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Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9443
LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 (https://dejure.org/2025,9443)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 (https://dejure.org/2025,9443)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 (https://dejure.org/2025,9443)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (40)

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Die Beklagte und das LSG Niedersachsen-Bremen negierten die Auffassungen des BSG (Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R) und des LSG Baden-Württemberg (Urteile vom 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23 - und vom 25.09.2023 - L 4 BA 1546/21).

    Maßgebend sind stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R -, juris Rn. 25 ff. m.w.N.).

    Die Tätigkeit als Physiotherapeut gehört zu den persönlich geprägten Gesundheitsleistungen, die sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R -, juris Rn. 25 ff.).

    Die Klägerin behandelte im Abrechnungsverhältnis mit dem Beigeladenen zu 1) keine Patienten, die ihr von diesem angetragen wurden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 23 ff.), sondern Kassenpatienten aus ihrem bisherigen kassenärztlichen Patientenstamm.

    Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (…BSG, Urteile vom 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R - juris, Rn. 25 ff. zur stationären Pflegeeinrichtung, vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - juris, Rn. 30 ff. zum Erziehungsbeistand nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII], vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 27 f. zu Physiotherapeuten und Leistungen nach dem SGB V;… vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R - juris, Rn. 18 ff. zur Familienhilfe nach dem SGB VIII).

    Für die ab 1989 geltende Rechtslage hatte das BSG bereits entschieden, dass diese Bestimmungen sowie die weiteren Regelungen des Leistungserbringerrechts des SGB V (§§ 125 ff. SGB V) einer Heilmittelabgabe durch freie Mitarbeiter des zugelassenen Leistungserbringers nicht entgegenstehen (BSG…, Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 33/94 - juris, Rn. 26 ff. sowie BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 28).

    Denn der Regelung kann keine determinierende Wirkung in Bezug auf die vorliegend zu entscheidende Frage des Vorliegens von Beschäftigung i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV entnommen werden (BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 28; LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 14.10.2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 56).

    Die auf die Abrechnung beschränkte Eingliederung bezüglich eines Teils der Patienten reicht vorliegend nicht für die Annahme einer abhängigen Beschäftigung aus, da sie wesentlich durch das Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 124, 125 SGB V bedingt ist und dies nach der Rechtsprechung des BSG für sich allein noch keine abhängige Beschäftigung indiziert (vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R -, juris Rn. 25 ff.).

    Dies war insofern nicht erforderlich, als es sich um einen vorbestehenden Patientenstamm aus der früheren kassenärztlichen Praxis der Klägerin handelte (zur Bedeutung dieser Punkte vgl. BSG, Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - Vertrag über freie …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Das LSG Baden-Württemberg habe im Urteil vom 20.05.2022 (L 4 BA 3707/20, juris) überzeugend ausgeführt, dass sich entgegen der Auffassung der Beklagten ein fachliches Weisungsrecht auch nicht aus den Regelungen des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 124, 125 SGB V ergebe.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich ein fachliches Weisungsrecht auch nicht aus den Regelungen des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 124, 125 SGB V und der Tatsache, dass die Abrechnung der Kassenpatienten der Klägerin über den Beigeladenen zu 1) verlief (…vgl. hierzu und im Folgenden Senatsurteil vom 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23 -, juris Rn. 57 ff. sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 -, juris Rn. 67 ff.).

    Die Klägerin war vorliegend nur in einem Teilbereich ihrer Tätigkeit, nämlich nur hinsichtlich der Abrechnung der Behandlungen für gesetzlich versicherte Patienten, in die Betriebsorganisation des Beigeladenen zu 1) eingegliedert (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 - sowie vom 16.07.2021 - L 4 BA 75/20 -, beide juris).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten trug die Klägerin bei ihrer Tätigkeit auch ein eine selbständige Tätigkeit indizierendes Unternehmerrisiko (BSG…, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R - juris, Rn. 13, 31; BSG…, Beschluss vom 16.10.2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 -, juris Rn. 75).

    Letztlich zeigt sich im Gesamtbild eine weisungsfreie Ausübung der Tätigkeit mit Behandlung eines vorbestehenden, eigenen Patientenstammes, bei der die Klägerin nicht dem Betriebszweck des Beigeladenen zu 1) diente, sondern sich über eine entgeltliche Verschaffung eines Behandlungsraumes dessen Abrechnungsmöglichkeiten zunutze machte, ohne hierdurch maßgeblich in ihrer Tätigkeit beschränkt zu werden (vgl. so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 -, juris Rn. 77).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22

    Abhängige Beschäftigung; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Die Beklagte hat mit Schreiben vom 13.11.2023 vorgetragen, dass nach der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22) wesentliches Merkmal für die Statusbeurteilung sei, ob der Auftragnehmer über eine eigene Zulassung verfüge oder mangels Zulassung über den Auftraggeber seine erbrachten Leistungen abrechne.

    Damit teile die Beklagte die Rechtsauffassung des LSG Niedersachsen-Bremen, das in seinem Urteil vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22 -, juris) die jüngere Rechtsprechung des BSG aufgegriffen und auf diesen Personenkreis angewandt habe.

    Unter Beachtung der jüngeren BSG-Rechtsprechung und der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.03.2023 (L 2 BA 39/22) sei die Klägerin in ihrer Tätigkeit als Physiotherapeutin grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

    Die Fallkonstellation unterscheidet sich somit wesentlich von der Fallkonstellation, in dem ein zugelassener Leistungserbringer Patienten, welche er nicht selbst oder auch nicht mit angestellten Mitarbeitern behandeln kann, weiterreicht (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 -, juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.10.2021 - L 4 R 230/17 -, juris).

    Auch das von der Beklagten des Weiteren angeführte Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 -, juris Rn. 72) spricht lediglich von einem Indiz für eine funktionsgerecht dienende Einbindung bei einer vom abrechnenden therapeutischen Unternehmen übernommenen Gesamtverantwortung für die fach- und vertragsgerechte Leistungserbringung, enthält jedoch keine Abweichung von der Entscheidung des BSG vom 24.03.2016 (…BSG, a.a.O., juris Rn. 27 ff.), wonach aus den Zulassungserfordernissen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht stets auf eine abhängige Beschäftigung der für diese tätigen Personen geschlossen werden kann.

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - freiberufliche Pflegefachkraft - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Die gelebte Praxis geht formellen Vereinbarungen grundsätzlich vor (BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 R 6/18 -, juris Rn. 23).

    Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG, Urteile vom 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R - juris, Rn. 25 ff. zur stationären Pflegeeinrichtung…, vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R - juris, Rn. 30 ff. zum Erziehungsbeistand nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII], vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 27 f. zu Physiotherapeuten und Leistungen nach dem SGB V;… vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R - juris, Rn. 18 ff. zur Familienhilfe nach dem SGB VIII).

    Als maßgebliches, eigenständig neben eine Weisungsgebundenheit der Tätigkeit tretendes Indiz für eine abhängige Beschäftigung ist daher eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R - juris, Rn. 28).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten trug die Klägerin bei ihrer Tätigkeit auch ein eine selbständige Tätigkeit indizierendes Unternehmerrisiko (BSG, Urteil vom 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R - juris, Rn. 13, 31; BSG…, Beschluss vom 16.10.2010 - B 12 KR 100/09 B - juris, Rn. 10; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 -, juris Rn. 75).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin, die im Rahmen eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Die Beklagte und das LSG Niedersachsen-Bremen negierten die Auffassungen des BSG (Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R) und des LSG Baden-Württemberg (Urteile vom 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23 - und vom 25.09.2023 - L 4 BA 1546/21).

    Eine Weiterreichung bzw. Vermittlung von Patienten durch den Beigeladenen zu 1) an die Klägerin erfolgte nicht (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23 -, juris Rn. 56).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich ein fachliches Weisungsrecht auch nicht aus den Regelungen des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 124, 125 SGB V und der Tatsache, dass die Abrechnung der Kassenpatienten der Klägerin über den Beigeladenen zu 1) verlief (vgl. hierzu und im Folgenden Senatsurteil vom 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23 -, juris Rn. 57 ff. sowie LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 -, juris Rn. 67 ff.).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG…, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG…, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 17; BSG…, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 16).

    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welcher gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteile des BSG vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17 und vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn. 17).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15; BSG…, Urteil vom 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R - juris, Rn. 13; BSG…, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 -, BSG…, Urteil vom 30.03.2015 - B 12 KR 17/13 R - juris, Rn. 15 - jeweils m.w.N.;… zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG…, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG…, Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG…, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 16).

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrkraft einer Musikschule - …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    In einem weiteren Urteil zu einer Musikschullehrerin an einer städtischen Musikschule (BSG, Urteil vom 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R -, juris Rn. 13) habe das BSG die Schärfung des Kriteriums der betrieblichen Eingliederung ebenfalls angewandt.

    Auch das Urteil des BSG vom 28.06.2022 (B 12 R 3/20) sei nicht auf die vorliegende Fallkonstellation übertragbar.

    Aus dem im Weiteren von der Beklagten angeführten Urteil des BSG vom 28.06.2022 (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R -, juris) folgt ebenfalls keine anderweitige Bewertung des Sachverhalts.

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulante Pflegekraft - Pflege eines …

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Die Beklagte hat zur Berufungsbegründung auf ihr bisheriges Vorbringen verwiesen und hat ergänzend vorgetragen, dass das SG in seinem Urteil die vom BSG in der jüngeren Rechtsprechung vorgenommene Schärfung des Kriteriums der betrieblichen Eingliederung (z.B. BSG, Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R -, juris Rn. 30 ff.) unberücksichtigt gelassen habe.

    Die Klägerin hat zur Berufungserwiderung unter Verweis auf ihr bisherigen Vorbringen angeführt, dass die Beklagte das Urteil des BSG vom 19.10.2021 (B 12 R 17/19 R) im vorliegenden Fall fehlerhaft heranziehe.

    Entgegen dem Vorbringen der Beklagten in der Berufungsbegründung vom 13.09.2023 hat diese Rechtsprechung des BSG durch das Urteil vom 19.10.2021 (BSG, Urteil vom 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R -, juris Rn. 24 ff.) keine Änderung erfahren.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20

    "Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.02.2025 - L 8 BA 426/24
    Die Klägerin war vorliegend nur in einem Teilbereich ihrer Tätigkeit, nämlich nur hinsichtlich der Abrechnung der Behandlungen für gesetzlich versicherte Patienten, in die Betriebsorganisation des Beigeladenen zu 1) eingegliedert (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 - sowie vom 16.07.2021 - L 4 BA 75/20 -, beide juris).

    Allerdings handelt es sich bei der Tätigkeit eines Physiotherapeuten nicht um eine solche Tätigkeit, da deren Ausübung im Allgemeinen die Unterhaltung von Räumlichkeiten sowie eine umfangreiche sächliche Ausstattung erfordert, um eine adäquate Behandlung der Patienten zu gewährleisten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2021 - L 4 BA 75/20 - juris, Rn. 84).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines …

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter …

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für …

  • BSG, 24.10.2023 - B 12 R 9/21 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Teilnahme eines Privatarztes an …

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R

    Sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit als Notarzt

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als …

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 BA 1926/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Musiktherapeutin - Leistung von …

  • LSG Sachsen, 22.05.2023 - L 9 BA 22/18
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach …

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fachärztin für Anästhesie, die nach …

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an …

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Facharzt für Radiologie - Tätigkeit …

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur …

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …

  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen …

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.10.2021 - L 4 R 230/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - abhängige …

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt, …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 8 BA 159/19

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Physiotherapeut; Abgrenzung …

  • LSG Hessen, 25.07.2024 - L 1 BA 31/23

    Statusfeststellungsverfahren

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - L 1 BA 67/20

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem …

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb …

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige …

  • BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …

  • LSG Bayern, 30.09.2020 - L 6 BA 76/18

    Beitragsrecht: Abhängige Beschäftigung eines Physiotherapeuten ohne eingene …

  • LSG Bayern, 14.10.2020 - L 6 BA 113/19

    Beitragsrecht: Abhängige Beschäftigung eines aufgrund freier Mitarbeiterverträge …

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2025 - L 8 BA 3408/23
    In Anwendung der Maßstäbe des Urteils des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2025 (Az.: L 8 BA 426/24) sei die Beigeladene zu 1 nicht abhängig beschäftigt gewesen.

    Eine Weiterreichung bzw. Vermittlung von Patienten durch die Klägerin an die Beigeladene zu 1 erfolgte nicht (vgl. hierzu auch Senatsurteile vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris Rn. 70, …und vom 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23 - juris Rn. 56).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich ein fachliches Weisungsrecht auch nicht aus den Regelungen des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 124, 125 SGB V und der Tatsache, dass die Abrechnung der Kassenpatienten der Beigeladenen zu 1 über die Klägerin verlief (vgl. hierzu und im Folgenden Senatsurteile vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris Rn. 71, …und vom 15.03.2024 - L 8 BA 2524/23 - juris Rn. 57 ff. sowie LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 - juris Rn. 67 ff.).

    Die Beigeladene zu 1 war vorliegend nur in einem Teilbereich ihrer Tätigkeit, nämlich nur hinsichtlich der Abrechnung der Behandlungen für gesetzlich versicherte Patienten, in die Betriebsorganisation der Klägerin eingegliedert (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris Rn. 75; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 - juris Rn. 70).

    Allerdings handelt es sich bei der Tätigkeit einer Physiotherapeutin nicht um eine solche Tätigkeit, da deren Ausübung im Allgemeinen die Unterhaltung von Räumlichkeiten sowie eine umfangreiche sächliche Ausstattung erfordert, um eine adäquate Behandlung der Patienten zu gewährleisten (vgl. Senatsurteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris Rn. 77; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 16.07.2021 - L 4 BA 75/20 - juris Rn. 84).

    Letztlich zeigt sich im Gesamtbild eine weisungsfreie Ausübung der Tätigkeit mit Behandlung eines vorbestehenden, eigenen Patientenstammes, bei der die Beigeladene zu 1 nicht dem Betriebszweck der Klägerin diente, sondern sich über eine entgeltliche Verschaffung eines Behandlungsraumes deren Abrechnungsmöglichkeiten zunutze machte, ohne hierdurch maßgeblich in ihrer Tätigkeit beschränkt zu werden (vgl. so auch Senatsurteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris Rn. 78; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 - juris Rn. 77).

    Die Frage der Bedeutung der Regelungen des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung nach den §§ 124, 125 SGB V für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung wird in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte unterschiedlich beurteilt und bedarf daher einer Klärung durch das BSG (vgl. Senatsurteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris, mit vom Senat zugelassener, unter dem Aktenzeichen B 12 BA 2/25 R anhängiger Revision).

  • LSG Hamburg, 02.06.2026 - L 3 BA 4/23
    Diese kann trotz der Vorgaben des SGB V in Form einer abhängigen Beschäftigung aber auch durch eine selbstständige Tätigkeit erbracht werden (…s. LSG Schleswig-Holstein v. 31. März 2026 - L 10 BA 23/23 in juris, Rn. 24;… LSG Baden-Württemberg v. 26. September 2015 - L 8 BA 3408/23 in juris, Rn. 32 und 33; LSG Baden-Württemberg v. 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris, Rn. 71 mit zahlreichen weiteren Nachweisen); LSG Baden-Württemberg v. 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 in juris, Rn. 58)..

    Hiermit kann jedoch die Erbringung einer physiotherapeutischen Leistung in einer Praxis nicht verglichen werden, die weitgehend selbständig und autonom ohne arbeitsteilige Prozesse durchgeführt wird (…LSG Schleswig-Holstein vom 31. März 2026 - L 10 BA 23/23 in juris, Rn. 24; LSG Baden-Württemberg v. 26. September 2025 - L 8 BA 3408/23 in juris, Rn. 45 und LSG Baden-Württemberg v. 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris Rn. 73 mit zahlreichen weiteren Nachweisen, beide Verfahren des LSG Baden-Württemberg sind beim BSG anhängig: B 12 BA 8/25 R und B 12 BA 2/25 R).

    Es ergibt sich auch eine erhebliche Abweichung von den Fallgestaltungen, in denen nach obergerichtlicher Rechtsprechung eine selbstständige Tätigkeit angenommen worden ist und bei denen weder eine Vertretung stattgefunden hat noch andere Patienten der Praxis behandelt wurden (LSG Schleswig-Holstein v. 31. März 2026 - L 10 BA 23/23 in juris; LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 und vom 26. September 2025 - L 8 BA 3408/23 in juris).

    Hieraus folgt grundsätzlich eine partielle Eingliederung in den Organisationsbereich der Praxis (LSG Baden-Württemberg v. 26. September 2025 - L 8 BA 3408/23 in juris, Rn. 47 und LSG Baden-Württemberg v. 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris, Rn. 75), ohne dass allein aus diesem Umstand heraus von einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen werden kann.

    Dies wurde unter anderem dann angenommen, wenn es keine Zuweisung von Patienten gegeben hat, auch vertretungsweise keine anderen Patienten behandelt wurden (LSG Baden-Württemberg v. vom 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris), die Räumlichkeiten entweder für eine bestimmte Zeit gemietet (LSG Schleswig-Holstein v. 31. März 2026 - L 10 BA 23/23 in juris) oder zumindest für bestimmte Zeiten zugwiesen wurden bzw. genügend frei Räume vorhanden waren, ein eigener separater Terminkalender geführt wurde mit einer eigenen Patientenkartei (LSG Baden-Württemberg v. vom 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris), ausschließlich eigene Patienten behandelt wurden, die freie Mitarbeit über ein gesondertes Schild an der Praxis offengelegt wurde (s. LSG Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 in juris), Termine ausschließlich selbst vereinbart wurden (LSG Baden-Württemberg v. 14. Februar 2025 - L 8 BA 426/24 in juris; LSG Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 in juris) und Privatpatienten und Selbstzahler selbst abgerechnet wurden (LSG Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2024 - L 11 BA 2010/23 in juris)..

  • LSG Baden-Württemberg, 03.12.2025 - L 2 BA 2283/24

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Heilpraktikerin/Osteopathin in den …

    Rn. 117 Der Senat stellt klar, dass sich im vorliegenden Sachverhalt aufgrund der Tatsache, dass sowohl die Klägerin als auch die Beigeladene Ziff. 1 ausschließlich Privatpatienten und Selbstzahler behandeln, keine - wie auch immer rechtlich für den Sozialversicherungsstatus relevanten - Vorgaben aus den Regelungen des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 124, 125 SGB V (vgl. hierzu Revision gegen das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 -, beim BSG anhängig unter - B 12 BA 2/25 R -) ergeben (können).

    Rn. 127 Selbst wenn man, wie die Beklagte davon ausgehen sollte, dass die Beigeladene Ziff. 1 nur ein sehr geringes Unternehmensrisiko trug, wäre jedoch auch dieses dann kein gewichtiger, gegen die Selbstständigkeit sprechender Anhaltspunkt, wenn - wie hier - in der Gesamtschau die weitgehende Weisungsfreiheit sowie die nicht in einem relevanten Maß, das heißt in einer die Tätigkeit prägenden Weise vorhandene Eingliederung in die Arbeitsorganisation, sondern die unternehmertypische Selbstorganisation der Leistungserbringung prägend und bestimmend für das Gesamtbild der Tätigkeit sind (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris Rn. 77 m.w.N.).

  • SG Ulm, 18.09.2025 - S 13 BA 2730/23

    Sozialversicherungspflicht - Honorararzt in einem MVZ - abhängige Beschäftigung - …

    Rn. 38 Hat die Tätigkeit nur vor dem 01.04.2022 stattgefunden, verbleibt es mangels Übergangsregelung mit Rückwirkung bei der Anwendung des alten Rechts (vgl. BSG…, Beschluss vom 15.06.2023 - B 12 BA 6/23 B -, juris Rn. 9; LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15.02.2023 - L 16 BA 76/19 -, juris Rn. 74 m.w.N.; auch die Verbescheidung vor dem 01.04.2022 voraussetzend: LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 -, Rn. 44 ; dass., Urteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 -, Rn. 54; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.11.2023 - L 8 BA 222/18 -, alle juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2025 - L 8 BA 2821/22
    Die zum 01.04.2022 in Kraft getretene Neufassung des § 7a SGB IV findet auf das vorliegende Verfahren, in dem die angefochtenen Bescheide vor dem 01.04.2022 erlassen worden sind und der zu beurteilende Sachverhalt am 28.08.2018 endet, noch keine Anwendung (vgl. Senatsurteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 - juris Rn. 44).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2025 - L 8 BA 1246/23
    Die zum 01.04.2022 in Kraft getretene Neufassung des § 7a SGB IV findet auf das vorliegende Verfahren, in dem die angefochtenen Bescheide vor dem 01.04.2022 erlassen worden sind und der zu beurteilende Sachverhalt vor dem 01.04.2022 endet, noch keine Anwendung (vgl. Senatsurteil vom 14.02.2025 - L 8 BA 426/24 - juris Rn. 54; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 23.10.2024 - L 2 BA 3866/21 - juris Rn. 73; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.05.2022 - L 4 BA 3707/20 - juris Rn. 44).
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