Rechtsprechung
| LSG Bayern, 15.06.2007 - L 7 AS 164/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Bestimmung der Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Anspruch auf Zahlung der tatsächlichen Unterkunftskosten für eine überteuerte Wohnung; Anspruch auf Zahlung von Leistungen unter Berücksichtigung der überhöhten tatsächlichen Kosten der Unterkunft für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 11.04.2006 - S 50 AS 1003/05
- LSG Bayern, 15.06.2007 - L 7 AS 164/06
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der …
Auszug aus LSG Bayern, 15.06.2007 - L 7 AS 164/06
So hat das Bundessozialgericht deutlich gemacht, dass ein Informationsschreiben nicht Selbstzweck ist (Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R). - BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.06.2007 - L 7 AS 164/06
Streitgegenstand des Verfahrens sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung nur im Zeitraum vom 01.09.2005 bis zum 28.02.2006 (gegen die Erstreckung auf Folgezeiträume vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - zur "Streitgegenstandsfähigkeit" der Leistungen für Unterkunft und Heizung vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -). - BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R
Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das …
Auszug aus LSG Bayern, 15.06.2007 - L 7 AS 164/06
Streitgegenstand des Verfahrens sind die Leistungen für Unterkunft und Heizung nur im Zeitraum vom 01.09.2005 bis zum 28.02.2006 (gegen die Erstreckung auf Folgezeiträume vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - zur "Streitgegenstandsfähigkeit" der Leistungen für Unterkunft und Heizung vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R -).
- LSG Bayern, 25.01.2008 - L 7 AS 93/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze - …
§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsre-gel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise für eine in der Regel höchstens sechsmonatige Übergangsfrist etwas weiter gewährt wird, worauf er nach der grundsätzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06, vom 15.11.2007 - L 7 AS 331/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).aa) Für den Anlauf der "Schonfrist" des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II kommt es auf den Tag an, von dem an der Hilfesuchende über die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten informiert waren (vgl. Senatsurteile vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).
In der Regel verschafft der Leistungsträger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06, vom 15.11.2007 - L 7 AS 331/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).
- LSG Bayern, 14.12.2007 - L 7 AS 162/07
Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem …
§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsregel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise für eine in der Regel höchstens sechsmonatige Übergangsfrist etwas weiter gewährt wird, worauf er nach der grundsätzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06).In der Regel verschafft der Leistungsträger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06 und vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06).
- LSG Bayern, 15.11.2007 - L 7 AS 331/06
Anspruch auf höhere Leistungen für Unterkunft und Heizung i.R.d. Leistungen zur …
§ 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II stellt eine Billigkeitsre-gel dar, wobei dem Hilfesuchenden ausnahmsweise für eine in der Regel höchstens sechsmonatige Übergangsfrist etwas weiter gewährt wird, worauf er nach der grundsätzlichen Konzeption des Gesetzes (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) an sich keinen Anspruch haben soll (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).In der Regel verschafft der Leistungsträger dem Hilfesuchenden durch einen entsprechenden Hinweis diese Kenntnis (Senatsurteile vom 13.04.2007 - L 7 AS 182/06, vom 15.06.2007 - L 7 AS 164/06 und vom 14.12.2007 - L 7 AS 162/07).
- LSG Bayern, 23.04.2008 - L 16 AS 320/07
Anspruch auf Erstattung höherer Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch …
Eine Ausnahme hiervon bildet § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Dem Hilfesuchenden werden nach dieser Vorschrift übergangsweise für längstens sechs Monate die unangemessenen Kosten seiner Wohnung übernommen, damit er die Gelegenheit hat, seine Unterkunftskosten auf das angemessene Maß zu senken (vgl. hierzu LSG Bayern L 7 AS 182/06, L 7 AS 164/06 und L 7 AS 162/07).
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