Rechtsprechung
| BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 3.98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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WPflG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 a; ; WPflG § 8 a Abs. 2 Satz 2; ; WPflG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; WPflG § 21; ; EV Art. 19; ; VwRehaG § 15; ; VwVfG § 44
- Wolters Kluwer
Konsequenzen einer Zurückstellung - Heranziehung zum Wehrdienst bis zum vollendeten 28. Lebensjahr - Musterungsentscheidung - Wirksame und vollziehbare Musterungsentscheidung als Voraussetzung für die Hinausschiebung der Altersgrenze wegen vorheriger Zurückstellung - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wehrpflichtrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Zurückstellung, zu den Konsequenzen einer Heranziehung zum Wehrdienst bis zum vollendeten 28. Lebensjahr; Musterungsentscheidung, wirksame und vollziehbare - als Voraussetzung für die Hinausschiebung der Altersgrenze wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 25.02.1997 - 4 E 1538/95
- BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 3.98
Papierfundstellen
- NJ 1998, 442
- LKV 1998, 487
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 3.98
b) Daraus folgt zunächst nur, wie das Verwaltungsgericht weiterhin zutreffend entschieden hat, daß ein Verwaltungsakt vorlag; er ist ferner im Sinne von Art. 19 Satz 1 EV dann wirksam - dies im Sinne äußerer Wirksamkeit - ergangen und damit jedenfalls bis zum 3. Oktober 1990 auch weiterhin gültig, wenn und soweit er nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis ungeachtet etwaiger (DDR-)Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurde (vgl. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - NJ 1997, 438, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen, und vom 15. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 21.96 - DokBer A 1998, 29; Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 7 B 4.96 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2; BGH, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 100/93 - BGHZ 129, 112, 118 f.).c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - a.a.O.) können die Wirkungen eines solchen Verwaltungsakts nur aufgrund von Sonderregelungen des Einigungsvertrages oder aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen oder solcher allgemeiner gesetzlicher Regelungen beseitigt werden, die in Ausführung des Art. 19 Satz 2 EV erlassen worden sind.
- BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96
Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin
Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 3.98
b) Daraus folgt zunächst nur, wie das Verwaltungsgericht weiterhin zutreffend entschieden hat, daß ein Verwaltungsakt vorlag; er ist ferner im Sinne von Art. 19 Satz 1 EV dann wirksam - dies im Sinne äußerer Wirksamkeit - ergangen und damit jedenfalls bis zum 3. Oktober 1990 auch weiterhin gültig, wenn und soweit er nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis ungeachtet etwaiger (DDR-)Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurde (vgl. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - NJ 1997, 438, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen, und vom 15. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 21.96 - DokBer A 1998, 29; Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 7 B 4.96 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2; BGH, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 100/93 - BGHZ 129, 112, 118 f.). - BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93
Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener
Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 3.98
b) Daraus folgt zunächst nur, wie das Verwaltungsgericht weiterhin zutreffend entschieden hat, daß ein Verwaltungsakt vorlag; er ist ferner im Sinne von Art. 19 Satz 1 EV dann wirksam - dies im Sinne äußerer Wirksamkeit - ergangen und damit jedenfalls bis zum 3. Oktober 1990 auch weiterhin gültig, wenn und soweit er nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis ungeachtet etwaiger (DDR-)Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurde (vgl. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - NJ 1997, 438, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen, und vom 15. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 21.96 - DokBer A 1998, 29; Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 7 B 4.96 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2; BGH, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 100/93 - BGHZ 129, 112, 118 f.). - BVerwG, 23.01.1996 - 7 B 4.96
Offene Vermögensfragen: Anfechtung eines auf die Vorschriften des …
Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 3.98
b) Daraus folgt zunächst nur, wie das Verwaltungsgericht weiterhin zutreffend entschieden hat, daß ein Verwaltungsakt vorlag; er ist ferner im Sinne von Art. 19 Satz 1 EV dann wirksam - dies im Sinne äußerer Wirksamkeit - ergangen und damit jedenfalls bis zum 3. Oktober 1990 auch weiterhin gültig, wenn und soweit er nach der seinerzeitigen Staats- und Verwaltungspraxis ungeachtet etwaiger (DDR-)Rechtsmängel als wirksam angesehen und behandelt wurde (vgl. Urteile vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - NJ 1997, 438, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen, und vom 15. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 21.96 - DokBer A 1998, 29; Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 7 B 4.96 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2; BGH, Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 100/93 - BGHZ 129, 112, 118 f.).
- OVG Sachsen, 27.03.2007 - 4 B 707/05
Alte Wasserrechte genügen nicht für den Betrieb von Wasserkraftwerken
Verwaltungsakte der Wasserbehörden können wegen Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit Bestimmungen des Einigungsvertrages im Sinne des Art. 19 Satz 2 EV nur in einem Verfahren nach dem VwRehaG aufgehoben werden (BVerwG, Urt. v. 11.3.1998, 6 C 3/98, zit. aus juris), weil das Wasserrecht besondere Vorschriften über die Aufhebung solcher Verwaltungsakte nicht enthält. - OVG Sachsen, 24.01.2005 - 2 B 644/04
Nichtigkeit, Förderschüler, Integrationsschüler, Schule in freier Trägerschaft, …
Die verwaltungsverfahrensrechtlichen Nichtigkeitsbestimmungen, hier insbesondere § 44 VwVfG, sind auf den vor dem 3.10.1990 erlassenen Bescheid der Stadt anwendbar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.8.1992 - 1 S 150/92 -, JbSächsOVG 1, 69 [73] und Urt. v. 16.3.1995 - 1 S 180/94 -, LKV 1995, 404 sowie BVerwG, Urt. v. 11.3.1998 - 6 C 3.98 -, LKV 1998, 487). - BVerwG, 18.10.2016 - 3 PKH 6.15
Untätigkeitsklage betreffend ein Bescheidungsbegehren eines Antrags auf …
Aus dem von ihm zitierten Urteil vom 11. März 1998 (6 C 3.98 - Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 27) ergibt sich lediglich, dass ein in der DDR gemusterter Wehrpflichtiger mit Aushändigung des Wehrdienstausweises seinem Tauglichkeitsgrad entsprechend für den Wehrdienst generell zur Verfügung stand und daher von staatlichen Stellen - nach Maßgabe des Einigungsvertrags gegebenenfalls sogar noch in der Bundesrepublik - zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnte (…a.a.O. Rn. 22 f.).
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