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| LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2004 - L 7 B 35/04 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. August 2004 - L 7 B 35/04 (https://dejure.org/2004,88778)
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Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 19.03.2004 - S 3 AL 348/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2004 - L 7 B 35/04
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2008 - L 7 KA 21/05
Vertragsarztrecht - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens - …
Demgegenüber hat der Senat bereits als 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren der Gegenstandswert grundsätzlich auf der Grundlage der Einnahmen zu errechnen ist, die in einem Zeitraum von drei Jahren hätten erzielt werden können, abzüglich des Praxiskostenanteils (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 8. Februar 2005, L 7 B 35/04 KA und Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2005. L 7 B 6/05 KA und vom 29. November 2006, L 7 KA 86/06 sowie vom 23. August 2007, L 7 B 9/07 KA). - LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 86/06
Widerspruchsverfahren - Kostenfestsetzung - Zulassungssache - Vertragsarztrecht - …
Demgegenüber hat der Senat bereits als 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren der Gegenstandswert grundsätzlich auf der Grundlage der Einnahmen zu berechnen ist, die in einem Zeitraum von drei Jahren hätten erzielt werden können (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 08. Februar 2005 - L 7 B 35/04 KA - und Beschluss des Senats vom 07. Dezember 2005 - L 7 B 6/05 KA -). - LSG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - L 7 KA 2/07
Kosten des Widerspruchsverfahrens; Kostenfestsetzung; Gegenstandswert der …
Demgegenüber hat der Senat bereits als 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass in vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren der Gegenstandswert grundsätzlich auf der Grundlage der Einnahmen zu errechnen ist, die in einem Zeitraum von drei Jahren hätten erzielt werden können, abzüglich des Praxiskostenanteils (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Berlin vom 8. Februar 2005 - L 7 B 35/04 KA - und Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 2005 - L 7 B 6/05 KA - und vom 29. November 2006 - L 7 KA 86/06 - sowie vom 23. August 2007 - L 7 B 9/07 KA -).
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