Rechtsprechung
| LSG Bayern, 15.07.2010 - L 9 AL 107/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
Zum Beginn der Jahresfrist gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 07.02.2007 - S 12 AL 418/03
- LSG Bayern, 15.07.2010 - L 9 AL 107/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R
Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von …
Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2010 - L 9 AL 107/07
Rn. 13 Hiergegen hat die Beklagte mit Eingang am 26.03.2007 Berufung zum Bayer. Landessozialgericht erhoben und zur Begründung vorgetragen, in Anwendung des Urteils des BSG vom 27.07.2000 (Az.: B 7 AL 88/99 R) beginne die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X erst dann zu laufen, wenn die Beklagte Kenntnis davon habe, dass die Klägerin die (teilweise) Rechtswidrigkeit der Leistungsbewilligung kannte bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.Dies verlangt jedenfalls sowohl eine Kenntnis des rechtserheblichen äußeren Sachverhaltes sowie auch die Kenntnis der so genannten inneren Tatsachen, sofern diese ebenfalls zu den normierten Tatbestandsvoraussetzungen gehören (vgl. Bundessozialgericht vom 27.07.2000, Az.: B 7 AL 88/99 R und vom 25.04.2002, Az.: B 11 AL 69/01 R).
- BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R
Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten
Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2010 - L 9 AL 107/07
Rn. 24 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. insbesondere Urteil vom 08.02.2001, Az.: B 11 AL 21/00 R) ist einem Leistungsempfänger, der die fehlerhafte Zuordnung von Tatsachen nicht aus dem Bescheid selbst erkennen kann, eine grobe Fahrlässigkeit nur dann vorzuwerfen, wenn ihm der Fehler mit seinen subjektiven Erkenntnismöglichkeiten oder aus anderen Gründen geradezu "in die Augen springt". - BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2010 - L 9 AL 107/07
Dies verlangt jedenfalls sowohl eine Kenntnis des rechtserheblichen äußeren Sachverhaltes sowie auch die Kenntnis der so genannten inneren Tatsachen, sofern diese ebenfalls zu den normierten Tatbestandsvoraussetzungen gehören (vgl. Bundessozialgericht vom 27.07.2000, Az.: B 7 AL 88/99 R und vom 25.04.2002, Az.: B 11 AL 69/01 R). - LSG Bayern, 28.05.2008 - L 9 AL 21/03
Rücknahme der Überbrückungsgeldbewilligung für die Vergangenheit - Versäumung der …
Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2010 - L 9 AL 107/07
Abzustellen ist in jedem Fall auf die Kenntnis der Behörde, die die Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes vorzubereiten und über sie zu entscheiden hat (vgl aber zur abgelaufenen Jahresfrist Bayer. LSG Urteil vom 28.05.2008 - L 9 AL 21/03). - LSG Bayern, 18.05.2006 - L 9 AL 117/05
Voraussetzungen für die Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsakts im Bereich …
Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2010 - L 9 AL 107/07
Rn. 28 Bereits mit Urteil vom 18.05.2006 (Az.: L 9 AL 117/05) hat der Senat festgestellt, dass in der Regel hinsichtlich der in § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X normierten Kenntnis der Tatsachen, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertige, nicht auf die Kenntnis der allgemeinen Tatsachen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des aufzuhebenden Verwaltungsaktes ergebe, abzustellen ist.
- LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2014 - L 8 U 69/11
(Gesetzliche Unfallversicherung - Rückzahlungsanspruch wegen
Rn. 63 Die Beklagte kann sich für ihre Rechtsauffassung zum Beginn der Jahresfrist auch nicht mit Erfolg auf die von ihr benannten Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (zum Arbeitslosengeld) vom 15. Juli 2010 - L 9 AL 107/07 - und vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (zur Ausbildungsförderung) vom 29. Juni 2012 - OVG 6 M 116.12 - (jeweils recherchiert bei juris) stützen, in denen jeweils das Erfordernis einer Anhörung vor Erlass eines Rückforderungsbescheides betont worden ist. - LSG Schleswig-Holstein, 14.05.2014 - L 8 U 69/12 Die Beklagte kann sich für ihre Rechtsauffassung zum Beginn der Jahresfrist auch nicht mit Erfolg auf die von ihr benannten Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (zum Arbeitslosengeld) vom 15. Juli 2010 - L 9 AL 107/07 - und vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (zur Ausbildungsförderung) vom 29. Juni 2012 - OVG 6 M 116.12 - (jeweils recherchiert bei juris) stützen, in denen jeweils das Erfordernis einer Anhörung vor Erlass eines Rückforderungsbescheides betont worden ist.
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