Rechtsprechung
| LSG Hessen, 15.04.2015 - L 6 AS 828/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung einer Barauszahlung bei Cash-statt-Handy-Geschäft als Einkommen; Notwendigkeit der Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens zur Nachholung des Vorverfahrens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Cash-statt-Handy-Geschäft" verringert nicht Hartz-IV-Anspruch // Sofortauszahlung anstelle eines subventionierten Handy-Kaufs ist nicht als Einkommen zu berücksichtigten
- hessen.de (Pressemitteilung)
Cash-statt-Handy-Geschäft" verringert nicht Hartz-IV-Anspruch // Sofortauszahlung anstelle eines subventionierten Handy-Kaufs ist nicht als Einkommen zu berücksichtigten
- lawblog.de (Kurzinformation)
Handyverträge und Hartz IV
- lto.de (Kurzinformation)
"Cash-statt-Handy-Geschäft" - Hartz-IV-Anspruch bleibt unberührt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Cash-statt-Handy-Geschäft" verringert nicht Hartz-IV-Anspruch
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Einnahme aus Darlehen ist kein berücksichtigungsfähiges Einkommen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Auszahlung bei Abschluss eines Handy-Vertrags verringert Hartz-IV-Anspruch nicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einkommensanrechnung bei der SGB-II-Leistungsberechnung; Einmaleinkommen nach § 11 SGB II; Abgrenzung zu einem Darlehen; Rechtliche Wirkung des Zuflussprinzips; Wertmäßiger Zuwachs
Verfahrensgang
- SG Kassel, 27.08.2012 - S 6 AS 1234/10
- LSG Hessen, 15.04.2015 - L 6 AS 828/12
- BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 199/15 B
Papierfundstellen
- NZS 2015, 631
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von …
Auszug aus LSG Hessen, 15.04.2015 - L 6 AS 828/12
Das Bundessozialgericht führe in seinem Urteil vom 17. Juni 2010 (B 14 AS 46/09 R, juris Rn. 16) hierzu aus, dass ein Darlehen, das an den Darlehensgeber zurückzuzahlen sei, als nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung kein Einkommen darstelle, auch wenn es als "bereites Mittel" zunächst zur Deckung des Lebensunterhalts verwandt werden könnte.Rn. 47 Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die als Darlehen mit einer zivilrechtlich wirksam vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung belastet sind, sind bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende allerdings nicht als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010, B 14 AS 46/09 R, juris Rn. 16).
- BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - …
Auszug aus LSG Hessen, 15.04.2015 - L 6 AS 828/12
Dies gilt auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg ohne Einschränkungen (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 14 AS 76/12 R, juris Rn. 10 f m.w.N.).
- BSG, 29.09.2015 - B 4 AS 199/15 B L 6 AS 828/12 (Hessisches LSG).
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