Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - L 7 R 952/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Erhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner; Einbehaltung von Rentnern aus ihrer Rente zu zahlenden Versicherungsbeiträgen durch den Träger der Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Konstanz, 05.02.2004 - S 6 RA 2583/01
- LSG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - L 7 R 952/04
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 5/99 R
Verjährungsfrist bei Beitragsansprüchen
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - L 7 R 952/04
Sie ist vielmehr so zu verstehen, dass der Rentenversicherungsträger bei Nichterfüllung der Abführungspflicht die rückständigen Beiträge von der Rente abziehen muss (so BSG Urteil vom 15.06.2000 - B 12 RJ 5/99 R - SozR 3-2500 § 255 Nr. 1). - BSG, 23.05.1989 - 12 RK 66/87
Nachholung der Einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen von der Rente
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - L 7 R 952/04
Eine solche Nacherhebung von Beiträgen verstößt grundsätzlich nicht gegen Treue und Glauben, jedenfalls wenn sie innerhalb der Grenzen der Verjährung erfolgt (so BSG Urteil vom 23.05.1989 - 12 RK 66/87 - SozR 2200 § 393a Nr. 3 zu dem insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des § 393a RVO). - BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88
Anspruch der Bundesversicherungsanstalt auf nachträgliche Beiträge eines …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.04.2005 - L 7 R 952/04
Eine solche Verwirkung setzt neben einem langen Zeitablauf besondere Umstände oder ein aktives Verhalten des Berechtigten (hier also der Beklagten) voraus, wodurch die verspätete Geltendmachung illoyal erscheint (BSG Urteil vom 23.05.1989 - 12 RK 23/88 - HV-Info 1989, S. 2030).
- LSG Baden-Württemberg, 26.09.2024 - L 10 R 1060/24
Sozialgerichtliches Verfahren - Aufhebung eines vollständigen Bescheides über die …
Rn. 120 Danach war die Beklagte als auch insoweit sachlich zuständiger Träger (ein Fall des § 255 Abs. 2 Satz 2 SGB V - Verrechnung rückständiger Beiträge durch die Krankenkasse mit einem ihr obliegenden Erstattungsbetrag - liegt nicht vor) - nach erfolgter vorheriger Anhörung des Klägers (§ 24 Abs. 1 SGB X) - zu einer entsprechenden Einbehaltungsverfügung von der dem Kläger weiterhin (bis heute) gezahlten Rente berechtigt und auch verpflichtet; dem Rentenversicherungsträger steht insoweit kein Ermessensspielraum zu (…s. nur BSG 15.06.2000, B 12 RJ 5/99 R, in juris, Rn. 16; LSG Baden-Württemberg 14.04.2005, L 7 R 952/04, in juris, Rn. 24). - SG Aachen, 18.02.2014 - S 13 R 559/13
Nacherhebung von Beiträgen zur Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung …
Sie ist vielmehr so zu verstehen, dass der Rentenversicherungsträger bei der Nichterfüllung der Abführungspflicht die rückständigen Beiträge von der Rente einbehalten muss (so: BSG, Urteil vom 15.06.2000 B 12 RJ 5/99 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005 L 7 R 952/04 Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.02.2013 L 19 R 463/12 B).Eine solche Verwirkung setzt neben einem langen Zeitablauf besondere Umstände oder ein aktives Verhalten des berechtigten Rentenversicherungsträgers voraus, wodurch die verspätete Geltendmachung illoyal erscheint (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005 L 7 R 952/04 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 23.05.1989 12 RK 23/88).
- LSG Hessen, 12.01.2021 - L 5 R 282/20
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Anordnung der …
Die beitragspflichtigen Rentner können sich gegen die nachträgliche Einbehaltung der Beiträge daher nicht unter Berufung auf ein schutzwürdiges Vertrauen wehren (vgl. BSG…, Urteil vom 23. Mai 1989, 12 RK 66/87, juris Rdnr. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2005, L 7 R 952/04, juris).
- LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 4 R 66/11
Wegfall der freiwilligen Krankenversicherung für Rentner - Entziehung des …
Diese Nacherhebung von Beiträgen verstößt grundsätzlich nicht gegen Treue und Glauben, jedenfalls wenn sie innerhalb der Grenzen der Verjährung erfolgt (…so BSG Urteil vom 23.05.1989, SozR 2200 § 393a Nr. 3 zu dem insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des § 393a RVO; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen: L 7 R 952/04), was die Beklagte hier mit der Begrenzung der Nacherhebung ab dem 01.01.2004 beachtet hat. - LSG Baden-Württemberg, 09.10.2014 - L 4 KR 2887/14 Eine rückwirkende Beitragserhebung sei rechtlich zulässig und verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, sofern sie - was hier der Fall sei - nicht verjährt oder verwirkt sei (vgl. LSG, Urteil vom 14. April 2005 - L 7 R 952/04 - und Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. September 2011 - L 16 R 121/11 -, beide in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2021 - L 13 R 3389/20 Der Beitragspflichtige kann sich gegen die nachträgliche Einbehaltung der Beiträge daher nicht unter Berufung auf ein schutzwürdiges Vertrauen wehren (vgl. BSG…, Urteil vom 23. Mai 1989 - 12 RK 66/87 -, in juris, dort Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2005 - L 7 R 952/04 -, in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - L 5 KR 2415/14 Die Zahlstelle müsse ohne Ermessensspielraum die Beiträge aus Versorgungsbezügen einbehalten und an die zuständige Krankenkasse zahlen und bei Nichterfüllung der Abführungspflicht auch die rückständigen Beiträge vom Versorgungsbezug abziehen (BSG, Urteil vom 15.06.2000 - B 12 RJ 5/99 R - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005 - L 7 R 952/04 -).
- LSG Rheinland-Pfalz, 30.11.2011 - L 5 R 66/11 Diese Nacherhebung von Beiträgen verstößt grundsätzlich nicht gegen Treue und Glauben, jedenfalls wenn sie innerhalb der Grenzen der Verjährung erfolgt (…so BSG Urteil vom 23.05.1989, SozR 2200 § 393a Nr. 3 zu dem insoweit inhaltsgleichen früheren Recht des § 393a RVO; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen: L 7 R 952/04), was die Beklagte hier mit der Begrenzung der Nacherhebung ab dem 01.01.2004 beachtet hat.
- LSG Baden-Württemberg, 30.10.2014 - L 13 R 3974/14 Sie ist vielmehr so zu verstehen, dass der Rentenversicherungsträger bei Nichterfüllung der Abführungspflicht die rückständigen Beiträge von der Rente abziehen muss (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2005 - L 7 R 952/04 -, juris;… BSG vom 15. Juni 2000 - B 12 RJ 5/99 R = SozR 3-2500 § 255 Nr. 1).
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.2009 - L 11 KR 4285/06 Die Verwirkung setze neben einem längeren Zeitablauf ein Verwirkungsverhalten der Versicherungsträger voraus, aufgrund dessen ein Vertrauenstatbestand bezüglich des Nichtbestehens von Versicherungs- und Beitragspflichten geschaffen wurde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Juli 2004, B 12 KR 1/04 R -, Breithaupt 2004, 971, 980; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 3. März 2005, L 1 KR 976/99; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2005, L 7 R 952/04).
- BSG, 10.03.2010 - B 12 KR 69/09 B
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