Rechtsprechung
| LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dresden, 24.07.2014 - S 28 AS 5151/11
- LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R
Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Zuflüsse, die von Anfang an mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht verbunden sind, fallen nach der Rechtsprechung des BSG bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unter den Einkommensbegriff (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R, Rn. 24 mit Verweis auf BSG zu darlehensweise erhaltenen Zuwendungen…, Urteil vom 13.06.1985 - B 7 RAr 27/84, Rn. 18): " Darin liegt aber zugleich die Begrenzung dafür, was unter eigenen Mitteln der Arbeitslosen (und seiner Angehörigen) im Sinne von berücksichtigungsfähigem Einkommen zu verstehen ist.Zudem ist der Senat von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts - B 11 AL 31/99 R - abgewichen, in welcher Vermögenszuflüsse, die von Anfang an mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht verbunden sind, nicht unter den Einkommensbegriff fallen.
- BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Das BSG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass all das, was jemand in Form von Geld oder Geldeswert nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, Einkommen darstellt und Vermögen das ist, was bei Antragstellung schon besessen wurde, (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R; zuletzt BSG…, Urteil vom 09.08.2018 - B 14 AS 20/17 R, Rn. 11). - BSG, 09.08.2018 - B 14 AS 20/17 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Das BSG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass all das, was jemand in Form von Geld oder Geldeswert nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, Einkommen darstellt und Vermögen das ist, was bei Antragstellung schon besessen wurde, (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R; zuletzt BSG, Urteil vom 09.08.2018 - B 14 AS 20/17 R, Rn. 11).
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Aufgrund der gleichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) schon entschieden, daß eine ausschließlich als rückzahlbares Darlehen gewährte Ausbildungsförderung nicht als Einnahme in Geld oder Geldeswert (iS des § 10 Abs. 1 des Zweiten Wohngeldgesetzes) anzusehen ist (BVerwGE 41, 220, 226; 54, 358, 362, 365), und zwar selbst nicht teilweise mit Rücksicht auf Zinslosigkeit oder ersparte Zinsen (BVerwG vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -).". - BSG, 13.06.1985 - 7 RAr 27/84
Begriff Einkommen in der Arbeitslosenhilfe
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Zuflüsse, die von Anfang an mit einer entsprechenden Rückzahlungspflicht verbunden sind, fallen nach der Rechtsprechung des BSG bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unter den Einkommensbegriff (vgl. BSG…, Urteil vom 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R, Rn. 24 mit Verweis auf BSG zu darlehensweise erhaltenen Zuwendungen, Urteil vom 13.06.1985 - B 7 RAr 27/84, Rn. 18): " Darin liegt aber zugleich die Begrenzung dafür, was unter eigenen Mitteln der Arbeitslosen (und seiner Angehörigen) im Sinne von berücksichtigungsfähigem Einkommen zu verstehen ist. - BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 20.77
Wohngeldanspruch eines Studenten - Verlobte - Gemeinsamer Hausstand - Berechnung …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Aufgrund der gleichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) schon entschieden, daß eine ausschließlich als rückzahlbares Darlehen gewährte Ausbildungsförderung nicht als Einnahme in Geld oder Geldeswert (iS des § 10 Abs. 1 des Zweiten Wohngeldgesetzes) anzusehen ist (BVerwGE 41, 220, 226; 54, 358, 362, 365), und zwar selbst nicht teilweise mit Rücksicht auf Zinslosigkeit oder ersparte Zinsen (BVerwG vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -).". - BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 96.82
Einordnung der Gewährung vollen Wohngelds als sozial ungerichtfertigt im Falle …
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Aufgrund der gleichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) schon entschieden, daß eine ausschließlich als rückzahlbares Darlehen gewährte Ausbildungsförderung nicht als Einnahme in Geld oder Geldeswert (iS des § 10 Abs. 1 des Zweiten Wohngeldgesetzes) anzusehen ist (BVerwGE 41, 220, 226; 54, 358, 362, 365), und zwar selbst nicht teilweise mit Rücksicht auf Zinslosigkeit oder ersparte Zinsen (BVerwG vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -).". - BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 107.82
Wohngeldanspruch - Graduiertenförderungsdarlehn - Zinsen - Einkommen
Auszug aus LSG Sachsen, 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14
Aufgrund der gleichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) schon entschieden, daß eine ausschließlich als rückzahlbares Darlehen gewährte Ausbildungsförderung nicht als Einnahme in Geld oder Geldeswert (iS des § 10 Abs. 1 des Zweiten Wohngeldgesetzes) anzusehen ist (BVerwGE 41, 220, 226; 54, 358, 362, 365), und zwar selbst nicht teilweise mit Rücksicht auf Zinslosigkeit oder ersparte Zinsen (BVerwG vom 25. Mai 1984 - 8 C 96/82 und 8 C 107/82 -).".
- SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16 Rn. 98 Inwiefern Geldzuflüsse im Zusammenhang mit Straftaten innerhalb des SGB II als Einkommen nach §§ 11 ff. SGB II anzusehen sind, wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beurteilt (…für das Vorliegen von berücksichtigungsfähigen Einkommen etwa: LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 L 4 AS 203/16, juris, Rn. 54 ff.; Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 41;… LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 30 ff.;… Hessisches LSG, Beschl. v. 07.12.2005 L 7 AS 81/05 ER, juris, Rn. 19, 45;… Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1;… Löns, in: Löns/Herold-Tews, SGB II, 3. Aufl. 2011, § 11 SGB II, Rn. 13;… Schmidt, in: Eicher/Luik, SGB 11, 4.
Rn. 113 Dieser Argumentation des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung zum früheren Recht der Arbeitslosenhilfe kann aus Sicht der Kammer allerdings kein allgemeiner Grundsatz in der Gestalt entnommen werden, dass Gelder, die mit illegalen Tätigkeiten des Bürgers erworben worden sind, im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende kein Einkommen i.S.d. §§ 11 ff. SGB II darstellen würden, weil durch eine Straftat erlangtes Vermögen oder Einkommen bei der Bedürftigkeitsprüfung niemals berücksichtigt werden darf (in diesem Sinne auch: LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 L 4 AS 203/16, juris, Rn. 54 ff.
; Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 37 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 30 ff.).Rn. 124 Eine entsprechende Grenzziehung anhand der Frage, inwiefern dem Straftäter die wirtschaftlichen Vorteile seiner Tat dauerhaft (nicht) erhalten bleiben werden, erscheint dabei gerade dann geboten, wenn die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich sein soll, wie es das Bundessozialgericht bereits 2000 für das Recht der Arbeitslosenhilfe ausgeführt hatte (im Ergebnis vergleichbar differenzierend auch: Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 38 ff.;… LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 L 4 AS 203/16, juris, Rn. 55 ff.;… LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.08.2017 L 31 AS 1462/17 B ER, juris, Rn. 33;… Hengelhaupt, in: Hauck/Noftz, SGB, 12/19, § 11 SGB II, Rn. 230 f., 568;… wohl auch: Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; anders differenzierend aber im Ergebnis auch für eine regelmäßige Berücksichtigungsfähigkeit als Einkommen bei einer tatsächlichen Bestreitung des eigenen Lebensunterhaltes des Straftäters aus diesen Mitteln: Klerks, info also 2019, 222, 225 f.).
Rn. 125 Es vermag vor diesem Hintergrund auch nicht mehr einzuleuchten, warum ausgerechnet Gelder aus Straftaten gegenüber anderen allen Fällen grundsicherungsrechtlich (weiterhin) besonders - günstig - zu behandeln sein sollten, in denen zivilrechtliche Rückzahlungsansprüche eines Privaten oder öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche einer staatlichen Stelle bestehen, obwohl in sämtlichen Fällen zu Unrecht erworbene Gelder vorliegen, bei deren Erwerb bereits kraft Gesetzes entsprechende Rückzahlungsansprüche begründet sind, die aber aktuell zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden können oder konnten (so auch: Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 43; LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 L 4 AS 203/16, juris, Rn. 55).
Die aus den Betrugsstraftaten stammenden Gelder hat der Kläger vereinnahmt und für sich verbraucht, indem er damit bestehende Kontenpfändungen ablöste." (Sächsisches LSG, Urt. v. 08.11.2018 L 7 AS 1086/14, juris, Rn. 38 ff.).
- LSG Hamburg, 04.06.2019 - L 4 AS 203/16
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme bzw Aufhebung rechtswidriger …
Eine betrügerisch erlangte Geldsumme ist zu berücksichtigendes Einkommen (vgl LSG Chemnitz 8.11.2018 - L 7 AS 1086/14).Rn. 55 Auch der Umstand, dass die Einnahmen aus einer Straftat der Ehefrau des Klägers, nämlich einem Betrug, erlangt wurden, schließt eine Anrechnung als Einkommen nicht aus (wie hier für Gelder, die durch Betrug im Zusammenhang mit Ebay-Verkäufen erzielt wurden, Sächsisches LSG, Urteil vom 8.11.2018 - L 7 AS 1086/14 und die zustimmende Anmerkung von Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.1.2017 - L 23 SO 327/16 B ER).
- OVG Sachsen, 01.04.2026 - 6 A 183/24
Anerkennung; Anerkennungsfiktion; ausschließliche Verfügungsgewalt; Beliehener; …
Der Begriff der alleinigen oder ausschließlichen Verfügungsgewalt wird allerdings häufig im Zusammenhang mit der Prüfung der Voraussetzungen des alleinigen Besitzes oder Gewahrsams oder der alleinigen Forderungsinhaberschaft verwandt (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15. April 2014 - 3 B 460/13 -, juris Rn. 7;… VGH BW, Urt. v. 28. April 1989 - 8 S 3669/88 -, juris Rn. 40; SächsLSG, Urt. v. 8. November 2018 - L 7 AS 1086/14 -, juris Rn. 41).
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.11.2019 - L 4 AS 621/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen aus …
Sie hat damit die alleinige Verfügungsgewalt über das Guthaben und kann dieses umfassend für ihren Lebensunterhalt verwenden (so auch Sächsisches LSG - Urteil vom 8. November 2018 - L 7 AS 1086/14 - Rn. 41;… zustimmend auch Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1;… ähnlich auch LSG Hamburg - Urteil vom 4. Juni 2019 - L 4 AS 203/16 - Rn. 55 - juris). - LSG Hamburg, 27.05.2020 - L 4 AS 317/19
Aus einer Straftat zugeflossene Einnahmen sind als Einkommen des …
Rn. 30 Auch der Umstand, dass die Einnahmen aus einer Straftat der Ehefrau des Klägers, nämlich einem Betrug, erlangt wurden, schließt eine Anrechnung als Einkommen nicht aus (wie hier für Gelder, die durch Betrug im Zusammenhang mit Ebay-Verkäufen erzielt wurden, Sächsisches LSG, Urteil vom 8.11.2018 - L 7 AS 1086/14 und die zustimmende Anmerkung von Lange, jurisPR-SozR 2/2019 Anm. 1; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9.1.2017 - L 23 SO 327/16 B ER). - SG Karlsruhe, 08.02.2021 - S 6 AS 3136/19
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Bezug einer …
Denn die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen des Tatopfers sei in hohem Maße ungewiss und der Täter habe dies auch gezielt gewollt (s. etwa LSG Hamburg, Urt. v. 04.06.2019 - L 4 AS 203/16; LSG Sachsen, Urt. v. 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.11.2019; eingehend SG Duisburg, Urt. v. 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16; aA: LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09.01.2017 - L 23 SO 327/16 B ER; s. auch Söhngen, in: jurisPK-SGB II, § 11 SGB II Rn. 54 mwN. - LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - L 7 AS 406/23 B ER L 7 AS 407/23 Da das Recht der Grundsicherung maßgeblich auf die Möglichkeit einer faktischen Bedarfsdeckung abstellt, können unter Umständen (abgesehen von gestohlenen oder unterschlagenen Sachen) selbst deliktisch erlangte Mittel einem Leistungsanspruch entgegenstehen (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.07.2021 -L 32 AS 2716/14 -, Sächsisches LSG, Urteil vom 08.11.2018 - L 7 AS 1086/14 -, LSG Hamburg, Urteil vom 21.06.2012 - L 32 AS 2716/14 -).
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Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14 B |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das einstweilige Rechtsschutzverfahren; Glaubhaftmachung der Hilfebedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren durch Gewinn- und Verlustrechnung ...
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 27.05.2014 - S 6 AS 1328/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14 B
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14
Ist eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist im Wege der Folgenabwägung zu entscheiden, in die insbesondere die grundrechtlich relevanten Belange der Antragsteller einzustellen sind (BVerfG Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 und 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12; Beschluss des Senats vom 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14 B ER). - BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder von Amts wegen, § 103 SGG, weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend einer Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06). - BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14
Ist eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist im Wege der Folgenabwägung zu entscheiden, in die insbesondere die grundrechtlich relevanten Belange der Antragsteller einzustellen sind (BVerfG Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 und 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12; Beschluss des Senats vom 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14 B ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14
Beschwerde gegen die Verpflichtung zur vorläufigen Gewährung von Leistungen zur …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14
Eine solche Fallgestaltung ist anzunehmen, wenn es - wie hier - im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums während eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens geht (vgl. Beschlüsse des Senats vom 22.01.2015 - L 7 AS 2162/14 und vom 10.09.2014 - L 7 AS 1385/14 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14
Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14
Ist eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist im Wege der Folgenabwägung zu entscheiden, in die insbesondere die grundrechtlich relevanten Belange der Antragsteller einzustellen sind (BVerfG Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 und 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12; Beschluss des Senats vom 11.07.2014 - L 7 AS 1035/14 B ER). - LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2007 - L 28 B 1114/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prozesskostenhilfe - Einschulungskosten - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14
Daher beurteilt das angerufene Gericht die Erfolgsaussicht regelmäßig ohne abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitstoffes (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.07.2007 - L 28 B 1114/07 AS PKH). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2014 - L 12 AS 978/14
Verpflichtung zur Zahlung von Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nach …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14
Es genügt jedoch, dass diese Möglichkeit unter mehreren relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach der Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.07.2014 - L 12 AS 978/14 B ER und L 12 AS 979/14 B).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2015 - L 7 AS 415/15
Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Zahlung von Leistungen zur …
Es genügt jedoch, dass diese Möglichkeit unter mehreren relativ am wahrscheinlichsten ist, weil nach der Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Möglichkeit spricht (vgl. Beschluss des Senats vom 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14 B; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.07.2014 - L 12 AS 978/14 B ER und L 12 AS 979/14 B). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - L 7 AS 185/17
Grundsicherungsleistungen für EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz; …
Zwar kann das erkennende Gericht seine Überzeugung allein auf den Vortrag von Beteiligten stützen und ist im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine eidesstattliche Versicherung ein geeignetes Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. nur Beschluss des Senats vom 24.03.2015 - L 7 AS 1086/14 B).
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