterung der Rechtsverfolgung auf Seiten des Empfängers führen darf (vgl. Hessisches LSG Urteil vom 09.03.2005 - L 6 AL 1276/03).
- LSG Saarland, 27.04.2007 - L 7 R 52/06
Versäumung der Klagefrist im sozialgerichtlichen Verfahren
Rn. 27 Es ist in Literatur und Rechtsprechung allerdings umstritten, ob das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zugangs ausreicht, um von einem Zweifelsfall i.S.d. § 37 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz SGB X ausgehen zu können, oder ob es sich nicht um einen "berechtigten Zweifel" handeln oder der Adressat gar den Zugang des Bescheides substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu die Rechtsprechungs- und Literaturübersicht in den Urteilen des Hessischen Landessozialgerichts vom 09.03.2005, Az.: L 6 AL 1276/03 und vom 19.09.2005, Az.: L 9 AL 81/04).
- LSG Thüringen, 26.06.2008 - L 5 VG 801/05
Gewährung einer Beschädigtenversorgung nach dem Gesetz über die Entschädigung für …
Während die überwiegende Ansicht bei dem Zugang dessen pauschales Bestreiten genügen lässt, weil von dem Betroffenen nichts Unmögliches, nämlich die Darlegung von etwas nicht Geschehenem, verlangt werden dürfe (vgl. etwa Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteile vom 23. April 2004 - Az.: L 1 KG 3408/02 - und vom 30. August 2007 - Az.: L 6 U 1140/06; Urteile des Hessischen LSG vom 9. März 2005 - Az.: L 6 AL 1276/03 - und vom 19. September 2005 - Az.: L 9 AL 81/04;… Krasney in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Bd. II, § 37 SGB X Rdnr. 6;… Waschull in Lehr- und Praxiskommentar zum SGB X (LPK-SGB X), 2. Auflage, 2007, § 37 Rdnr. 13), differieren die Ansichten zu den Anforderungen, die an das Bestreiten des Zugangs innerhalb von drei Tagen gestellt werden.Wenn sie hiervon zur Vereinfachung und aus Kostengründen absieht, darf dies nicht zu einer generellen verfahrensmäßigen Benachteiligung des Bürgers durch Verschlechterung der Rechtsverfolgung führen (vgl. - dort im Zusammenhang mit behauptetem Nichtzugang - Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 30. August 2007 und des Hessischen LSG vom 9. März 2005, a. a. O.).
- LSG Saarland, 04.03.2016 - L 5 SB 14/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Einhaltung der Klagefrist - Zugang des …
Rn. 38 Es ist in Literatur und Rechtsprechung zwar umstritten, ob das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zugangs ausreicht, um von einem Zweifelsfall i.S.d. § 37 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz SGB X ausgehen zu können, oder ob es sich nicht um einen "berechtigten Zweifel" handeln oder der Adressat gar den Zugang des Bescheides substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu die Rechtsprechungs- und Literaturübersicht in den Urteilen des Hessischen Landessozialgerichts vom 09.03.2005, Az.: L 6 AL 1276/03 und vom 19.09.2005, Az.: L 9 AL 81/04). - LSG Hamburg, 22.11.2023 - L 2 AL 18/21
Anforderungen an den Nachweis der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes - Indizien - …
Rn. 28 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zugangs ausreicht, um von einem Zweifelsfall i.S.d. § 37 Abs. 2 S. 2 letzter Hs. SGB X ausgehen zu können, oder ob es sich nicht um einen "berechtigten Zweifel" handeln oder der Adressat gar den Zugang des Bescheides substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu u.a. Hessisches LSG, Urteil vom 09. März 2005 - L 6 AL 1276/03; juris). - LSG Hessen, 19.09.2005 - L 9 AL 81/04 Das mögliche Ziel seitens der Verwaltung, zur Vereinfachung und Kosteneinsparung möglichst weitgehend auf förmliche Zustellungen zu verzichten, darf nicht zu einer hierdurch entstehenden Verschlechterung der Rechtsverfolgung auf Seiten der Bürger führen ( Hess. LSG, Urteil vom 9. März 2005 - L 6 AL 1276/03 = juris KSRE 025391307).
- LSG Hamburg, 22.11.2023 - L 2 AL 19/21
Nachweis der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes - Umkehr der Beweislast
Rn. 32 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zugangs ausreicht, um von einem Zweifelsfall i.S.d. § 37 Abs. 2 S. 2 letzter Hs. SGB X ausgehen zu können, oder ob es sich nicht um einen "berechtigten Zweifel" handeln oder der Adressat gar den Zugang des Bescheides substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu u.a. Hessisches LSG, Urteil vom 09. März 2005 - L 6 AL 1276/03; juris). - LSG Hamburg, 22.11.2023 - L 2 AL 20/21
Nachweis der Bekanntgabe eines angefochtenen Bescheides im Wege der Würdigung von …
Rn. 23 In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob das bloße bzw. pauschale Bestreiten des Zugangs ausreicht, um von einem Zweifelsfall i.S.d. § 37 Abs. 2 S. 2 letzter Hs. SGB X ausgehen zu können, oder ob es sich nicht um einen "berechtigten Zweifel" handeln oder der Adressat gar den Zugang des Bescheides substantiiert bestreiten muss (vgl. hierzu u.a. Hessisches LSG, Urteil vom 09. März 2005 - L 6 AL 1276/03; juris). - SG Berlin, 10.05.2007 - S 34 AS 8303/07 Das mögliche Ziel seitens der Verwaltung, zur Vereinfachung und Kosteneinsparung möchlichst weitgend auf förmliche Zustellung zu verzichten, darf nciht zu einer hierdurch entstehenden Verschlechterung der Rechtsverfolgung auf Seiten der Bürger führen (Hess. LSG, Urteil vom 9. März 2005 - L 6 AL 1276/03 = juris KSRE 025391307).
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