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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 21.03.1997 - 2 EO 823/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10322
OVG Thüringen, 21.03.1997 - 2 EO 823/96 (https://dejure.org/1997,10322)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21.03.1997 - 2 EO 823/96 (https://dejure.org/1997,10322)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 21. März 1997 - 2 EO 823/96 (https://dejure.org/1997,10322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz; Androhung der Ersatzvornahme; Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung

Papierfundstellen

  • LKV 1998, 283
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 21.09.2000 - 1 B 116/00
    Ist der Pflichtige zur Erfüllung nicht in der Lage, weil er dabei in Rechte Dritter eingreifen müsste, so liegt darin ein Vollstreckungshindernis, solange gegenüber dem Dritten keine vollziehbare Duldungsverfügung erlassen worden ist (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.2.1991, VBlBW 1991, 299;… Urt. v. 16.4.1994, NVwZ-RR 1995, 120; ThürOVG, Beschl. v. 21.3.1997, LKV 1998, 283 [284]; OVG NW, Beschl. v. 10.10.1996, NVwZ-RR 1998, 76 m.w.N.).
  • VG Aachen, 13.03.2006 - 6 K 1504/03

    Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer Überfahrt zu …

    Rn. 78 vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 B 116/00 -, juris, Thüringer OVG, Beschluss vom 21. März 1997 - 2 EO 823/96 -, juris,.
  • VG Aachen, 27.10.2005 - 6 K 573/03
    Rn. 62 vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. September 2000 - 1 B 116/00 -, juris, Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. März 1997 - 2 EO 823/96 -, juris,.
  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 1 B 366/99
    Hinsichtlich der im letztgenannten Bescheid enthaltenen Androhung der Ersatzvornahme (§§ 20, 24 SächsVwVG), auf die der spätere Leistungsbescheid des Beklagten vom 21.4.1995 verweist, bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (zu den Anforderungen vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10.12.1993 - 1 S 335/93 - Beschl. v. 9.9.1996 - 1 S 419/96 - ThürOVG, Beschl. v. 21.3.1997, LKV 1998, 283 [284]).
  • VG Halle, 24.08.2006 - 4 B 357/06
    Eine Duldungsverfügung ist jedoch entbehrlich, wenn der betroffene Dritte ein erhebliches Interesse an der Maßnahme des Pflichtigen hat und dieser weder widersprochen hat noch ein solcher Widerspruch für den Fall der Durchführung der Maßnahme zu erwarten ist ( ThürOVG, Beschluss vom 21. März 1997 - 2 EO 823/96 - LKV 1998, S. 283 ) .
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