Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 7 AS 1442/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 20 SGB II; § 21 SGB II; § 60 SGB V
Mehrbedarf; Übernahme von Fahrtkosten; Kein Anspruch nach dem SGB II; Medizinische Versorgung durch gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mehrbedarf; Übernahme von Fahrtkosten; Kein Anspruch nach dem SGB II; Medizinische Versorgung durch gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 26.11.2010 - S 23 AS 1362/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 7 AS 1442/10
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R
Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 7 AS 1442/10
Dies lässt aber nicht den Schluss zu, der Beklagte habe abschließend für die Zukunft über den geltend gemachten Mehrbedarf entscheiden wollen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 146/10 R - juris Rdnr. 15).
- LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für Fahrten zu ambulanten …
Dem entsprechend haben die Landessozialgerichte in der Folge entschieden, dass für die Gewährung von Fahrkosten zu Arztbesuchen aufgrund einer chronischen Erkrankung im SGB II keine Rechtsgrundlage existiert (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.11.2011 - L 7 AS 1442/10), dass Kosten für Verbandsmaterial, das zur Krankenbehandlung erforderlich ist, nur gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse geltend gemacht werden kann (BayLSG; Beschluss vom 28.03.2012 - L 7 AS 131/12 B ER) und dass die Übernahme von Kosten für Pflegemittel akzessorisch zum Anspruch auf Versorgung mit Kontaktlinsen ist (LSG Hamburg, Urteil vom 21.11.2012 - L 4 AS 6/11). - LSG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - L 7 AS 3405/17
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
Die nicht von der gesetzlichen Leistungspflicht der Krankenkasse abgedeckten Fahrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen auch von Hilfebedürftigen nach dem SGB II grundsätzlich selbst zu zahlen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. November 2011 - L 7 AS 1442/10 - juris Rdnr. 35; siehe auch LSG Sachsen…, Beschluss vom 25. September 2014 - L 7 AS 83/12 NZB - juris Rdnr. 21 ff.). - SG Karlsruhe, 11.06.2014 - S 15 AS 2553/13
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
Jedenfalls wird in der Rechtsprechung angenommen, dass von der gesetzlichen Leistungspflicht der Krankenkasse nicht abgedeckte Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen von den Leistungsberechtigten nach dem SGB II selbst zu zahlen sind (so LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. November 2011 - L 7 AS 1442/10, juris, Rn. 35).Dabei wäre auch zu berücksichtigen gewesen, dass § 21 Abs. 6 SGB II keine Besserstellung der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II gegenüber Personen rechtfertigt, die ihre Fahrtkosten selbst tragen müssen und daher eine - ggf. unter Inkaufnahme anderer Nachteile, die vom Kläger in der mündlichen Verhandlung angedeutet worden sind (Wartezeiten) - Behandlung am Wohnort wählen (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. November 2011 - L 7 AS 1442/10, juris, Rn. 35).
- SG Kassel, 08.08.2017 - S 2 AS 498/15 Für die Kammer sind auch keine offensichtlichen Anhaltspunkte erkennbar, dass die Ablehnung der Krankenkasse rechtswidrig gewesen wäre nach § 60 SGB V. Überträgt man die Ausführungen des Bundessozialgerichts in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2011 auf die Frage der Fahrtkostenübernahme im SGB II, so spricht dies zunächst dafür, dass Aufwendungen für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, auch nicht vom Grundsicherungsträger zu erstatten sind (vgl. zur fehlenden Rechtsgrundlage im SGB II: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. November 2011, L 7 AS 1442/10 - juris; Sächs. LSG…, Beschluss vom 25. September 2013, Az.: L 7 AS 83/12 NZB - juris Rn. 21).
- SG Freiburg, 21.09.2016 - S 7 AS 710/13
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
Diese Entscheidungen (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 146/10 R - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. November 2011 - L 7 AS 1442/10 - juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 25. September 2013 - L 7 AS 83/12 NZB - juris) beziehen sich aber auf Ansprüche vor Inkrafttreten des § 21 Abs. 6 SGB II und sind daher auf den hier zu entscheidenden Fall nicht zu übertragen. - SG Detmold, 18.10.2013 - S 13 AS 344/10
Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Für die Gewährung solcher Fahrtkosten besteht keine Rechtsgrundlage im SGB II. Ein entsprechender Mehrbedarf ist in § 21 SGB II in der maßgebenden Fassung nicht aufgeführt gewesen und diese Regelung ist abschließend (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29.11.2011 - L 7 AS 1442/10, zitiert nach Juris). - LSG Baden-Württemberg, 19.05.2020 - L 12 AS 2681/19 Er ist der Auffassung, dass das Urteil des SG hinsichtlich der Urteilsbegründung von Entscheidungen des Sächsischen LSG (Beschluss vom 25.09.2013, L 7 AS 83/12 NZB, Urteil vom 19.01.2012, L 3 AS 39/10) und des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 29.11.2011, L 7 AS 1442/10) abweiche.
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