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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3022
OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92 (https://dejure.org/1992,3022)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30.04.1992 - 2 S 7.92 (https://dejure.org/1992,3022)
OVG Berlin, Entscheidung vom 30. April 1992 - 2 S 7.92 (https://dejure.org/1992,3022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewerbebetrieb; Industriegebiet; Störung; Teilbaugenehmigung; Planungsrecht; Nachbarrechtstreit

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht, Nachbarschutz, Industriegebiet (reines Arbeitsgebiet), Gewerbebetrieb, Büronutzung, Heranrücken schutzwürdigerer Bebauung, Teilbaugenehmigung, Feststellungswirkung, Aufschiebende Wirkung, - Gelatinefabrik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abwehrrecht; Gewerbebetrieb; Industriegebiet; Belästigung; Schutzwürdigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inwieweit sind störende Betriebe bauplanungsrechtlich geschützt? (IBR 1992, 461)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 19 A 44.92
  • OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1220 L
  • DÖV 1992, 710
  • LKV 1992, 333
  • ZfBR 1992, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

    Auszug aus OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92
    Dies geht aus einem Vergleich der gemäß § 7 Nr. 10, 9 und 8 BO 1958 in beschränkten Arbeitsgebieten, Mischgebieten und allgemeinen Wohngebieten nach Maßgabe ihrer jeweiligen Immissionsträchtigkeit und der Schutzwürdigkeit anderer Nutzungen für zulässig erklärten Arten von Gewerbebetrieben hervor und entspricht der in § 9 Abs. 1 BauNVO getroffenen Bestimmung der im Industriegebiet zulässigen Gewerbebetriebe, die im Interesse einer anzustrebenden Harmonisierung übergeleiteten mit neuem Recht (vgl. dazu BVerwG Beschl. vom 15.8.1991, BVerwG 4 N 11.89, ZfBR 1992, 87 ) heranzuziehen ist.
  • VGH Hessen, 17.05.1984 - 3 TH 971/84
    Auszug aus OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92
    Der beschließende Senat teilt die in Rechtsprechung und Literatur überzeugend aus Gründen der Prozeßökonomie hergeleitete Auffassung, daß die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses durch die Behörde auch noch im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO jedenfalls bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides zulässigerweise nachgeschoben werden kann, wobei hierfür auch ein die Begründung der Behörde enthaltender im Anordnungsverfahren eingereichter und der Gegenseite zugeleiteter Schriftsatz ausreicht (vgl. etwa HessVGH, Beschl. vom 17.5.1984 DÖV 1985, 75 und OVG NW, Beschl. vom 26.6.1985 NJW 1986, 1894, s. auch den Beschl. des Senats vom 23.8.1988 BRS 48, 125;… zum Streitstand vergleiche ferner die Nachweise bei Kopp, VwGO , 8. Aufl. 1989 § 80 RdNr. 64 und Redeker von Oertzen, VwGO , 10. Aufl. 1991 § 80 RdNr. 27 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1991 - 11 A 1604/89

    Baugenehmigung; Inhalt; Bedeutung des Antrags; Willenserklärung gegenüber der …

    Auszug aus OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92
    Denn nur hieraus und aus dem sonstigen Inhalt der Teilgenehmigung lassen sich im Zusammenhang mit dem Inhalt der bis zur Genehmigungserteilung entstandenen Verwaltungsvorgänge der maßgebend vom Antragsteller selbst bestimmte Gegenstand und der Regelungsgehalt der Teilgenehmigung ermitteln und abgrenzen (vgl. hierzu OVG NW, Urteil vom 26. September 1991 - 11 A 1604/89 - S. 12, 13 des amtl. Urteilsabdrucks).
  • OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91

    Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Projektplanung, Eigentumseingriff, Abwägung, …

    Auszug aus OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92
    Wie der Senat bereits im Beschluß vom 20. Dezember 1991 - OVG 2 S 21.91 (UPR 1992, 120 -LS-) - entschieden und im einzelnen dargelegt hat - und wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeht - hat die Behörde im Rahmen der Entscheidung über den Antrag auf die Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 BauO Bln über die Rechtmäßigkeit des Teilbauvorhabens hinaus auch das gesamte übrige Vorhaben darauf zu prüfen, ob diesem insgesamt keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse, namentlich bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Art, entgegenstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1985 - 19 B 1061/85
    Auszug aus OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92
    Der beschließende Senat teilt die in Rechtsprechung und Literatur überzeugend aus Gründen der Prozeßökonomie hergeleitete Auffassung, daß die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses durch die Behörde auch noch im gerichtlichen Aussetzungsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO jedenfalls bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides zulässigerweise nachgeschoben werden kann, wobei hierfür auch ein die Begründung der Behörde enthaltender im Anordnungsverfahren eingereichter und der Gegenseite zugeleiteter Schriftsatz ausreicht (vgl. etwa HessVGH, Beschl. vom 17.5.1984 DÖV 1985, 75 und OVG NW, Beschl. vom 26.6.1985 NJW 1986, 1894, s. auch den Beschl. des Senats vom 23.8.1988 BRS 48, 125;… zum Streitstand vergleiche ferner die Nachweise bei Kopp, VwGO , 8. Aufl. 1989 § 80 RdNr. 64 und Redeker von Oertzen, VwGO , 10. Aufl. 1991 § 80 RdNr. 27 a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - 3 S 106.07

    Einstweiliger Rechtsschutz: Nachholen der schriftlichen Begründung des besonderen …

    Auch der Senat ist der Auffassung, dass eine unzulängliche oder unterbliebene Begründung im Sinne von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO noch im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO mit heilender Wirkung nachgeholt oder ergänzt werden kann (so bereits auch OVG Berlin, Beschluss vom 23. August 1988, OVGE 18, 119, 123/124; Beschluss vom 30. April 1992, LKV 1992, 333).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.1998 - 3 M 67/98

    Begründung gem. § 80 Abs. 3 VwGO; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Da das Gericht die Sofortvollzugsanordnung bei einem Verstoß gegen § 80 III VwGO aufzuheben hätte, die Behörde gleichwohl nicht gehindert wäre, eine erneute - nunmehr ausreichend begründete - Anordnung zu erlassen (…vgl. Redeker/v. Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 80 Rdnr. 27 a), kann durch eine Nachholung der nach § 80 III VwGO erforderlichen Begründung die Führung etwaiger weiterer Prozesse vermieden werden (so u. a. OVG Münster, NJW 1986, 1894; OVG Berlin, LKV 1992, 333).

    Wenn die Begründung der Sofortvollzugsanordnung demnach grundsätzlich nachholbar ist und die fehlende Begründung im gerichtlichen Verfahren durch Einreichung eines für den Ast. bestimmten Schriftsatzes erfolgen kann (so OVG Berlin, LKV 1992, 333; vgl. auch OVG Münster, NJW 1986, 1894 [1895]) so gilt das jedoch nicht ohne Einschränkungen.

  • VG Düsseldorf, 21.03.2023 - 22 L 302/23
    Rn. 105 Vgl. zu dieser Möglichkeit des Nachholens der Begründung gemäß § 80 Abs. 3 VwGO bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens: OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 13 B 904/16 -, juris, Rn. 17 ff., und vom 26. Juni 1985 - 19 B 1061/85 -, juris, Rn. 33; OVG Berlin-Bbg., Beschlüsse vom 16. April 2008 - OVG 3 S 106.07 -, juris Rn. 6 ff. und vom 30. April 1992 - 2 S 7.92 -, LKV 1992, 333; OVG M.V., Beschluss vom 20. November 1998 - 3 M 67/98 -, NVwZ-RR 1999, 409; Nds. OVG, Beschluss vom 17. August 2001 - 11 MA 2457/01 -, juris, Rn. 2; OVG Bremen, Beschluss vom 25. März 1999 - 1 B 65/99 -, juris, Rn. 8; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 19. September 2022 - 4 L 720/22.NW -, juris, Rn. 18 m.w.N; a.A. Bay. VGH, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 19 ZS 01.2356 -, juris, Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29. Juni 2018 - 5 S 548/18 -, juris, Rn. 11 und vom 27. September 2011 - 1 S 2554/11 -, juris, Rn. 9; OVG LSA, Beschluss vom 3. April 2013 - 1 M 19/13 -, juris, Rn. 11.
  • VG Frankfurt/Oder, 28.09.2007 - 5 L 271/07

    Sofortvollzug der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

    Eine solche Nachholung ist entgegen der Auffassung des Antragstellers zulässig, und zwar auch im Rahmen eines die Begründung enthaltenden Schriftsatzes der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 30. April 1992 - 2 S 7/92 -, LKV 1992, 333).
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 13 A 104.08

    Kein Baustop für Straftäterprojekt in Lankwitz

    Bei der Auslegung der übergeleiteten Gebietsausweisung des § 7 Nr. 8 BauO Bln 58 sind im Interesse einer Harmonisierung die Regelungen der Baunutzungsverordnung als sachverständige Konkretisierungen allgemeiner städtebaulicher Grundsätze heranzuziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. März 2007 - OVG 2 N 249.05 -, zitiert nach [...], RdNr. 8; OVG Berlin, Beschluss vom 30. April 1992 - OVG 2 S 7.92 -, BRS 54 Nr. 55, S. 163).
  • VG Potsdam, 06.09.2024 - 14 L 175/24
    "(…) Auch der Senat ist der Auffassung, dass eine unzulängliche oder unterbliebene Begründung i.S. von § 80 III 1 VwGO noch im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens nach § 80 V VwGO mit heilender Wirkung nachgeholt oder ergänzt werden kann (so bereits auch OVG Berlin, OVGE 18, 119 [123f.]; LKV 1992, 333).
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