Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Zeitpunkt einer Zusicherung, Kostenübernahme für Umzugsunternehmen
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 06.07.2006 - S 21 AS 672/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06
- BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 65/08 B
- BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- LSG Hamburg, 29.03.2006 - L 5 B 111/06
Anspruch auf Übernahme der Kosten eines von einem gewerblichen Umzugsunternehmen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06
Der Berufungskläger verwies auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts ( LSG) Hamburg vom 29. März 2006 (Az.: L 5 B 111/06 ER), wonach die Umzugskosten für ein gewerbliches Umzugsunternehmen zu übernehmen seien, wenn ein selbst organisierter Umzug für den Hilfeempfänger unzumutbar sei.Der vom SG dennoch zugesprochene und nicht mit der Berufung angegriffene Anspruch des Berufungsklägers auf Übernahme der Umzugskosten in Höhe von 951, 25 EUR begegnet demgegenüber auch unter Berücksichtigung der aufgeführten Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg vom 29. März 2006 ( L 5 B 111/06 ER AS) rechtlich und rechnerisch keinen Bedenken.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2008 - L 9 AS 647/07
Sozialrechtliche Erstattung von durch einen Umzug veranlassten Aufwendungen; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06
Schließlich stellt auch die Berücksichtigung der Kosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterial in Höhe von 286, 30 EUR entsprechend der Rechnung der Fa. E. für den Umzug des Berufungsklägers eher eine großzügige Berechnung der Umzugskosten dar, da sich insoweit der Anspruch grundsätzlich auf die Kosten einer möglichen leihweisen Überlassung durch den Umzugsunternehmer beschränken ( Senatsbeschluss vom 28. Januar 2008, Az.: L 9 AS 647/07 ER).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09
Hartz- IV- Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnen
Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - vom 03.07.2009 - L 19 B 138/09 AS - LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06; Lang/Link a.a.O. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller eine Zusicherung zur Übernahme der Mietkaution als Wohnungsbeschaffungskosten vor der Unterzeichnung des Mietvertrages am 28.07.2009, mit dem die Verpflichtung zur Leistung einer Mietkaution begründet wurde, nicht erteilt. - LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2020 - L 18 AS 826/20
Einstweiliger Rechtsschutz; Zusicherung; Unterkunftskosten; Mietkaution
Auch wenn ein fortbestehendes Interesse des Leistungsempfängers an der nachträglichen Abgabe der Zusicherung mit Rücksicht auf deren Bedeutung als Anspruchsvoraussetzung für eine Übernahme der Mietkaution nicht geleugnet werden kann, ist eine Verpflichtung des Leistungsträgers, sie abzugeben, in einem solchen Fall nicht mehr möglich, weil die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II nur bei Erteilung vor einem Mietvertragsschluss geeignet ist, einen Anspruch auf Übernahme der Mietkaution zu bewirken (vgl Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juni 2008 - L 9 AS 541/06 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. April 2008 - L 9 AS 57/08 ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - juris). - SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II zunächst …
Auch wenn ein fortbestehendes Interesse des Leistungsempfängers an der nachträglichen Abgabe der Zusicherung mit Rücksicht auf deren Bedeutung als Anspruchsvoraussetzung für eine Übernahme der Mietkaution nicht geleugnet werden kann, ist eine Verpflichtung des Leistungsträgers, sie abzugeben, in einem solchen Fall nicht mehr möglich, weil die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II nur bei Erteilung vor einem Mietvertragsschluss geeignet ist, einen Anspruch auf Übernahme der Mietkaution zu bewirken (…vgl. Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - zitiert nach juris).Eine Übernahme von Umzugskosten kommt danach grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sie "vorher" zugesichert worden ist (…vgl. Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - zitiert nach juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2009 - L 19 B 138/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. LSG NW, Beschluss vom 21.07.2008 - L 19 B 100/08 AS - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 ; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl.; § 22 Rn 82, 85; Berlit in LPK-SGB II, 2 Aufl. § 22 Rn 97). - LSG Hamburg, 23.02.2017 - L 4 AS 14/15
Übernahme der tatsächlichen Nettokaltmiete für eine bezogene Wohnung; Gewährung …
Ihr Zweck besteht lediglich darin, in einem Vorabverfahren sicherzustellen, dass die Unterkunftskosten der neuen Unterkunft künftig übernommen werden und dem Leistungsempfänger so Planungssicherheit zu verschaffen (so auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5.9.2011 - L 5 AS 332/11 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.1.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.7.2008 - L 26 B 807/08 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5.6.2008 - L 9 AS 541/06; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.7.2008 - L 10 B 203/08). - SG Duisburg, 26.10.2010 - S 38 (27) AS 514/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers muss in der Regel vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 3 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (LSG NRW, Beschluss vom 26.11.2009 L 19 B 297/09 AS ER; Beschluss vom 21.07.2008 L 19 B 100/08 AS; Beschluss vom 03.07.2009 L 19 B 138/09 AS; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 L 9 AS 541/06 alle abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de). - LSG Sachsen-Anhalt, 05.09.2011 - L 5 AS 332/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II …
Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, in einem Vorabverfahren sicherzustellen, dass die KdU der neuen Unterkunft künftig übernommen werden (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 2011, L 6 AS 1914/10 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juli 2008, L 26 B 807/08 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juni 2008, L 9 AS 541/06; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Juli 2008, L 10 B 203/08, juris). - SG Hannover, 10.12.2008 - S 54 AS 743/08
Streit um die Übernahme von Umzugskosten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch …
Rn. 32 Der entgegenstehenden Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschl. v. 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - und 05.06.2008 - L 9 AS 541/06), nach der auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags abzustellen ist, kann nicht gefolgt werden. - SG Hannover, 11.11.2013 - S 59 AS 587/12 Eine Übernahme von Umzugskosten kommt daher nur dann in Betracht, wenn sie "vorher" zugesichert worden ist (vgl. hierzu und im Folgenden: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Juni 2008 - L 9 AS 541/06, Rn. 17 nach juris).
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