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Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1996

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,778
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. November 1996 - 4 K 11/96 (https://dejure.org/1996,778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung (Normenkontrollverfahren): Müllgebühren - Zeitpunkt des Entstehens der Gebühr - antizipierte Benutzungsgebühren - Kompetenzen des Kreistages - ortsgesetzgeberisches Ermessen - Gebührenkalkulation - Deckungsgrad - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabensatzung; Abfallgebühren; Öffentliche Einrichtung; Dauerbenutzung; Antezipierte Benutzungsgebühren; Gebührenkalkulation; Kostendeckungsgrundsatz; Vorteilsgrundsatz; Kostenabschreibung

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 280
  • DVBl 1997, 1072 (Ls.)
  • LKV 1997, 422 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Durch Urteile vom 07.11.1996 erklärte der erkennende Senat die Abfallgebührensatzung vom 11.03.1996 für nichtig (AZ: 4 K 11/96 und 4 K 20/96).

    Das Urteil des erkennenden Senates zum Aktenzeichen 4 K 11/96 (Seite 15) sei daher sachlich falsch.

    bb) Bei Gebühren, die für die laufende Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden, wie das z.B. für die Abfallentsorgung zutrifft, ist aber die Festlegung des Zeitintervalls erforderlich, für welches die Gebühren jeweils anfallen sollen, also eine eindeutige satzungsmäßige Bestimmung, ob die Gebühr täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich oder jährlich entsteht (OVG Greifswald, Urteile vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 -, RAnB 1997, 179 = VwRR 1997, 13, und - 4 K 20/96 - Lohmann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 661).

    Ob allerdings der Satzungsgeber überhaupt die Möglichkeit hat, "antizipierte" Benutzungsgebühren durch Satzungen zu regeln so der Senat ohne nähere Begründung in den o.g. Urteilen vom 07.11.1996, aaO.; vgl. hierzu Lichtenfeld, aaO., Rdn. 721 b und 7691, oder ob es hierzu einer ausdrücklichen landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf, kann mangels Entscheidungserheblichkeit im vorliegenden Fall offen bleiben (vgl. Wollenteit, Überblick 1997, 298;… Schulte in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 513;… Stemshorn, in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 424 a).

    a) Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 15.03.1995 - 4 K 22/94 -, RAnB 1995, 229 ff. = ZKF 1995, 230, und in den beiden Urteilen vom 07.11.1996, aaO., entschieden hat, fällt die Festsetzung und Kalkulation eines Beitragssatzes in die Kompetenz des Vertretungsorgans, hier des Kreistages; nichts anderes gilt für die Festsetzung und Kalkulation von Gebühren (vgl. § 104 Abs. 3 Nr. 6 und 10 KV 1994, weitergehend und klarstellend jetzt § 104 Abs. 3 Nr. 10 KV vom 13.01.1998, wonach die Ermittlung des Satzes der öffentlichen Abgabe in die ausschließliche Kompetenz des Kreistages fällt).

    a) Wie der Senat in seinen Urteilen vom 15.03.1995 und 07.11.1996, aaO., entschieden hat, ist ein Abgabensatz in den Grenzen, die der Gemeindevertretung bzw. den Kreistag durch das Vorteilsprinzip, den Kostendeckungsgrundsatz und den Gleichheitsgrundsatz gezogen sind, nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen.

    Aber bereits in seinen Urteilen vom 07.11.1996, aaO. hat der Senat die Unwirksamkeit der seinerzeit angefochtenen Abfallgebührensatzung 1996 des Antragsgegners damit begründet, die Erschließungskosten der Deponie N. (2.181.000 DM) und die Kosten für die Gebäude im Eingangsbereich (1.285.000 DM) hätten mindestens 10 Jahre abgeschrieben werden müssen.

    Die Kosten sind auf den Zeitraum der betrieblichen Nutzungsdauer zu verteilen (OVG MV , Urteile vom 07.11.1996, aaO.;… Schulte in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 153 b).

    Insoweit wird auf die Ausführungen in den Urteilen des Senates vom 07.11.1996, aaO., verwiesen.

    Dies wäre aber der Fall, wenn unternehmerische Gewinne aus Gesellschaftsanteilen, die auf einer Beteiligung der Kommune im gebührenrelevanten Bereich beruhen, an die Kommune ausgekehrt werden und keine Berücksichtigung in der Kalkulation erfolgen müsste (vgl. OVG Greifswald, Urteile vom 07.11.1996, aaO.).

    Bereits in seinen Urteilen vom 07.11.1996, aaO., hat der Senat ausgeführt, dass dies nicht hinreichend ist.

  • VG Stuttgart, 16.03.2017 - 1 K 2131/15

    Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser; Absetzung nicht eingeleiteter …

    Werden Gebühren für die laufende Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben, muss deshalb die Satzung festlegen, zu welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum die Gebühr als entstanden gelten soll (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20.01.2010 - 2 S 1171/09 -, juris Rn. 26; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.11.1996 - 4 K 11/96 -, KStZ 2000, 12; HessVGH, Beschl. v. 28.8.1986 - 5 TH 1870/86 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …

    Die bei einer solchen Gesellschaft entstehenden Gewinne müssen daher, soweit sie auf die Beteiligung der Gemeinde entfallen, gebührenmindernd berücksichtigt werden (ebenso HessVGH, Beschl. v. 27.9.2006 - 5 N 358/04 - Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteile vom 7.11.1996 - 4 K 11/96 - DVBl 1997, 1072 und 25.2.1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12; Wiesemann, NVwZ 2005, 391, 396;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 197f;… Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, Stand Juli 2009, § 14 Rn. 7;… Gössl/Reif, KAG für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 14 Anm. 4.1.2.2, S. 26 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1996 - 6 L 11/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3275
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1996 - 6 L 11/96 (https://dejure.org/1996,3275)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 (https://dejure.org/1996,3275)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 18. September 1996 - 6 L 11/96 (https://dejure.org/1996,3275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgabensatzung; Ermächtigungsgrundlage; Veröffentlichung

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 279
  • LKV 1997, 422
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Vielmehr bedarf es einer erneuten Beschlussfassung über die Satzung durch das Vertretungsorgan (so auch OVG Münster, Urteil vom 02.06.1995 - 15 A 3133/93 -, NVwZ-RR 1996, 697, 698 f., wobei allerdings die Billigung durch einfachen Ratsbeschluss als ausreichend angesehen wird) und einer Neuveröffentlichung als Ortsrecht (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, RAnB 1997, 107 = ZKF 1997, 183).

    Da der Ortsgesetzgeber nach den Vorschriften des KAG MV , hier anzuwenden über § 6 Abs. 4 Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz MV a.F. (vom 04.08.1992, GVOBl. S. 450), nicht verpflichtet ist, stets eine vollständige Deckung anzustreben (OVG Greifswald, Urteil vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, RAnB 1997, 107 = ZKF 1997, 183; ebenso zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VGH Mannheim, Normenkontrollbeschluss vom 27.02.1996 - 2 S 1407/94 -, NVwZ-RR 1996, 593), beinhaltet der Kostendeckungsgrundsatz im Wesentlichen ein Kostenüberschreitungsverbot (…Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 548).

    Das oben genannte ortsgesetzgeberische Ermessen beinhaltet somit u.a. eine gerichtlich nur beschränkt überprüfbare Entscheidung der Frage, welcher Kostendeckungsgrad (OVG Greifswald, Urteil vom 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, aaO.) durch das Erheben der Gebühren angestrebt wird, welcher Eigenanteil übernommen werden soll (…Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdn. 729) bzw. wie im Recht der Leistungsgebundenen Einrichtungen die Aufteilung zwischen Beiträgen und Gebühren erfolgen soll.

  • VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06

    Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …

    Es bedarf nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zumindest einer neuen Beschlussfassung über die bereits bestehende Satzung, soll diese von der neuen Ermächtigungsgrundlage getragen werden (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 77/96, Umdruck S.10; OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

    Dieses Ermessen kann vom Satzungsgeber bei Beschlussfassung über die Satzung aber nur dann ordnungsgemäß betätigt werden, wenn er den gesetzlich definierten Spielraum kennt, was ausgeschlossen ist, wenn die Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 1401/05

    Heranziehung zum Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung

    Es bedarf nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zumindest einer neuen Beschlussfassung über die bereits bestehende Satzung, soll diese von der neuen Ermächtigungsgrundlage getragen werden (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 77/96, Umdruck S.10; OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

    Dieses Ermessen kann vom Satzungsgeber bei Beschlussfassung über die Satzung aber nur dann ordnungsgemäß betätigt werden, wenn er den gesetzlich definierten Spielraum kennt, was ausgeschlossen ist, wenn die Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

  • VG Schwerin, 14.05.2008 - 4 A 3183/04

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser

    Es bedarf nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zumindest einer neuen Beschlussfassung über die bereits bestehende Satzung, soll diese von der neuen Ermächtigungsgrundlage getragen werden (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 77/96, Umdruck S.10; OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

    Dieses Ermessen kann vom Satzungsgeber bei Beschlussfassung über die Satzung aber nur dann ordnungsgemäß betätigt werden, wenn er den gesetzlich definierten Spielraum kennt, was ausgeschlossen ist, wenn die Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.1999 - 1 M 140/98

    Straßenreinigungsgebühren - Satzungsmängel, Heilung, Straßenreinigungsgebühren, …

    So bedarf es einer erneuten Beschlußfassung über eine vollständige Satzung und danach entsprechend einer vollständig neuen Veröffentlichung, wenn der ursprünglichen Satzung überhaupt eine Ermächtigungsgrundlage fehlte (so der Sachverhalt in dem der Entscheidung OVG Greifswald, 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, ZKF 1997, S. 183 zugrundeliegenden Fall); eine solche Satzung kann z.B. auch nicht allein dadurch nachträglich Gültigkeit erlangen, daß sich - gegebenenfalls nach Jahren - die Gesetzeslage ändert (vgl. hierzu VGH Kassel, 26.09.1996 - 5 UE 2338/94 -, HSGZ 1997, 83 = KStZ 1997, 154 = ZKF 1997, 61 = NVwZ 1998, 991).
  • VG Schwerin, 13.05.2008 - 4 A 757/05

    Heranziehung zu einem Kläranlagenbeitrag

    Es bedarf nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zumindest einer neuen Beschlussfassung über die bereits bestehende Satzung, soll diese von der neuen Ermächtigungsgrundlage getragen werden (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 77/96, Umdruck S.10; OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

    Dieses Ermessen kann vom Satzungsgeber bei Beschlussfassung über die Satzung aber nur dann ordnungsgemäß betätigt werden, wenn er den gesetzlich definierten Spielraum kennt, was ausgeschlossen ist, wenn die Ermächtigungsgrundlage zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht in Kraft getreten ist (vgl. OVG M-V, Urt. v. 18.09.1996, Az.: 6 L 11/96, veröffentlicht in: LKV 1997, 422).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2009 - 1 M 134/09

    Kommunalabgabenrecht: Festsetzung des Abgabensatzes bei nicht vollständiger …

    Die gerichtliche Überprüfung bezieht sich insoweit nicht auf eine bloße rechnerische "Ergebniskontrolle" des Abgabensatzes, sondern auf die ihm zugrunde gelegten Sachverhalte und Wertentscheidungen (…vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Urt. v. 25.02.1998 - 4 K 8/97, 4 K 18/97 -, a.a.O.; vgl. auch Urt. v. 18.09.1996 - 6 L 11/96 -, LKV 1997, 422; Beschl. v. 05.02.2004 - 1 M 256/03 -, juris).
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