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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - L 6 AS 725/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,44450
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - L 6 AS 725/22 (https://dejure.org/2024,44450)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.05.2024 - L 6 AS 725/22 (https://dejure.org/2024,44450)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Mai 2024 - L 6 AS 725/22 (https://dejure.org/2024,44450)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - L 6 AS 725/22
    Rn. 37 (a) Soweit der Kläger für die Monate November und Dezember 0000 höhere Regelbedarfe sowie Zahlung eines Mehrbedarfs aufgrund der pandemiebedingten Maskenpflicht begehrt, schließt sich der Senat den Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) an, wonach die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Bemessung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und insbesondere des Regelbedarfs in der Rechtsprechung des BVerfG geklärt sind (BSG…, Beschluss vom 26.10.2023, B 7 AS 177/23 BH, juris Rn. 2 f. u. a. mit Verweis auf BVerfG, Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09 u. a. sowie BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12 u. a.) und für den genannten Zeitraum kein (neuer) Klärungsbedarf besteht.

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12 u. a.) hatte er bei einer solchen "strukturell unzutreffenden" Erfassung des Regelbedarfs die Möglichkeit, den existenzsichernden Regelbedarf durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.

    Mit Blick auf die von dem Kläger wiederholt angesprochene Problematik der "verdeckt Armen" verweist der Senat zudem auf die Ausführungen des BVerfG in dem Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09 u. a., juris Rn. 169 und in dem Beschluss vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12, juris Rn. 105, auf deren Grundlage er die Bedenken des Klägers nicht für durchgreifend hält.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - L 6 AS 725/22
    Rn. 37 (a) Soweit der Kläger für die Monate November und Dezember 0000 höhere Regelbedarfe sowie Zahlung eines Mehrbedarfs aufgrund der pandemiebedingten Maskenpflicht begehrt, schließt sich der Senat den Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) an, wonach die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Bemessung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und insbesondere des Regelbedarfs in der Rechtsprechung des BVerfG geklärt sind (BSG…, Beschluss vom 26.10.2023, B 7 AS 177/23 BH, juris Rn. 2 f. u. a. mit Verweis auf BVerfG, Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09 u. a. sowie BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12 u. a.) und für den genannten Zeitraum kein (neuer) Klärungsbedarf besteht.

    Mit Blick auf die von dem Kläger wiederholt angesprochene Problematik der "verdeckt Armen" verweist der Senat zudem auf die Ausführungen des BVerfG in dem Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09 u. a., juris Rn. 169 und in dem Beschluss vom 23.07.2014, 1 BvL 10/12, juris Rn. 105, auf deren Grundlage er die Bedenken des Klägers nicht für durchgreifend hält.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2022 - L 19 AS 1236/21

    SGB II: Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - L 6 AS 725/22
    Rn. 36 (2) Diese Bemessung der Regelbedarfe für die Jahre 0000 und 0000 ist nicht zu beanstanden, da sie verfassungsrechtlichen Vorgaben folgte (…ebenso bereits LSG Nordrhein-Westfalen Urteile vom 25.05.2023, L 6 AS 1306/22, juris Rn. 61 ff.; vom 10.02.2022, L 19 AS 1236/21, juris Rn. 40 f.; vom 05.05.2022, L 19 AS 1806/21 sowie LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 31.03.2022, L 2 AS 330/22 B ER, juris Rn. 3).

    Die Regelung dient nicht dazu, einen für unzureichend erachteten Regelbedarf aufzustocken (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.02.2022, L 19 AS 1236/21, juris Rn. 44 m. w. N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2025 - L 19 AS 1015/24
    Rn. 46 Die Bemessung des Regelbedarfs für Alleinstehende im Jahr 2021 folgt verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. LSG NRW, Urteil vom 10.02.2022 - L 19 AS 1236/21; LSG NRW, Urteil v. 24.05.2024 - L 6 AS 725/22; Bayerisches LSG, Urteil vom 13.05.2024 - L 7 AS 2/22).

    Rn. 81 Dass der Kläger sich auf einen im Einzelfall unabweisbaren Bedarf beruft, ist seinem Vortrag zum einen nicht zu entnehmen (so auch LSG NRW Urteil vom 24.05.2024 - L 6 AS 725/22 - für den vorherigen Bewilligungszeitraum), insbesondere ist sein Verweis auf seine Eigenart als Brillenträger nicht nachvollziehbar.

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