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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34116
LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18 (https://dejure.org/2020,34116)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.09.2020 - L 6 BA 76/18 (https://dejure.org/2020,34116)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 (https://dejure.org/2020,34116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
    Rn. 28 Das BSG hat hinsichtlich der Tätigkeit eines Physiotherapeuten in einer Praxis dargelegt, dass die insoweit maßgebenden Regelungen des Leistungserbringungsrechts zwar keine zwingende, übergeordnete oder determinierende Wirkung besitzen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R).

    Bei Vertragsgestaltungen der vorliegenden Art ist für die Frage der Versicherungspflicht grundsätzlich jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die während der Ausführung der jeweiligen Einzelaufträge bestehen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R).

    Auch aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R Rdnr. 21 juris; vgl. Hessisches Landessozialgericht…, Urteil vom 05.03.2020, L 1 BA 14/18 Rdnr. 42).

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
    Ob jemand beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. zum Ganzen z. B. BSG, Urteil vom 16.08.2017, B 12 KR 14/16 R, BSG, Urteil vom 07.06.2019, B 12 R 6/18 R).

    Im Fall der Leistungserbringung durch Krankenhäuser hat der 12. Senat des BSG klargestellt, dass insoweit die regulatorischen Rahmenbedingungen im Regelfall die Eingliederung des Personals in die Organisations- und Weisungsstruktur des Krankenhauses bedingen (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R und BSG, Urteil vom 07.06.2019, B 12 R 6/18 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 07.06.2019, B 12 R 6/18 R) ist die Wahrnehmung durch Dritte für die rechtliche Bewertung der Eingliederung ohne Belang.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
    Wesentliches Kriterium für ein Unternehmerrisiko ist aber, ob eigenes Kapital auch unter der Gefahr eines Verlustes eingesetzt wird, so dass der Erfolg des Einsatzes der Mittel ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 Rdnr. 27 juris).
  • LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18

    Zur Statusfeststellung einer Physiotherapeutin mit sehr geringem …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
    Auch aus dem allgemeinen Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf. nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko (vgl. BSG…, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R Rdnr. 21 juris; vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.03.2020, L 1 BA 14/18 Rdnr. 42).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
    Im Fall der Leistungserbringung durch Krankenhäuser hat der 12. Senat des BSG klargestellt, dass insoweit die regulatorischen Rahmenbedingungen im Regelfall die Eingliederung des Personals in die Organisations- und Weisungsstruktur des Krankenhauses bedingen (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019, B 12 R 11/18 R und BSG, Urteil vom 07.06.2019, B 12 R 6/18 R).
  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
    Ob jemand beschäftigt oder selbständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (ständige Rechtsprechung, vgl. zum Ganzen z. B. BSG, Urteil vom 16.08.2017, B 12 KR 14/16 R, BSG, Urteil vom 07.06.2019, B 12 R 6/18 R).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …

    Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18
    Allein die Belastung des Beschäftigten mit solchen zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbständigkeit (BSG, Urteil vom 25.01.2001, B 12 KR 17/00 R Rn. 24 juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - Vertrag über freie …

    Ihre Einschätzung werde durch die - vorgelegten - Urteile des Hessischen LSG vom 5. März 2020 (L 1 BA 14/18) und des Bayerischen LSG vom 30. September 2020 (L 6 BA 76/18) gestützt.

    Solche Änderungen ergeben sich auch nicht aus dem von der Beklagten vorgelegten Urteil des Bayerischen LSG vom 30. September 2020 (L 6 BA 76/18).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Auch das Bayerische LSG habe in zwei Entscheidungen (Urteil vom 30.09.2020 - L 6 BA 76/18 sowie Urteil vom 14.10.2020 - L 6 BA 113/19) die Regelungen des Leistungserbringerrechts als wesentlich zu berücksichtigendes Merkmal angesehen.
  • LSG Hessen, 25.07.2024 - L 1 BA 31/23

    Statusfeststellungsverfahren

    Der Frage der Zulassung zur Abrechnung komme nicht mehr Gewicht zu, als allen anderen Umständen, die im Rahmen der Gesamtwürdigung zu beachten seien (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2015, L 4 R 3874/14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2018, L 7 R 1319/17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2022, L 4 BA 3707/20; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.09.2020, L 6 BA 76/18; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2023, L 1 BA 67/20; Hess. LSG, Urteil vom 05.03.2020, L 1 BA 14/18).

    Insoweit hat die Klägerin die Strukturen des Leistungserbringers genutzt und war in die betriebliche Organisation des Beigeladenen funktionsgerecht dienend eingegliedert (vgl. Bayerisches LSG, Urteile vom 30.09.2020, L 6 BA 76/18, juris, Rn. 31 …und vom 14.10.2020, L 6 BA 113/19, juris, Rn. 26;… s.a. Segebrecht in: jurisPK § 7 SGB IV Rn. 212).

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.01.2025 - L 10 BA 10005/21

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Physiotherapeut in einer als …

    Rn. 30 Wenn Physiotherapeuten - wie vorliegend für die Beigeladenen zu 1) bis 3) festgestellt - keine eigene Betriebsstätte haben, hingegen der Praxisbetreiber nach außen verantwortlich auftritt, die Massageliegen und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die Leistungen finanziell abwickelt und so organisatorisch wesentlich in die Hand nimmt, der Physiotherapeut die Leistungen im Namen des Praxisbetreibers ausführt und er nicht unabhängig von seinem Arbeitseinsatz am Gewinn der Praxis beteiligt ist, sprechen diese Umstände für eine Eingliederung in einen fremden Betriebsablauf und damit für eine abhängige Beschäftigung des Therapeuten (vgl BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 20; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31-34; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74)..

    Solche regulatorischen Vorgaben des Leistungs- und Leistungserbringerrechts können jedoch bei der Gewichtung der Indizien berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 28; BSG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - B 12 R 26/21 B - juris Rn 11 zu Heilmittelerbringern; BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn 25 zu stationären Pflegeeinrichtungen; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 26 zum Konsiliararztvertrag). Wenn eine Heilmittel erbringende Praxis im streitbefangenen Zeitraum aufgrund ihrer Zulassung nach § 124 SGB V ihre Leistungen an GKV-Versicherten nur nach Maßgabe der nach § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der hier maßgeblichen Fassung durch Gesetz vom 17. März 2009) abgeschlossenen Verträge zwischen den Krankenkassen bzw deren Verbänden und den Leistungserbringern bzw deren Verbänden und unter Berücksichtigung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL, vorliegend maßgeblich in der am 1. Juli 2011 bzw 4. August 2016 in Kraft getretenen Fassung), erbringen und zu den vereinbarten Leistungsentgelten abrechnen konnte, wurde dem zugelassenen Leistungserbringer jedoch eine Gesamtverantwortung übertragen, die in einem gewissen Umfang zur Eingliederung und Weisungsgebundenheit der Therapeuten führte (so dem Grunde nach auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31)..

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.03.2026 - L 10 BA 23/23

    Sozialversicherungspflicht - nicht nach §§ 124, 125 SGB 5 zugelassene …

    Solche regulatorischen Vorgaben des Leistungs- und Leistungserbringerrechts können jedoch bei der Gewichtung der Indizien berücksichtigt werden (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 28; BSG, Beschluss vom 12. Januar 2022 - B 12 R 26/21 B - juris Rn 11 zu Heilmittelerbringern; BSG, Urteil vom 7. Juni 2019 - B 12 R 6/18 R - juris Rn 25 zu stationären Pflegeeinrichtungen; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn 26 zum Konsiliararztvertrag). Wenn eine Heilmittel erbringende Praxis im streitbefangenen Zeitraum aufgrund ihrer Zulassung nach § 124 SGB V ihre Leistungen an GKV-Versicherten nur nach Maßgabe der nach § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V (in der hier maßgeblichen Fassung durch Gesetz vom 17. März 2009) abgeschlossenen Verträge zwischen den Krankenkassen bzw deren Verbänden und den Leistungserbringern bzw deren Verbänden und unter Berücksichtigung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (HeilM-RL, 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Fassung) erbringen und zu den vereinbarten Leistungsentgelten abrechnen konnte, wurde dem zugelassenen Leistungserbringer jedoch eine Gesamtverantwortung übertragen, die in einem gewissen Umfang zur Eingliederung und Weisungsgebundenheit der Therapeuten führte (so dem Grunde nach Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 - L 10 BA 10005/21 - juris Rn 32 ).

    Eine Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation des Praxisinhabers wird angenommen, wenn Physiotherapeuten keine eigene Betriebsstätte haben, hingegen der Praxisbetreiber nach außen verantwortlich auftritt, die Massageliegen und sonstigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die Leistungen finanziell abwickelt und so organisatorisch wesentlich in die Hand nimmt, der Physiotherapeut die Leistungen im Namen des Praxisbetreibers ausführt und er nicht unabhängig von seinem Arbeitseinsatz am Gewinn der Praxis beteiligt ist (vgl BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris Rn 20; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. September 2020 - L 6 BA 76/18 - juris Rn 31-34; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 - juris Rn 71-74; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 - L 10 BA 10005/21 - juris Rn 30 )..

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2023 - L 12 BA 15/18
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist anhand der entwickelten Kriterien eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder der selbständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. zuletzt u.a. BSG, Urteil vom 23.2.2021 - B 12 R 15/19 R; Bayerisches LSG, Urteil vom 30.9.2020 - L 6 BA 76/18 - jew. m.w.N.).
  • SG Darmstadt, 16.06.2025 - S 8 BA 45/21

    Statusfeststellung

    Insoweit hat die Klägerin die Strukturen des Leistungserbringers genutzt und war in die betriebliche Organisation des Beigeladenen funktionsgerecht dienend eingegliedert (vgl. Bayerisches LSG, Urteile vom 30.09.2020, L 6 BA 76/18, juris, Rn. 31 …und vom 14.10.2020, L 6 BA 113/19, juris, Rn. 26;… s.a. Segebrecht in: jurisPK § 7 SGB IV Rn. 212).
  • SG Nürnberg, 13.05.2022 - S 4 BA 9/20

    Physiotherapeut als selbständiger Dienstleistungserbringer

    Rn. 47 Zudem war auch die Fallkonstellation in dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes - BayLSG - vom 30.09.2020, L 6 BA 76/18, anders gelagert.
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