Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 21.09.2017 - L 7 AS 1947/17 |
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 28.04.2017 - 3 AS 2320/16
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2017 - L 7 AS 1947/17
- BSG, 15.06.2018 - B 14 AS 372/17 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - L 10 R 299/17 Mit nicht anfechtbaren Beschlüssen vom 21.04.2016 hat das SG die Klagen gegen die DRV Baden-Württemberg sowie gegen die Landeshauptstadt S. abgetrennt, die unter den Aktenzeichen S 9 R 2322/16 (Klage später zurückgenommen), S 16 SO 2321/16 (Klage später zurückgenommen) und S 3 AS 2320/16 (die Klage auf Auszahlung eines von der Beklagten an das Jobcenter geleisteten Erstattungsbetrages i.H.v. rund 8.000 EUR an den Kläger hatte keinen Erfolg: Gerichtsbescheid des SG vom 28.04.2017; Urteil des 7. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 21.09.2017, L 7 AS 1947/17; BSG, Beschluss vom 15.06.2018, B 14 AS 372/17 B in juris) fortgeführt worden sind.
Auch die Prozessakten L 7 AS 1947/17, L 9 AS 1221/13 und L 2 AS 573/12 haben dem Senat vorgelegen.
Rechtsanwalt Z. hat sich beim SG im Übrigen zu keinem Zeitpunkt als Bevollmächtigter bestellt (s. auch dessen Schreiben an den Kläger Bl. 93 LSG-Akte L 7 AS 1947/17: Vertretung nur nach Zahlung der ausstehenden Vergütung).
- BSG, 15.06.2018 - B 14 AS 372/17 B
Verpflichtung zur Beantragung von Altersrente als vorrangige Leistung
LSG Baden-Württemberg 21.09.2017 - L 7 AS 1947/17.Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. September 2017 - L 7 AS 1947/17 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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