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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60215
LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18 (https://dejure.org/2021,60215)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2021 - L 9 KA 1/18 (https://dejure.org/2021,60215)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2021 - L 9 KA 1/18 (https://dejure.org/2021,60215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 95 Abs 1 S 2 SGB 5, § 95 Abs 2 S 5 SGB 5, § 95 Abs 2 S 7 SGB 5, § 95 Abs 2 S 8 SGB 5, § 95 Abs 2 S 9 SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Streit über Besetzung der Arztstelle eines angestellten Arztes in einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum - Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung - Mindestvoraussetzungen für ausnahmsweise Zulassung - lokaler ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Versorgung - Streit über Besetzung der Arztstelle eines angestellten Arztes in einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum - Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung - Mindestvoraussetzungen für ausnahmsweise Zulassung - lokaler ...

  • rechtsportal.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Streit über Besetzung der Arztstelle eines angestellten Arztes in einem zugelassenen Medizinischen Versorgungszentrum - Zulassungsbeschränkungen wegen Überversorgung - Mindestvoraussetzungen für ausnahmsweise Zulassung - lokaler ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 2/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bedarfsplanung der spezialisierten fachärztlichen …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Der erkennende Senat schließt sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung an, die an der BedarfsplR insoweit bisher keine Zweifel geäußert hat (vgl. BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 22).

    Danach sind grundsätzlich alle Rechts- und Tatsachenänderungen bis zur mündlichen Verhandlung des Senats zu berücksichtigen (BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 22).

    Nach § 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V bewirkt die Zulassung, dass der Vertragsarzt an der vertragsärztlichen Versorgung im Umfang seines aus der Zulassung folgenden zeitlich vollen oder hälftigen Versorgungsauftrages berechtigt und verpflichtet ist (so BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 31).

    Darüber hinaus stellt die BedarfsplRL auch bei der Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs in nicht unterversorgten Planungsbereichen durch den Landesausschuss im Rahmen der Frage der Erreichbarkeit (§ 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 BedarfsplRL) darauf ab, dass die Erreichbarkeit "auch nicht durch Vertragsärzte in einem angrenzenden Planungsbereich sichergestellt werden kann" (vgl. § 35 Abs. 5 Satz 2 a.E. BedarfsplRL; siehe dazu auch BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 42 - 43).

    Rn. 66 bb) Nach § 37 Abs. 3 BedarfsplR ist Mindestvoraussetzung für eine ausnahmsweise qualifikationsbezogene Zulassung, dass "der Arzt die für den besonderen Versorgungsbedarf erforderlichen Qualifikationen durch die entsprechende Facharztbezeichnung sowie die besondere Arztbezeichnung oder Qualifikation (die Subspezialisierung muss Leistungen beinhalten, die die gesamte Breite des spezialisierten Versorgungsbereichs ausfüllen) nachweist" (vgl. auch BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 26).

    Rn. 73 Zwar ist in Zulassungsangelegenheiten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Abkehr zur früheren Rechtsprechung der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der dreifachen Jahreseinnahmen abzüglich der durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Behandlergruppe festzusetzen (vgl. BSG, 1.9.2005, B 6 KA 41/04 R, juris; BSG, 26.9.2005, B 6 KA 69/04 B, juris; BSG, 12.10.2005, B 6 KA 47/04 B, juris; zuletzt BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 66;… siehe auch SG Marburg, 23.2.2011, S 12 KA 382/10, juris Rn. 48 - 50).

  • SG Marburg, 23.02.2011 - S 12 KA 382/10

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung bei Zusatzbezeichnung …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Danach ist neben weiteren Leistungsnachweisen in zeitlicher Hinsicht eine mindestens sechsmonatige ganztägige oder eine mindestens zweijährige begleitende Tätigkeit in einem Schlaflabor unter Anleitung erforderlich (vgl. auch Sozialgericht Marburg, 23.2.2011, S 12 KA 382/10, juris).

    Rn. 73 Zwar ist in Zulassungsangelegenheiten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Abkehr zur früheren Rechtsprechung der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der dreifachen Jahreseinnahmen abzüglich der durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Behandlergruppe festzusetzen (vgl. BSG, 1.9.2005, B 6 KA 41/04 R, juris; BSG, 26.9.2005, B 6 KA 69/04 B, juris; BSG, 12.10.2005, B 6 KA 47/04 B, juris;… zuletzt BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 66; siehe auch SG Marburg, 23.2.2011, S 12 KA 382/10, juris Rn. 48 - 50).

    Anders als das Sozialgericht Marburg (23. Februar 2011, S 12 KA 382/10, juris Rn. 48 - 50, juris) in einem Rechtsstreit um das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Sonderbedarfszulassung angenommen hat, hält der Senat es im vorliegenden Fall nicht für sachgerecht, die über den Beigeladenen zu 8. im Rahmen der Ermächtigung generierten Quartalshonorare zugrunde zu legen.

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 28/16 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Anerkennung eines …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Rn. 46 Die Zulassung wegen eines lokalen Versorgungsbedarfs setzt dementsprechend voraus, dass auch in der gesamten Breite der Leistung der jeweiligen Facharztgruppe ein Versorgungsdefizit besteht (BSG, 28.6.2017, B 6 KA 28/16 R, juris Rn. 33).

    Rn. 54 Die Verneinung eines qualifikationsbezogenen Sonderbedarfs durch das Sozialgericht stellt gegenüber der Bejahung eines Überprüfungsbedarfs bezüglich des lokalen Sonderbedarfs zwar keinen eigenen Streitgegenstand dar (anders die Fallgestaltung in BSG, 28.6.2017, B 6 KA 28/16 R, juris Rn. 14).

    Besondere Qualifikationen, die nicht in Form einer speziellen Weiterbildung oder Subspezialisierung nach der WBO ihren Niederschlag gefunden haben, müssen außer Betracht bleiben (…BSG, 13.8.2014, B 6 KA 33/13 R, SozR 4-2500 § 101 Nr. 16; BSG, 28.6.2017, B 6 KA 28/16 R, juris Rn. 26;… siehe auch GBA, 16.5.2013, Tragende Gründe, S. 12, kritisch dazu: Pawlita in JurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 101 Rn. 68).

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 34/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Berücksichtigung - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Rn. 61 aa) Zur Konkretisierung des Merkmals des Gleichstehens der Qualifikationen im zeitlichen Umfang hat das Bundessozialgericht mehrfach auf eine Weiterbildungszeit von 36 Monaten abgestellt (2.9.2009; B 6 KA 34/08 R, Rn 14, "Kinder-Pneumologie" m.w.N.).

    Es entspricht nicht den sonst geltenden Grundsätzen, den Bedarf wie hier durch Ermächtigungen abzudecken (siehe § 116 Satz 2 SGB V; weiter BSG, 2.9.2009, B 6 KA 34/08 R, SozR 4-2500 § 101 Nr. 7 Rn. 18, 32;… BSG, 17.6.2009, B 6 KA 38/08 R, SozR 4-2500 § 101 Nr. 5 Rn. 19).

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 33/13 R

    (Vertragsarzt - Sonderbedarfszulassung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5 - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Rn. 59 b) Gemäß § 37 BedarfsplR erfordert die Anerkennung eines qualifikationsbezogenen Sonderbedarfs die Prüfung und Feststellung eines entsprechenden besonderen Versorgungsbedarfs in einer Region durch den Zulassungsausschuss (vgl. BSG, 13.8.2014, B 6 KA 33/13 R, juris Rn. 22 ff).

    Besondere Qualifikationen, die nicht in Form einer speziellen Weiterbildung oder Subspezialisierung nach der WBO ihren Niederschlag gefunden haben, müssen außer Betracht bleiben (BSG, 13.8.2014, B 6 KA 33/13 R, SozR 4-2500 § 101 Nr. 16;… BSG, 28.6.2017, B 6 KA 28/16 R, juris Rn. 26;… siehe auch GBA, 16.5.2013, Tragende Gründe, S. 12, kritisch dazu: Pawlita in JurisPK-SGB V, 3. Aufl. 2016, § 101 Rn. 68).

  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 1/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung der beklagten Behörde gegen ein Urteil …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Vielmehr bestimmt die in den Entscheidungsgründen des Urteils als maßgeblich zum Ausdruck gebrachte Rechtsauffassung des Gerichts die Reichweite von dessen Rechtskraft (BSG, 14.7.2021, B 6 KA 1/20 R, juris m.w.N.).

    Rn. 57 Dem entsprechend geht das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Rechtskraftwirkung eines Urteils, das den Beschwerdeausschuss zu erneuter Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet, die gerichtliche Prüfungskompetenz im nachfolgenden Klageverfahren über den neuen Bescheid beschränkt und dass der Kläger deshalb in einem nachfolgenden Verwaltungs- oder Klageverfahren mit Einwendungen, die vom Gericht in die für eine Neubescheidung als maßgeblich vorgegebene Rechtsauffassung nicht übernommen wurden, ausgeschlossen ist (BSG, 14.7.2021, B 6 KA 1/20 R, juris m.w.N.).

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Auch die "Schlafmedizin" könne einen eigenständigen Sonderbedarf generieren (vgl. BSG, 18.10.2012, B 6 KA 36/09 R für die Zusatzbezeichnung "Phlebologie").
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Rn. 73 Zwar ist in Zulassungsangelegenheiten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Abkehr zur früheren Rechtsprechung der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der dreifachen Jahreseinnahmen abzüglich der durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Behandlergruppe festzusetzen (vgl. BSG, 1.9.2005, B 6 KA 41/04 R, juris; BSG, 26.9.2005, B 6 KA 69/04 B, juris; BSG, 12.10.2005, B 6 KA 47/04 B, juris;… zuletzt BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 66;… siehe auch SG Marburg, 23.2.2011, S 12 KA 382/10, juris Rn. 48 - 50).
  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Rn. 73 Zwar ist in Zulassungsangelegenheiten nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in Abkehr zur früheren Rechtsprechung der Gegenstandswert in der Regel in Höhe der dreifachen Jahreseinnahmen abzüglich der durchschnittlichen Praxiskosten in der jeweiligen Behandlergruppe festzusetzen (vgl. BSG, 1.9.2005, B 6 KA 41/04 R, juris; BSG, 26.9.2005, B 6 KA 69/04 B, juris; BSG, 12.10.2005, B 6 KA 47/04 B, juris;… zuletzt BSG, 17.3.2021, B 6 KA 2/20 R, juris Rn. 66;… siehe auch SG Marburg, 23.2.2011, S 12 KA 382/10, juris Rn. 48 - 50).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 38/08 R

    Berechtigung von Vertragsärzten zur Anfechtung der Erteilung einer …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 24.11.2021 - L 9 KA 1/18
    Es entspricht nicht den sonst geltenden Grundsätzen, den Bedarf wie hier durch Ermächtigungen abzudecken (siehe § 116 Satz 2 SGB V;… weiter BSG, 2.9.2009, B 6 KA 34/08 R, SozR 4-2500 § 101 Nr. 7 Rn. 18, 32; BSG, 17.6.2009, B 6 KA 38/08 R, SozR 4-2500 § 101 Nr. 5 Rn. 19).
  • BSG, 25.09.2005 - B 6 KA 69/04 B
  • SG Magdeburg, 18.04.2018 - S 1 KA 87/15

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung eines lokalen Sonderbedarfs an …

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …

  • BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99

    Beschränkung der Zulassung als Kassenarzt

  • SG Magdeburg, 21.02.2024 - S 1 KA 65/20

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Sonderbedarfszulassung zur Erbringung …

    Rn. 25 Er verteidigt seine Entscheidungen und sieht sich durch die im Laufe des Verfahrens ergangene Rechtsprechung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt im Urteil vom 24.11.2021 ( L 9 KA 1/18 ) bestätigt.

    Rn. 52 Für die Bestimmung, wann eine Zusatzbezeichnung oder -weiterbildung einer Qualifikation im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 2 BedarfsplRL gleichsteht, hatte die erkennende Kammer sich bereits in ihrem Urteil vom 18.04.2018 ( S 1 KA 87/15 ; nachfolgend Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2021 - L 9 KA 1/18 , rechtskräftig, www.juris.de) an der Rechtsprechung des BSG orientiert.

    Insoweit knüpft die Kammer an ihre Ausführungen im Verfahren S 1 KA 87/15 an und sieht sich durch die Zulassung der Revision durch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im nachfolgenden Berufungsverfahren L 9 KA 1/18 bestätigt.

  • BSG, 18.06.2025 - B 6 KA 4/24 R

    Keine Sonderbedarfszulassung für Schlafmediziner: Bundessozialgericht 18-06-2025

    Dem stehen hier bereits die fehlenden zeitlichen Vorgaben für die Zusatzweiterbildung Schlafmedizin entgegen (so bereits LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 24.11.2021 - L 9 KA 1/18 - MedR 2022, 869; ebenso zur Rechtslage unter Geltung der BedarfsplRL in der bis zum 3.7.2013 geltenden Fassung und der WBO 2003: SG Marburg Urteil vom 23.2.2011 - S 12 KA 382/10 - juris RdNr 40;… aA jedoch Pawlita, jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, Stand 5.8.2015, § 101 RdNr 66.15; ders KrV 2014, 229, 239 bezogen auf die Neufassung des § 37 BedarfsplRL mWv 4.7.2013).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2023 - L 11 KA 22/21

    Sonderbedarfszulassung eines Facharztes für das Fachgebiet der Hautkrankheiten …

    Rn. 58 Insofern hat zwar zur Konkretisierung des Merkmals des Gleichstehens der Qualifikationen im zeitlichen Umfang das Bundessozialgericht (BSG) bisher auf eine Weiterbildungszeit von 36 Monaten abgestellt (BSG…, Urteil vom 2. September 2009 - B 6 KA 34/08 R - BSGE 104, 116, Rn. 14 für den Fall eines Kinder-Pneumologen; BSG…, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 22/09 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 8, Rn. 38; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. November 2021 - L 9 KA 1/18 - juris, Rn. 61; Senat…, Urteil vom 16. März 2016 - L 11 KA 12/14 - juris, Rn. 40; SG Marburg…, Urteil vom 23. Februar 2011 - S 12 KA 382/10 - juris, Rn. 35).
  • SG Nürnberg, 01.08.2024 - S 13 KA 5/22

    Sonderbedarfszulassung, Beiladung, Bedarfsplanungsrichtlinien, …

    Die Nichtabdeckung von Teilaspekten eines Fachgebiets kann keinen lokalen Sonderbedarf gemäß § 36 Bedarfsplanungs-Richtlinie rechtfertigen (…ausführlich und überzeugend Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 2. Aufl. 2018, Rn. 652 f.; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.11.2021, L 9 KA 1/18), hier käme allenfalls eine Ermächtigung in Betracht.
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