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| LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2005 - L 7 AL 182/04 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.08.2005 - L 7 AL 182/04 (https://dejure.org/2005,97945)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. August 2005 - L 7 AL 182/04 (https://dejure.org/2005,97945)
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Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 27.11.2003 - S 6 AL 531/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2005 - L 7 AL 182/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 32/97 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Strafgefangener - Arbeitspflicht
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2005 - L 7 AL 182/04
Eine ex ante zu Recht getroffene Prognose von weniger als 18 Wochenstunden wird nachträglich nicht dadurch unrichtig, dass, entgegen der berechtigten Erwartung, später mehr als 18 Stunden wöchentlich gearbeitet werden (vgl. BSG, Urteil vom 29. April 1998 - B 7 AL 32/97 R -). - BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 34/90
Bereitschaftsdienst als Merkmal für die Beitragspflichtigkeit einer Beschäftigung
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2005 - L 7 AL 182/04
Das Merkmal der Kurzzeitigkeit beurteilt sich nicht nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Beschäftigten oder selbstständig Tätigen, sondern der nach vorausschauender Betrachtungsweise zu erwartenden Inanspruchnahme des Beschäftigten oder selbstständig Tätigen durch den Betrieb (BSG SozR 3-4100 § 102 Nr. 1, Valgolio in Spellbrink/Eicher, Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, Rdnr. 125 und 126 zu § 10 S. 601), denn die Legaldefinition der Kurzzeitigkeit in § 102 Abs. 1 AFG stellt nicht etwa auf die im Nachhinein tatsächlich zurückgelegte Arbeitszeit ab, sondern auf die nach "Arbeitsvertrag" oder "Natur der Sache" intendierte Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 21. August 1996 - 11 RAr 9/96; Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 2002 - L 7 AL 403/99 -). - BSG, 01.08.1996 - 11 RAr 9/96
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Begriff der Arbeitslosigkeit - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2005 - L 7 AL 182/04
Das Merkmal der Kurzzeitigkeit beurteilt sich nicht nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Beschäftigten oder selbstständig Tätigen, sondern der nach vorausschauender Betrachtungsweise zu erwartenden Inanspruchnahme des Beschäftigten oder selbstständig Tätigen durch den Betrieb (…BSG SozR 3-4100 § 102 Nr. 1, Valgolio in Spellbrink/Eicher, Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, Rdnr. 125 und 126 zu § 10 S. 601), denn die Legaldefinition der Kurzzeitigkeit in § 102 Abs. 1 AFG stellt nicht etwa auf die im Nachhinein tatsächlich zurückgelegte Arbeitszeit ab, sondern auf die nach "Arbeitsvertrag" oder "Natur der Sache" intendierte Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 21. August 1996 - 11 RAr 9/96; Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 2002 - L 7 AL 403/99 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2006 - L 7 AL 433/03 Das Merkmal der Kurzzeitigkeit beurteilt sich nicht nach der tatsächlichen Inanspruchnahme des Beschäftigten oder selbstständig Tätigen, sondern nach der bei vorausschauender Betrachtungsweise zu erwartenden Inanspruchnahme des Beschäftigten oder selbstständig Tätigen durch den Betrieb (…BSG, SozR 3-4100 § 102 Nr. 1, Valgolio in Spellbrink/Eicher, Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, Rdnr. 125, 126 zu § 10 S. 601), denn die Legaldefinition der Kurzzeitigkeit in § 102 Abs. 1 AFG stellt nicht etwa auf die im Nachhinein tatsächlich zurückgelegte Arbeitszeit ab, sondern auf die nach "Arbeitsvertrag" oder "Natur der Sache" intendierte Arbeitszeit (BSG, Urteil vom 21.08.1996 - 11 RAr 9/96; Urteil des Senats vom 30.08.2005 - L 7 AL 182/04).
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