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| LSG Bayern, 24.04.1998 - L 8 AL 250/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 04.06.1997 - S 8 AL 156/97
- LSG Bayern, 24.04.1998 - L 8 AL 250/97
- BSG, 13.07.1999 - B 7 AL 166/98 B
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AL 4537/04
Forderungserlass - Unbilligkeit der Einziehung - maßgeblicher …
Rn. 29 Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 - und 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - Bay. LSG, Urteil vom 24.04.1998 - L 8 AL 250/97; LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.01.1997 - L 16 Kr 121/96 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.1999 - L 3 U 27/99 - jeweils veröffentlicht in JURIS). - SG Leipzig, 21.11.2005 - S 7 U 90/05
Pflichtmitgliedschaft - Europäisches Gemeinschaftsrecht - Verfassungsrecht
Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 09.02.1995 - 7 RAr 78/93 - und 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - Bay. LSG, Urteil vom 24.04.1998 - L 8 AL 250/97 ; LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.01.1997 - L 16 Kr 121/96 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 02.03.1999 - L 3 U 27/99 - jeweils veröffentlicht in JURIS). - LSG Baden-Württemberg, 05.12.2006 - L 9 AL 5500/04 Das Vorliegen von sachlichen oder persönlichen Unbilligkeitsgründen ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu beurteilen, da die Entscheidung über einen Forderungserlass eine Ermessensentscheidung ist und die Rechtmäßigkeit einer Ermessensausübung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Behördenentscheidung vorgelegen haben (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteile vom 9. Februar 1995, 7 RAr 78/93 und 4. März 1999, B 11/10 AL 5/98; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. April 1998, L 8 AL 250/97; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Januar 1997, L 16 Kr 121/96; Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 2. März 1999, L 3 U 27/99; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2005, L 8 AL 4537/04, jeweils veröffentlicht in JURIS).
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2014 - L 3 AL 1927/13 Rechtsschutz gegen das Ob und den Umfang der Verrechnung ist nicht in einem Verfahren gegen die um Verrechnung ersuchende Behörde, sondern in einem solchen gegen die verrechnende Stelle, vorliegend die DRV, zu suchen (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 24.04.1998 - L 8 AL 250/97 - veröffentlich in juris, dort Rn. 20).
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 7 AL 4228/06 Sonstige persönliche oder sachliche Billigkeitsgründe lagen im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. dazu BSG, Urteile vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 78/93 - und 4. März 1999 - B 11/10 AL 5/98 R - Bay. LSG, Urteil vom 24. April 1998 - L 8 AL 250/97 ; LSG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23. Januar 1997 - L 16 Kr 121/96 - LSG Niedersachsen, Urteil vom 2. März 1999 - L 3 U 27/99 - jeweils veröffentlicht in JURIS) ebenfalls nicht vor.
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