Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Angemessene Höhe von Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streit um die Höhe der zu gewährenden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung; Übernahme der Kosten einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 37 qm; Besondere Anforderungen an Verfahren des ...
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 26.01.2006 - S 22 AS 92/06
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06 ER-B
Papierfundstellen
- NZS 2006, 608 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06
Ist während des Hauptsacheverfahrens das Existenzminimum nicht gedeckt, kann diese Beeinträchtigung nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden, selbst wenn die im Rechtsbehelfsverfahren erstrittenen Leistungen rückwirkend gewährt werden (BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928).Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928).
Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847).
- BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03
Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06
Rn. 14 Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, NJW 2003, 1236 ; BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96).Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Antragsteller mit seinen Begehren verfolgt (BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96).
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache im …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06
Rn. 14 Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, NJW 2003, 1236 ; BVerfG, NVwZ 2004, 95, 96).Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, NJW 2003, 1236, 1237).
- BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93
Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06
Danach sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f). - SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06
Diese besonderen Anforderungen an Eilverfahren schließen andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache vermeiden, indem sie zum Beispiel Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. BVerfG 12.05.2005, NVwZ 2005, 927, 928; SG Düsseldorf, NJW 2005, 845, 847). - BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06
Danach sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Mietaufwendungen für eine Unterkunft die örtlichen Verhältnisse zunächst insoweit maßgeblich, als auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfebedürftigen marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen und auf dieser tatsächlichen Grundlage die sozialhilferechtlich maßgebliche Mietpreisspanne zu ermitteln ist (BVerwGE 97, 110, 112; 101, 194, 197 f). - BVerwG, 31.08.2004 - 5 C 8.04
Angemessenheit von Unterkunftskosten, Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der; …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06
Rn. 19 In welcher genauen Höhe Aufwendungen für eine Unterkunft nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Mietpreissituation auf dem für die Angemessenheitsprüfung maßgeblichen regionalen Wohnungsmarkt, angemessen sind, bemisst sich anhand einer einzelfallbezogenen Bewertung der für den jeweiligen örtlichen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehenden Informationen (BVerwG Urteil vom 31.08.2004 NJW 2005, 310 RdNr. 16). - BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 15.04
Angemessenheit von Unterkunftskosten; Kosten der Unterkunft, Angemessenheit der; …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 626/06
Besteht eine derartige Unterkunftsalternative nicht, ist also die vom Hilfebedürftigen bewohnte Unterkunft die in dem maßgeblichen räumlichen Umkreis und Bedarfszeitraum einzig verfügbare, sind die Aufwendungen für diese Wohnung angemessen und deshalb gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II vom Leistungsträger (zunächst) zu übernehmen (BVerwG Urteil vom 28.04.2005 NVwZ 2005, 1197 RdNr. 11).
- LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 6/06
Streit über die Höhe der dem Kläger für den Bewilligungszeitraum vom 1. Juli bis …
Dem Kläger steht es frei, ob er sich nicht nur hinsichtlich des Produkts, sondern bereits hin-sichtlich sämtlicher mietpreisbestimmenden Faktoren am Angemessenen orientiert, ob er eine unangemessen große Unterkunft zu einem besonders niedrigen Mietpreis anmietet oder ob er eine unangemessen teure Unterkunft bevorzugt, sich dafür aber mit einer besonders geringen Quadratmeterzahl begnügt (vgl. dazu LSG BW, Beschluss vom 27.03.2006 - L 8 AS 626/06 ER-B). - LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2006 - L 10 B 1091/06
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnungswechsel - …
15 Danach ist die angemessene Höhe der Unterkunftskosten als Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnfläche und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter zu ermitteln (sog Produkttheorie; ständige Rechtsprechung des BVerwG zB Urteil vom 28. April 2005 - 5 C 15/04 - mwN, vgl auch Sächsisches Landessozialgericht Beschluss vom 24. Oktober 2006 - L 3 B 158/06 AS-ER-, Hessisches LSG Beschluss vom 24. April 2006 - L 9 AS 39/06 ER-, LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 27. März 2006 - L 8 AS 626/06 ER-B-, jeweils veröffentlicht in Juris). - LSG Baden-Württemberg, 01.08.2006 - L 7 SO 2938/06
Sozialhilfe - Mietschulden - Schuldenübernahme nach § 34 SGB 12 - Angemessenheit …
Rn. 7 Die sozialgerichtliche Judikatur hat sich diese Rechtsprechung bereits für die Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten i.S.v. § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch zu eigen gemacht (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg , Beschluss vom 27. März 2006 - L 8 AS 626/06 ER-B - m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 17.08.2007 - L 12 AS 5375/06 In Baden-Württemberg sei in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für einen 4-Personen-Haushalt eine Wohnfläche von höchstens 90 qm als angemessen anzusehen (unter Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung, VwV-SozWo vom 12.02.2002, GABL S. 240 in der Fassung der VWV vom 22.01.2004, GABL 248; unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg vom 27.03.2006 - L 8 AS 626/06 ER-B -).
Ob es den Klägern tatsächlich möglich gewesen wäre, auf eine Bewerbung hin auch eine Wohnung anmieten zu können, wäre erst dann zu klären gewesen, wenn entsprechende Bewerbungen tatsächlich erfolgt wären (unter Berufung auf LSG Baden-Württemberg vom 27.03.2006 - L 8 AS 626/06 ER-B-).
- LSG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - L 12 AS 1276/08 Das Landessozialgericht Baden-Württemberg habe mit Beschluss vom 27.06.2006 einen niedrigeren Mietzins von 5, 95 EUR pro Quadratmeter bei einem Leistungsempfänger als noch für angemessen erachtet habe (Beschluss vom 27.03.2006 - L 8 AS 626/06 ER-B -).
- LSG Baden-Württemberg, 05.07.2006 - L 7 SO 2007/06 Indessen ist nach einer neueren Entscheidung des BVerwG vom 28. April 2005 bei der Angemessenheitsprüfung nicht isoliert auf die einzelnen Faktoren wie Wohnungsgröße, Ausstattungsstandards oder Quadratmeterpreis abzustellen; die angemessene Höhe der Unterkunftskosten bestimmt sich vielmehr aus dem Produkt der - abstrakt zu ermittelnden - personenzahlabhängigen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro Quadratmeter (vgl. BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 51; ferner Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2005 - L 7 SO 5376/05 ER-B - Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 2006 - L 8 AS 626/06 ER-B - (juris); LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - L 13 AS 510/06 ER-B -), sodass die vom Antragsteller zu zahlende Grundmiete mit 223, 86 EUR zuzüglich der Betriebskosten in Anbetracht der örtlichen Verhältnisse, namentlich in den Außenbezirken der Stadt H. (u.a. Bo. ), auf jeden Fall angemessen erscheint.
- LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 12 AS 3038/06 Denn in Baden-Württemberg ist in Anlehnung an das Wohnungsbindungsrecht für Alleinstehende eine Wohnfläche von 45 m² als angemessen anzusehen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.03.2006 - L 8 AS 626/06 ER-B -, unter Hinweis auf die Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo - vom 12.02.2002 (GABl. S. 240) i.d.F. der VwV vom 22.01.2004 (GABl. S. 248)).
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