Rechtsprechung
| LSG Bayern, 02.08.2017 - L 9 AL 98/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem SGB III
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses nach dem SGB III; Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung der Bundesagentur für Arbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 14.03.2016 - S 6 AL 176/14
- LSG Bayern, 02.08.2017 - L 9 AL 98/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LSG Baden-Württemberg, 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13
Ablehnung eines Gründungszuschusses - Vermittlungsvorrang - Inhalt der …
Auszug aus LSG Bayern, 02.08.2017 - L 9 AL 98/16
Verwiesen hat die Beklagte auf Urteile des LSG Baden-Württemberg vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13 sowie des LSG Saarland vom 06.02.2015 - L 6 AL 1/14.Rn. 42 Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zum Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13.
- LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14
Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung
Da beide von der Beklagten aktivierten Ermessensgesichtspunkte für sich allein nicht den Anforderungen an eine fehlerfreie Ermessensausübung gerecht werden, kommt es auf das im Senatsurteil vom 02.08.2017 - L 9 AL 98/16 im Fokus stehende Problem, ob die Ermessensaspekte alternativ oder kumulativ für die Ablehnung herangezogen worden waren, nicht an.Zwar hat der Senat keine Zweifel, dass die Eigenleistungsfähigkeit eines Antragstellers grundsätzlich zulässiger Ermessensgesichtspunkt ist (vgl. Senatsurteil vom 02.08.2017 - L 9 AL 98/16; vgl. weiter LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 - L 9 AL 83/14; LSG Hamburg, Urteil vom 23.09.2015; LSG Saarland, Urteil vom 06.02.2015 - L 6 AL 8/13; LSG Sachsen, Urteil vom 10.04.2014 - L 3 AL 141/12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014).
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