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   BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12   

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https://dejure.org/2012,43969
BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,43969)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,43969)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,43969)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Sätze 1 und 7, Art. ... 25; VZOG § 1, § 2 Abs. 1 Satz 6 und 7, § 7 Abs. 3, § 11 Abs. 3; PrHBG Art. 2; 3. DVO/TreuhG § 1, § 3; TreuhLÜV § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; AnFrV § 1; VwVfG § 55
    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten; Preußenvereinbarung; ehemaliges preußisches Vermögen; zu außerland- und -forstwirtschaftlichen Zwecken genutztes Vermögen; Nutzungszweck; Absprache; Teilabsprache; Einigung; abschließende Einigung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Sätze 1 und 7, Art. 25
    Absprache; Analogie; Antragsfrist; Bestandskraft; Einigung; Funktionsnachfolger; Gruppe von Vermögenswerten; Nutzungszweck; Preußenvereinbarung; Rechtsnachfolger; Restitution; Teilabsprache; Vermögenswerte; Vermögenszuordnung; Zuordnungsberechtigter; Zuordnungskriterien; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 3 EinigVtr, Art 22 Abs 1 S 1 EinigVtr, Art 22 Abs 1 S 7 EinigVtr, Art 25 EinigVtr, § 1 VZOG
    Einigung über Grundsätze der Zuordnung einer bestimmten Gruppe von Vermögenswerten

  • Wolters Kluwer

    Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Zuordnung von Waldflächen als Bestandteil eines Campingplatzes; Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 S. 6 VZOG bei Einigung der Beteiligten über Grundsätze bzgl. der Zuordnung einer bestimmten Gruppe von Vermögenswerten durch die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Preußenvereinbarung; Nutzungszweck; Zuordnungsberechtigter; Zuordnungskriterien; Restitution; Rechtsnachfolger; Funktionsnachfolger; Antragsfrist

  • rewis.io

    Einigung über Grundsätze der Zuordnung einer bestimmten Gruppe von Vermögenswerten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 2 Abs. 1 S. 6; TreuhG § 1 Abs. 1 S. 2
    Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Zuordnung von Waldflächen als Bestandteil eines Campingplatzes; Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 S. 6 VZOG bei Einigung der Beteiligten über Grundsätze bzgl. der Zuordnung einer bestimmten Gruppe von Vermögenswerten durch die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    "Preußenvereinbarung" als Grundlage für Vermögenszuordnung verbindlich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    "Preußenvereinbarung" als Grundlage für Vermögenszuordnung verbindlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 250
  • LKV 2013, 78
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12
    Allgemein bekannt ist jedoch, dass Ausgangspunkt und Grund der Preußenvereinbarungen mit den neuen Ländern der Streit mit dem Bund über das ehemalige Preußenvermögen war, hinsichtlich dessen sich die neuen Länder als Rechtsnachfolger (Funktionsnachfolger, vgl. § 11 Abs. 3 VZOG) Preußens und damit als restitutionsberechtigt nach Art. 21 Abs. 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV wähnen (vgl. Landtag Brandenburg, LTDrucks 2/1585 und 2/2123; Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage: Bestandsaufnahme des von der DDR übernommenen Vermögens, BTDrucks 13/2629, S. 14; Rennert, in: Birk/Kunig/Sailer (Hrsg.), Zwischen Abgabenrecht und Verfassungsrecht, 2005, S. 327 ff.; Wittmer, Betrieb und Wirtschaft, 1996, 288 ; Eckert, Öffentliches Vermögen der ehemaligen DDR und Einigungsvertrag, Schriftenreihe des BMF, Heft 53, 1994, S. 243 ff.; Hahn, Voraussetzungen und Umfang des Rechtserwerbs nach Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag und dessen Verhältnis zu den Art. 134 und 135 GG, Rechtsgutachten für das Bundesministerium der Finanzen, Schriftenreihe des BMF, Heft 50, 1993, S. 36 ff., S. 56 ff.; Richter, Die Ansprüche der neuen Bundesländer auf aufgabengerechte Vermögensausstattung und Vermögensrestitution, Baden-Baden, 1. Aufl.,1998, S 165 f.; sowie zu ehemaligem Preußenvermögen, das vor der Überführung in Volkseigentum Reichsvermögen geworden war: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283).
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12
    Soweit der Kläger sich für seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - (Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13) beruft, wonach selbst die Individualisierung des Zuordnungsberechtigten verzichtbar sei, zieht er aus jener Entscheidung zu weit gehende Schlüsse.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12
    Dafür spricht auch, dass es zunächst durch Sammelzuordnungsbescheid der BVVG zugeordnet worden ist, selbst wenn man in Rechnung stellt, dass bei dieser Sammelzuordnung vom 18. Juni 1996, bei der es sich nicht um eine Vermögenszuordnung im Rechtssinne handelte (vgl. Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58), vereinzelte Fehlzuweisungen stattgefunden haben.
  • Drs-Bund, 06.11.1995 - BT-Drs 13/2629
    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12
    Allgemein bekannt ist jedoch, dass Ausgangspunkt und Grund der Preußenvereinbarungen mit den neuen Ländern der Streit mit dem Bund über das ehemalige Preußenvermögen war, hinsichtlich dessen sich die neuen Länder als Rechtsnachfolger (Funktionsnachfolger, vgl. § 11 Abs. 3 VZOG) Preußens und damit als restitutionsberechtigt nach Art. 21 Abs. 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV wähnen (vgl. Landtag Brandenburg, LTDrucks 2/1585 und 2/2123; Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage: Bestandsaufnahme des von der DDR übernommenen Vermögens, BTDrucks 13/2629, S. 14; Rennert, in: Birk/Kunig/Sailer (Hrsg.), Zwischen Abgabenrecht und Verfassungsrecht, 2005, S. 327 ff.; Wittmer, Betrieb und Wirtschaft, 1996, 288 ; Eckert, Öffentliches Vermögen der ehemaligen DDR und Einigungsvertrag, Schriftenreihe des BMF, Heft 53, 1994, S. 243 ff.; Hahn, Voraussetzungen und Umfang des Rechtserwerbs nach Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag und dessen Verhältnis zu den Art. 134 und 135 GG, Rechtsgutachten für das Bundesministerium der Finanzen, Schriftenreihe des BMF, Heft 50, 1993, S. 36 ff., S. 56 ff.; Richter, Die Ansprüche der neuen Bundesländer auf aufgabengerechte Vermögensausstattung und Vermögensrestitution, Baden-Baden, 1. Aufl.,1998, S 165 f.; sowie zu ehemaligem Preußenvermögen, das vor der Überführung in Volkseigentum Reichsvermögen geworden war: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Jede Art der gesetzesimmanenten richterlichen Rechtsfortbildung - hier die Analogie - setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 5 C 18.12 - NJW 2013, 2457 Rn. 22 und zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen, vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 3.98 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 134 S. 5).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 5 C 18.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen, juris Rn. 22 und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78).
  • VG Greifswald, 26.10.2017 - 6 A 1082/16

    Vermögenszuordnungsrecht: Übertragungsanspruch nach den Regeln des

    Dem Kläger steht zunächst kein Übertragungsanspruch unabhängig von der Rechtslage nach den Regeln des Einigungsvertrages aus der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Finanzministerium sowie dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 03.05.2000 über das ehemalige preußische Vermögen sowie der Vereinbarung zwischen BVVG und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2000 (sog. Preußenvereinbarung) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG analog zu (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15.11.2012 - 3 C 12/12 -, LKV 2013, 78).

    Die sog. Preußenvereinbarung nutzt in zulässiger Weise die Möglichkeiten, die das Vermögenszuordnungsgesetz den Beteiligten des Vermögenszuordnungsverfahrens eröffnet (BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Der Verweis in § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG, dass der danach erlassene Bescheid von den in § 1 VZOG genannten Bestimmungen abweichen darf, bedeutet, dass die Einigung nicht mit den materiellen Zuordnungsregeln in Einklang stehen muss (BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Die in der Preußenvereinbarung geschlossene generalisierende Vereinbarung ist im Vermögenszuordnungsrecht zulässig (BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Da die Regelungen des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG analog anwendbar sind, hatte die Beklagte einen Bescheid zu erlassen, der unabhängig von der sich aus den Zuordnungsvorschriften des Einigungsvertrages und des Vermögenszuordnungsgesetzes ergebenden Rechtslage allein auf der sog. "Preußenvereinbarung" basiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Da sich das umstrittene Flurstück ausweislich des angegriffenen Bescheides nicht in Rechtsträgerschaft eines staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes sondern des Ministeriums für nationale Verteidigung befand, kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um von § 1 und § 3 der Verordnung erfasstes Vermögen handelt (BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Dafür, dass es sich nicht um solches Vermögen handelt, spricht auch, dass es durch Sammelzuordnungsbescheid nicht der BVVG, sondern der Beigeladenen als Verwaltungsvermögen wegen einer militärischen Nutzung zugeordnet worden ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Jede Art der richterlichen Rechtsfortbildung (hier die Analogie oder teleologische Extension) setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. Urteile vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 3.98 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 134 S. 5).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12

    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung;

    Die Analogie setzt eine Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, die plangemäß durch die herangezogene Norm geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 12. September 2013 - BVerwG 5 C 35.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen Rn. 27 m.w.N. und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12

    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung;

    Die Analogie setzt eine Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, die plangemäß durch die herangezogene Norm geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 12. September 2013 - BVerwG 5 C 35.12 - UA Rn. 27 m.w.N. und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12

    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen;

    Zwar trifft es zu, dass der Senat unter ähnlichen Voraussetzungen von einer Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13; dazu auch Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - bisher nicht veröffentlicht), bei deren Wirksamkeit es für die Rechtmäßigkeit des zugunsten der Klägerin ergangenen Bescheides nicht darauf ankäme, ob die gesetzlichen Zuordnungskriterien erfüllt waren.
  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12

    Zulassung der Berufung, Straßenbaubeiträge, landwirtschaftlich genutzte

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013, juris Rn. 22, und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 -, LKV 2013, 78).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013 a. a. O. Rn. 22 und vom 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2015 - L 4 R 819/12

    Folgen eines Verstoßes des Rentenversicherungsträgers gegen seine Obliegenheit

    Jede Art der richterlichen Rechtsfortbildung setzt eine normative Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der Regelung voraus (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. April 2013, 5 C 18/12; Urteil vom 15. November 2012, 3 C 12.12; Urteil vom 20. Mai 1999, 3 C 3.98).
  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters,

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013, NJW 2013, 2457 Rn. 22, sowie v. 15. November 2012, LKV 2013, 78; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 30.06.2014 - 5 A 770/13

    Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen, ; Konzernunternehmen,

  • BVerwG, 03.07.2013 - 5 B 66.12

    Antragstellung im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes; Inhalt; Revisibilität

  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

  • VG Berlin, 24.10.2013 - 29 K 103.12

    Berechnung des Wertersatzes nach § 11 Abs. 2 S. 3 VZOG

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