Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6227
LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02 (https://dejure.org/2002,6227)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.2002 - 2 Ta 332/02 (https://dejure.org/2002,6227)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 2002 - 2 Ta 332/02 (https://dejure.org/2002,6227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustellung im PKH-Überwachungsverfahren; Adressat des Hinweises zur Erklärungspflicht über die Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Zustellung der Aufhebungsentscheidung an Partei selbst; Voraussetzung einer Aufhebungsentscheidung; Beendigung des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 138
  • LAGReport 2003, 124
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 28.07.1988 - 14 Ta 202/88

    Ratenfreie Prozeßkostenhilfe; Änderung persönlicher Verhältnisse ; Änderung …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.11.2002 - 2 Ta 332/02
    Soweit die früher für Prozesskostenhilfebeschwerden zuständige 15. Kammer des erkennenden Gerichts durch Beschluss vom 29.11.1995 - 15 Ta 268/95 -die Auffassung vertreten hat, das rechtliche Gehör im Verfahren nach §§ 120 Abs. 4 Satz 2, 124 Nr. 2 ZPO sei der bedürftigen Partei über den früheren Prozessbevollmächtigten zu gewähren, vermag die erkennende Beschwerdekammer dem nicht beizupflichten und kehrt zu der früheren von der 14. Beschwerdekammer des erkennenden Gerichts vertretenen Auffassung zurück, wonach bei Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe die Aufforderung an die bedürftige Partei, sich nach Abschluss des Rechtsstreits über eine Änderung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu erklären, an die Partei selbst zu richten ist und eine Zustellung an ihren früheren Prozessbevollmächtigten gemäß § 176 ZPO nicht geboten und daher nicht Voraussetzung einer Aufhebungsentscheidung nach § 124 Nr. 2 ZPO ist (vgl. Beschluss vom 28.07.1988 - 14 Ta 202/88 - JurBüro 88, 1717).
  • LAG Hamm, 03.09.2004 - 4 Ta 575/04

    Aufhebung der PKH-Bewilligung im automationsgestützten PKH-Nachprüfungsverfahren

    Zu weitgehend erscheint es jedoch, eine gerichtliche Pflicht zur Einbindung des beigeordneten Rechtsanwalts dann anzunehmen, wenn dieser im streitigen Verfahren auch den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt, also im PKH-Bewilligungsverfahren den Schriftverkehr mit dem Gericht geführt hat (so aber LAG Niedersachsen, Bes. v. 22.03.1999 - 16 Ta 103/99, LAGE § 120 ZPO Nr. 34; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125) oder gar anzunehmen, die Prozessvollmacht wirke nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens fort (LAG Baden-Württemberg, Bes. v. 02.07.2002 - 20 Ta 13/02, LAGReport 2003, 123; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 28.07.1988 - 14 Ta 202/88, LAGE § 120 ZPO Nr. 4 = JurBüro 1988, 1717; OLG München, Bes.

    v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; LAG Hamm, Bes.

    Folglich ist die Aufhebungsentscheidung nach § 124 Nr. 2 ZPO ebenfalls nur der PKH-Partei selbst zuzustellen (LAG Düsseldorf v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; a.A. LAG Düsseldorf v. 29.11.1995 - 15 Ta 268/95, n.v.).

  • LAG Hamm, 14.07.2003 - 4 Ta 820/02

    Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks im …

    Zu weitgehend erscheint es jedoch, eine gerichtliche Pflicht zur Einbindung des beigeordneten Rechtsanwalts dann anzunehmen, wenn dieser im streitigen Verfahren auch den Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt, also im PKH-Bewilligungsverfahren den Schriftverkehr mit dem Gericht geführt hat (so aber LAG Niedersachsen, Bes. v. 22.03.1999 - 16 Ta 103/99, LAGE § 120 ZPO Nr. 34; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125) oder gar anzunehmen, die Prozeßvollmacht wirke nach Abschluß des Erkenntnisverfahrens fort (LAG Baden-Württemberg, Bes. v. 02.07.2002 - 20 Ta 13/02, LAGReport 2003, 123; a.A. LAG Düsseldorf, Bes. v. 28.07.1988 - 14 Ta 202/88, LAGE § 120 ZPO Nr. 4 = JurBüro 1988, 1717; OLG München, Bes.

    v. 11.11.2002 - 2 Ta 332/02, LAGReport 2003, 124, 125; a.A. LAG Baden-Württemberg, Bes.

  • OLG Koblenz, 04.06.2004 - 7 WF 529/04

    Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfeaufhebungsbeschluss: Beginn der …

    Das Prozesskostenhilfe-Aufhebungsverfahren gehört nicht mehr zum Rechtszug im Sinne des § 172 ZPO (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2002, 2 Ta 332/02, zitiert nach juris; OLG München, OLG-R 1993, 42).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht