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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 05.10.1995 - L 8 Al 298/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,17560
LSG Bayern, 05.10.1995 - L 8 Al 298/94 (https://dejure.org/1995,17560)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05.10.1995 - L 8 Al 298/94 (https://dejure.org/1995,17560)
LSG Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - L 8 Al 298/94 (https://dejure.org/1995,17560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingliederungsgeld; Sperrzeit; Anhörung; Sperrzeitbescheid; Leistungsbewilligung; Verfahrensmangel; Widerspruchsverfahren; Arbeitsförderung; Arbeitslosengeld

 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der …

    Diese sind namentlich dann als gegeben zu erachten, wenn die Verwaltung auf Grund des Vorbringens des Beteiligten oder aus anderen Gründen neu ermittelt und sie sich infolge der durchgeführten Ermittlungen auf neue erhebliche Tatsachen stützen will (Krasney in: Kasseler Komm, § 24 SGB X RdNr 13; Schneider-Danwitz in: Gesamtkomm Sozialversicherung SGB X, Stand August 1997, § 24 Anm 7;… vgl auch die Urteile des BSG vom 15. August 1996 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 13 …und vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14; Bayerisches LSG, Urteil vom 5. Oktober 1995 - L 8 AL 298/94 - Breithaupt 1996, 248), wenn die Widerspruchsbehörde ihrer Entscheidung - ggf ohne ergänzende Ermittlungen durchgeführt zu haben - einen anderen Sachverhalt zu Grunde legen will als die Ausgangsbehörde (…Schnapp in: Krause/von Mutius/Schnapp/Wiesert, Gemeinschaftskommentar zum Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren , § 24 SGB X RdNr 30) oder wenn die Behörde die beabsichtigte Maßnahme in dem eingreifenden Verwaltungsakt gegenüber dem bisher geplanten und angekündigten Inhalt nicht unerheblich ändert oder den Wesensgehalt des Verwaltungsakts abwandelt (…Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl 2001, § 28 RdNr 37), etwa wenn der Ursprungsbescheid im Wege der Umdeutung nach § 43 Abs. 1 SGB X eine sachliche Änderung erfährt (…vgl hierzu Senatsurteil vom 15. Juni 2000 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 16).
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