Rechtsprechung
| LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 8/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Arbeitslosengeld auf Grund von Hilfsbedürftigkeit; Begriff der Hilfsbedürftigkeit; Berücksichtigung von verwertbaren Vermögensgegenständen des Bedürftigen; Vorliegen eines Härtefalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 03.05.2005 - S 1 AS 8/05
- LSG Bayern, 17.02.2006 - L 7 AS 8/05
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 7/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Deshalb sei es nur folgerichtig, dass einer Bedarfsgemeinschaft, der Kinder angehörten, ein entsprechender größerer Topf als eiserne Reserve zugestanden werde (Verweis auf Rechtsprechung des Sozialgerichts München, Urteil vom 15.03.2006 - S 50 AS 333/05 und des Bayrischen LSG, Urteil vom 17.02.2006 - L 7 AS 8/05). - LSG Bayern, 23.04.2008 - L 16 AS 178/07
Berücksichtigung des Vermögens eines Hilfebedürftigen; Gegenüberstellung des …
Maßgeblich für die Berechnung des zu berücksichtigenden Vermögens ist der Verkehrswert zur Zeit der Antragstellung bzw. des späteren Erwerbs (§ 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB II), wobei der erzielbare Gegenwert aus einer Veräußerung bereits ab Antragstellung anzurechnen ist (vgl. etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 17.02.2006, Az. L 7 AS 8/05). - LSG Bayern, 15.03.2007 - L 7 AS 220/06
Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) trotz Möglichkeit der …
Die Klägerin war im streitgegenständlichen Zeitraum in der Lage, ihren Lebensunterhalt durch die Verwertung ihres zu berücksichtigenden Vermögens selbst zu sichern, § 12 Abs. 1 SGB II. Maßgeblich für die Berechnung des zu berücksichtigenden Vermögens ist der Verkehrswert zur Zeit der Antragstellung bzw. des späteren Erwerbs (§ 12 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB II), wobei der erzielbare Gegenwert aus einer Veräußerung bereits ab Antragstellung anzurechnen ist (Urteil des Senats vom 17.02.2006 - L 7 AS 8/05).
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