Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übertragung von Rentenversicherungsbeiträgen an ein Versorgungswerk; Nachversicherung von Rechtsreferendaren nach dem Grundwehrdienst; Notwendigkeit einer Aufschubentscheidung; Verlängerung der Nachversicherungsfrist im Versorgungswerk für Rechtsanwälte
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 12.11.2002 - S 9 RA 14/00
- LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95
Aufschub einer Nachversicherung
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03
Ohne Aufschubbescheinigung müsse sie, die Beklagte, eine Nachversicherung hinnehmen, selbst wenn sie einen Aufschubgrund erkenne, wie im Urteil des BSG vom 29. Juli 1997 (Az.: 4 RA 107/95) ausgeführt sei. - BSG, 01.09.1988 - 4 RA 18/88
Wahlrecht - Nachversicherter - Versicherungseinrichtung - Errichtung - Zeitliche …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03
keinen Aufschub duldende Nachversicherung bei der BfA vorgeschrieben ist, sieht hiervon § 186 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI - ebenso wie zuvor § 124 Abs. 6a AVG - für den Fall, dass im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der versicherungsfreien Beschäftigung dem Schutzbedürfnis des Nachzuversichernden durch eine Zahlung an eine berufsständische Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung wirksamer Rechnung getragen werden kann, vor dem Nachzuversichernden diesen anderen Weg zu eröffnen (vgl. BSG SozR 2400 § 124 Nr. 6.) In dieser Entscheidung ist weiter ausgeführt, da versicherungsfreie Beschäftigungen häufig der Berufsausbildung dienten und der Nachzuversichernde anschließend eine nicht angestelltenversicherungspflichtige Berufstätigkeit aufnehme, aufgrund welcher er Pflichtmitglied einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung werde, liege es nach den Grundgedanken der Nachversicherung nahe, auch solchen Personen die Entscheidung über den für sie zweckmäßigen Weg anheim zu stellen. - BSG, 14.02.1973 - 1 RA 241/72
Rückforderung von Nachversicherungsbeiträgen - Grund für den Aufschub der …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03
Überdies war auch bereits unter der Geltung der §§ 125 AVG, 1403 RVO davon auszugehen, dass der frühere Arbeitgeber die Aufschubentscheidung selbst nach Durchführung der Nachversicherung beim Rentenversicherungsträger noch nachholen konnte, mit Rückwirkung, so dass die Beiträge alsdann als zu Unrecht entrichtet galten (BSGE 35, 195; BSG Urteil vom 16. Dezember 1980, Az.: 11 RA 128/79).
- BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80
Nachversicherung - Beigeladung
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03
Diese Lücke kann, wie im Urteil des BSG vom 19.11 1981, Az: 11 RA 88/80 = SozR 1500 § 75 Nr. 39, ausgeführt, allerdings damit geschlossen werden , dass der Rentenversicherungsträger verpflichtet ist, zu Unrecht an ihn geflossene Nachversicherungsbeiträge an den berufsständischen Versorgungsträger auszukehren. - BSG, 02.11.1983 - 11 RA 64/82
Zusicherung - Abfindungsrente - Abfindung - Aufschub - Beamtenrecht
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03
Insbesondere wurde eine solche Rückwirkung als unbedenklich beurteilt, wenn sie sich zugunsten des Nachzuversichernden auswirkt (BSG Urteil vom 2. November 1983, Az: 11 RA 64/82). - BSG, 16.12.1980 - 11 RA 128/79
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03
Überdies war auch bereits unter der Geltung der §§ 125 AVG, 1403 RVO davon auszugehen, dass der frühere Arbeitgeber die Aufschubentscheidung selbst nach Durchführung der Nachversicherung beim Rentenversicherungsträger noch nachholen konnte, mit Rückwirkung, so dass die Beiträge alsdann als zu Unrecht entrichtet galten (BSGE 35, 195; BSG Urteil vom 16. Dezember 1980, Az.: 11 RA 128/79).
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
Nachversicherung - juristischer Vorbereitungsdienst - Referendar - …
Rn. 35 Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Streit über die Frage, ob eine Nachversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durchzuführen ist, nach Abführung der Nachversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung von dieser verlangt werden kann, dass sie die vom Nachversicherungsschuldner erhaltenen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung weiterleitet (so BSG, Urteile vom 19. November 1981, 11 RA 64/80 sowie 11 RA 88/80, Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2003, L 8 RA 4/03 und Bayerisches LSG, Urteil vom 24. März 2004, L 13 RA 254/02). - LSG Baden-Württemberg, 19.04.2011 - L 9 R 1371/09
Rentenversicherung - unversorgt aus dem Dienst ausgeschiedener Beamter - Frist …
Rn. 24 Es kann dahinstehen, ob im Streit über die Frage, ob eine Nachversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durchzuführen ist, nach Abführung der Nachversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung von dieser verlangt werden kann, dass sie die vom Nachversicherungsschuldner erhaltenen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung weiterleitet (so BSG, Urteile vom 19. November 1981, 11 RA 64/80 sowie 11 RA 88/80, Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2003, L 8 RA 4/03 und Bayerisches LSG, Urteil vom 24. März 2004, L 13 RA 254/02, jeweils in juris; a. A. wohl BSG, Urteil vom 18. September 1996, 5/4 RA 77/94, in juris), denn die Nachversicherung des Klägers ist hier zu Recht bei der Beklagten durchgeführt worden. - BSG, 20.12.2011 - B 5 R 202/11 B Sein Vorbringen, das LSG Baden-Württemberg habe eine Fristhemmung in dem gegenständlichen Urteil verneint, hingegen habe das LSG Schleswig in einem Urteil vom 26.11.2003 - L 8 RA 4/03 - eine Verlängerung der Jahresfrist des § 186 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI beim Vorliegen von Aufschubtatbeständen und anderen Gründen (zB der Ableistung von Wehrdienst) bejaht, reicht dafür jedenfalls nicht aus.
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