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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,59599
LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20 (https://dejure.org/2021,59599)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20 (https://dejure.org/2021,59599)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - L 8 BA 1374/20 (https://dejure.org/2021,59599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Versicherungspflicht der Tätigkeit eines Programmierers bzw. IT-Beraters in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Keine Eingliederung in die ...

  • rechtsportal.de

    Keine Versicherungspflicht der Tätigkeit eines Programmierers bzw. IT-Beraters in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Keine Eingliederung in die ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht | Ein Scrum-Programmierer ist selbstständig und nicht abhängig beschäftigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Scrum-Programmierer ist selbstständig und nicht abhängig beschäftigt - keine Sozialversicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Die Beklagte habe auch entgegen der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 31.03.2017 (B 12 R 7/15 R) nicht berücksichtigt, dass sein Stundensatz in Höhe von 65, 50 EUR deutlich über dem Arbeitsentgelt der angestellten Softwareentwickler liege und Eigenversorgung in allen Bereichen der sozialen Absicherung ermögliche.

    Liegt das vereinbarte Honorar wie hier deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit (BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, juris).

    Denn wenn es - wie vorliegend - um reine Dienstleistungen geht, ist anders als bei der Erstellung zB eines materiellen Produkts ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistung nicht zu erwarten (BSG, Urteil vom 31.03.2017, B 12 R 7/15 R, juris).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Erforderlich ist selbst im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses stets eine Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze (BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbstständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (BSG, Urteil vom 12.12.1990, 11 RaR 73/90, juris; BSG, Urteil vom 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, juris).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Ebenso ist der Gedanke der (hier fehlenden) Schutzbedürftigkeit des in Betracht kommenden Personenkreises kein Merkmal dafür, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit handelt (BSG, Urteil vom 24.10.1978, 12 RK 58/76, SozR 2200 § 1227 Nr. 19).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG, Urteil vom 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Insoweit ergibt sich nichts anderes aus der Rechtsprechung des BSG zur Verfeinerung des Weisungsrechts bei Diensten höherer Art (BSG, Urteil vom 18.12.2001, B 12 KR 8/01 R, juris), denn jede Verfeinerung ist nicht ad infinitum möglich, ohne dass sich das maßgebliche juristische Kriterium auflöst (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2015, L 4 R 3943/13, juris).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Für die Statusabgrenzung ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) als auch nach der Rechtsprechung des BSG nicht entscheidend, an wie vielen verschiedenen Vorhaben der Betreffende teilgenommen hat und ob er auch für andere Auftraggeber tätig ist bzw. war (BAG, Urteil vom 09.10.2002, 5 AZR 405/01, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2014 - L 11 R 4761/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozent an einer Sprachenschule - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Ein zeitliches Weisungsrecht ist nur gegeben, wenn ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder der Mitarbeiter auch ohne entsprechende Vereinbarung in nicht unerheblichem Umfang herangezogen wird, ihm die Arbeitszeiten letztlich zugewiesen werden (vgl. LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 21.10.2014, L 11 R 4761/13, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20
    Ausgangspunkt für die Beurteilung ist demnach zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (LSG Baden - Württemberg, Urteil vom 18.07.2013, L 11 R 1083/12).
  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des …

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2507/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit im Bereich "BC PoS …

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2025 - L 5 BA 79/24
    Allerdings handelt es sich bei dem Bereich der Softwareentwicklung um eine betriebsmittelarme Dienstleistungsbranche, die im Wesentlichen durch den Einsatz von Know-How, Arbeitszeit- und Arbeitsaufwand geprägt wird (BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R -, in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20 -, in juris).

    Soweit eine Absprache zwischen dem Beigeladenen zu 3) und den Mitarbeitern der Klägerin erfolgte, entsprach dies keinem arbeitsteiligen Zusammenwirken mit Mitarbeitern der Klägerin und war allein der agilen Arbeitsweise im IT-Bereich geschuldet, bei der die Programmierung nicht von Anfang an durchgeplant ist, sondern kleinteilig erfolgt, um auf Anforderungen und Änderungswüsche schneller reagieren zu können (vgl. dazu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20 -, in juris Rn. 52).

  • LSG Hessen, 28.05.2026 - L 8 BA 40/23
    Auch die Zusammenarbeit mit anderen Personen ist an sich nicht geeignet, eine Zuordnung zu bzw. Eingliederung in die Arbeitsorganisation der Klägerin anzunehmen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Rollen innerhalb des Teams klar definiert sind und Absprachen zur Fertigstellung des Projekts notwendig sind (zur selbständigen Tätigkeit eines IT-Beraters im Rahmen von Projektarbeit s. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2021, L 8 BA 1374/20).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 2807/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Diplom-Ingenieur der Architektur - …

    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20 -, juris sowie Senatsurteil vom 25.10.2019 - L 8 BA 4226/18 -, n.v.) hat bei hochkomplexen, arbeitsteiligen Programmierleistungen das Erfordernis der Abnahme des programmierten Datenpakets durch den zuständigen Fachbereich des Auftraggebers vor Inbetriebnahme und Implementierung ins Gesamtwerk nicht per se die Eingliederung des Programmierers des einzelnen Datenpakets in die Betriebsorganisation des Auftraggebers zur Folge.
  • SG Duisburg, 16.10.2025 - S 10 BA 43/19
    Liegt das vereinbarte Honorar - wie hier - deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und lässt es dadurch Eigenvorsorge (Alter, Krankheit etc.) zu, ist dies ein gewichtiges Indiz für eine selbständige Tätigkeit (vgl. BSG Urteil vom 31.03.2017 B 12 R 7/15 R; für einen IT-Dienstleister: LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.12.2021 L 8 BA 1374/20; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 07.11.2017 L 11 R 2507/16 ZVW).

    Angesichts des Umstandes, dass sich die in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV gesetzlich ausdrücklich hervorgehobenen ("insbesondere") Kriterien für eine abhängige Beschäftigung einer Weisungsgebundenheit und einer Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers nicht feststellen lassen, gewinnt es im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung nicht an entscheidender Bedeutung, dass ein geringes unternehmerisches Risiko vorliegt und die Arbeitsleistung höchstpersönlich erbracht worden ist (…vgl. LSG NRW Urteil vom 20.06.2018 L 8 R 934/16 Rn. 169; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 17.12.2021 L 8 BA 1374/20 - jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2025 - L 8 BA 1246/23
    Der Kläger hat nicht in einem Team, sondern alleine gearbeitet (vgl. zum - hier nicht einschlägigen - Fall agiler Teamarbeit Senatsurteil vom 17.12.2021 - L 8 BA 1374/20 - juris Rn. 52).
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