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Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,87750
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17 (https://dejure.org/2018,87750)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2018 - L 7 AS 86/17 (https://dejure.org/2018,87750)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2018 - L 7 AS 86/17 (https://dejure.org/2018,87750)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17
    Sie soll demgegenüber aber nicht der Gebührenoptimierung dienen und in jedem Fall eine bis zu 20%ige Überschreitung der eigentlich vom Rechtsanwalt selbst für angemessen erachteten Gebühr ermöglichen (vgl. für Fälle der angemessenen Mittelgebühr: Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Beschlüsse des Senats vom 5. August 2015 - L 7/14 AS 6/14 B - und vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B).
  • LSG Hessen, 25.05.2009 - L 2 SF 50/09

    Höhe der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus Prozesskostenhilfemitteln zu …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17
    Wurde aber die notwendige anwaltliche Arbeit im Wesentlichen bereits in anderen Verfahren geleistet, so fällt in Parallelverfahren bei vergleichbarer oder sogar identischer Sach- und Rechtslage für den Rechtsanwalt weniger vergütungsrechtlich relevante Arbeit an mit einer entsprechend geringeren Einstufung von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1. Juni 2017 - L 7 AS 6/16 B - und vom 7. April 2016 - L 7/14 AS 35/14 B - vgl. auch: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 15 SF 28/11 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2011 - L 19 AS 879/10 B - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Mai 2009 - L 2 SF 50/09 E).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17
    Sie soll demgegenüber aber nicht der Gebührenoptimierung dienen und in jedem Fall eine bis zu 20%ige Überschreitung der eigentlich vom Rechtsanwalt selbst für angemessen erachteten Gebühr ermöglichen (vgl. für Fälle der angemessenen Mittelgebühr: Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Beschlüsse des Senats vom 5. August 2015 - L 7/14 AS 6/14 B - und vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B).
  • LSG Bayern, 02.12.2011 - L 15 SF 28/11

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17
    Wurde aber die notwendige anwaltliche Arbeit im Wesentlichen bereits in anderen Verfahren geleistet, so fällt in Parallelverfahren bei vergleichbarer oder sogar identischer Sach- und Rechtslage für den Rechtsanwalt weniger vergütungsrechtlich relevante Arbeit an mit einer entsprechend geringeren Einstufung von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1. Juni 2017 - L 7 AS 6/16 B - und vom 7. April 2016 - L 7/14 AS 35/14 B - vgl. auch: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 15 SF 28/11 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2011 - L 19 AS 879/10 B - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Mai 2009 - L 2 SF 50/09 E).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2016 - L 7/14 AS 35/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Höhe der Einigungsgebühr …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17
    Wurde aber die notwendige anwaltliche Arbeit im Wesentlichen bereits in anderen Verfahren geleistet, so fällt in Parallelverfahren bei vergleichbarer oder sogar identischer Sach- und Rechtslage für den Rechtsanwalt weniger vergütungsrechtlich relevante Arbeit an mit einer entsprechend geringeren Einstufung von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1. Juni 2017 - L 7 AS 6/16 B - und vom 7. April 2016 - L 7/14 AS 35/14 B - vgl. auch: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 15 SF 28/11 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2011 - L 19 AS 879/10 B - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Mai 2009 - L 2 SF 50/09 E).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - L 19 AS 879/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17
    Wurde aber die notwendige anwaltliche Arbeit im Wesentlichen bereits in anderen Verfahren geleistet, so fällt in Parallelverfahren bei vergleichbarer oder sogar identischer Sach- und Rechtslage für den Rechtsanwalt weniger vergütungsrechtlich relevante Arbeit an mit einer entsprechend geringeren Einstufung von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1. Juni 2017 - L 7 AS 6/16 B - und vom 7. April 2016 - L 7/14 AS 35/14 B - vgl. auch: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 15 SF 28/11 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. September 2011 - L 19 AS 879/10 B - Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. Mai 2009 - L 2 SF 50/09 E).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 14 Rn 18 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2018 - L 7 AS 86/17
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht…, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - SozR 4-1935 § 14 Nr. 2; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 22. Aufl. 2015, § 14 Rn 18 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2019 - L 7 AS 5/17

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren; Bestimmung …

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat aus eigener Überzeugung an, weil anderenfalls der Toleranzrahmen de facto in jedem Durchschnittsfall zur grundsätzlichen Erhöhung der angemessenen Mittelgebühr führen würde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Beschlüsse des Senats vom 27. August 2018 - L 7 AS 86/17 B -, vom 5. August 2015 - L 7/14 AS 6/14 B - und vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017 - L 7 AS 86/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,98011
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017 - L 7 AS 86/17 (https://dejure.org/2017,98011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.02.2017 - L 7 AS 86/17 (https://dejure.org/2017,98011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 2017 - L 7 AS 86/17 (https://dejure.org/2017,98011)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017 - L 7 AS 86/17
    Zwar begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aufgrund einer summarischen Prüfung an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).

    Auch sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).

    Ist im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage nicht möglich ist, ist bei besonders folgenschweren Beeinträchtigungen eine Güter- und Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017 - L 7 AS 86/17
    Wegen des Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz) ist vom Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache aber eine Abweichung dann geboten, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später möglicherweise nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache im …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017 - L 7 AS 86/17
    Auch sind die an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2015 - L 11 AS 261/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2017 - L 7 AS 86/17
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des 11. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 28.01.2015 - L 11 AS 261/14 B -, juris Rn. 13).
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