Rechtsprechung
| VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98 We |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hausnummernvergabe; Umnumerierung von Hausnummern
Papierfundstellen
- LKV 2000, 464
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 13.09.1982 - VIII OE 68/81
Neuzuordnung von Straße und Hausnummer
Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607). - OVG Berlin, 22.03.1991 - 2 B 20.89
Grundstücksnumerierung; Hauseingang; Grundstücksnummer; Allgemeiner Verkehr; …
Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1964 - II A 891/64
Baurecht: Kostentragungspflicht des Grundstückseigentümers bei behördlich …
Auszug aus VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (OVG Berlin, LKV 1991, 374, 375; VGH Kassel, NVwZ 1983, 551; VGH München, NVwZ 1983, 352; OVG Münster, MDR 1965, 607).
- VG Aachen, 02.09.2010 - 6 L 266/10
Rechtmäßigkeit der Umnummerierung von Hausgrundstücken auf Grund der …
Rn. 10 vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 21. Mai 1968 - IV A 750/67 -, OVGE 24, 68 ff., und vom 22. März 1972 - IV A 196/71 -, DÖV 1972, 867; VG Aachen, Urteile vom 19. November 1976 - 3 K 617/76 - und vom 27. April 1983 - 3 K 431/83 - VG Weimar, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 1 K 2072/98 -, LKV 2000, 464. - VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
Neuzuteilung von Anschriften und Hausnummer
Insbesondere wurde - soweit ersichtlich - bei der Vergabe der Hausnummern eine logische Abfolge eingehalten (vgl. zu diesem Erfordernis VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98). - VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 4097/17
Hausnummernumbenennung bei unklarer und widersprüchlicher Ausführung
Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, Polizei, Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner insbesondere durch Rettungsdienste und damit für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98.wE -, ThürVBI.Die öffentliche Sicherheit war aufgrund der Tatsache konkret gefährdet, dass wegen der unklaren Hausnummerierung mit einer teilweise nicht durchgehenden Nummerierung unter Verwendung von nicht geordneten und so teilweise unlogischen Buchstabenzusätzen auch das durch den Kläger errichtete Wohn- und Geschäftshaus nicht ausreichend individualisierbar, womit die hinreichende Wahrscheinlichkeit verbunden war, dass Gesundheit und Eigentum der Anwohner Schaden nehmen, weil in Unglücksfällen Rettungsdienste, Feuerwehr und Vollzugspolizei wegen Orientierungsschwierigkeiten nicht schnell genug am Unglücksort sein könnten (Vgl. VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98.WE -, ThürVBI.
- OVG Thüringen, 09.02.2021 - 3 EO 195/20
Rechtsgrundlage für die Hausnummernvergabe in Thüringen
Soweit für die sächsische Rechtslage etwas anderes gelten sollte (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 13. März 2012 - 4 A 687/11 - juris), ist dies nicht auf die Thüringer Rechtslage zu übertragen (so auch schon: VG Weimar, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 1 K 2072/98.We - juris). - OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 LA 39/09
Grundstück; Grundstücksidentifizierung; Haus; Hausidentifizierung; Hausnummer; …
Im Rahmen ihres Ermessens kann die Beklagte zugrunde legen, dass die Nummerierung von Grundstücken eine logische Abfolge aufweisen muss, um insbesondere in Gefahrenlagen ein schnelles Auffinden zu sichern (…VG Leipzig, Urt. v. 19.3.2008 - 4 K 95/07 -, juris, Rn. 30 m.w.N.; VG Weimar, Urt. v. 13.10.1999 - 1 K 2072/98 -, juris). - VG Minden, 28.03.2000 - 1 K 2602/98
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zuteilung einer eigenen …
Rn. 22 Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98.We -, Thür VBl.
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BGB § 419; ; BGB § ... 419 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; SächsKomZG § 67; ; SächsKomZG § 62 Abs. 4 S. 1, 1. Alt.; ; SächsKomZG § 58; ; SächsKomZG §§ 72 ff.; ; SächsKomZG § 60 Abs. 1 Satz 2; ; SächsKomZG § 30; ; SächsKomZG § 29 Abs. 1; ; SächsGemO §§ 89 ff.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SächsKomZG §; BGB § 419
Haftung für Verbindlichkeiten eines aufgelösten Zweckverbandes - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zweckverband; Sondervermögen; Werkvertrag; Werklohn; Schuldübernahme; Haftung; Nachschusspflicht
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 19.11.1998 - 5 O 1684/97
- OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
Papierfundstellen
- LKV 2000, 464 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.04.1958 - VII ZR 94/57
Treugutrückübertragung. Haftung nach § 419 BGB
Auszug aus OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach dem Gesamthandsprinzip gestaltetes Sondervermögen der Gesellschafter von Personengesellschaften dem Vermögensbegriff des § 419 BGB nicht unterfällt, weil es sich (in der Regel) nicht um die Übernahme des gesamten Vermögens einer natürlichen oder juristischen Person handelt (…vgl. die Nachweise bei Staudinger-Kaduk, aaO, Rdz. 43 zu § 419; BGHZ 27, 257 ff., 261 ff. - Übertragung des Vermögens einer KG).Denn wegen der gesetzlich vorgesehenen Nachschusspflicht der Mitgliedgemeinden war dem mit Übertragung seines Vermögens auf den Beklagten nicht die "ganze Kreditunterlage" entzogen (so die Formulierung in BGHZ 27, 257 ff., 263), vielmehr stand dieser der Klägerin weiterhin als Haftungsschuldner zur Verfügung.
- BGH, 17.09.1991 - XI ZR 256/90
Haftung bei Übernahme eines vollkaufmännischen Handelsgeschäfts - Haftung bei …
Auszug aus OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
Der BGH sieht den Anwendungsbereich des § 419 BGB daher - ausgehend vom Schutzzweck der Norm - nur dann eröffnet, wenn es sich bei dem übertragenen Gesellschaftsvermögen zugleich auch um das gesamte Vermögen der (persönlich haftenden) Gesellschafter handelt, da anderenfalls die Gläubiger einer Personengesellschaft gegenüber den Gläubigern einer natürlichen Person privilegiert würden (…aaO, S. 261, 263; BGH NJW 1992, 112 f., 113). - BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93
Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten …
Auszug aus OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
Denn die Grundsätze der Funktionsnachfolge stellen lediglich eine Hilfskonstruktion dar, die dazu dienen soll, dringende Ansprüche durchzusetzen, deren Befriedigung wegen ihres öffentlich-rechtlichen Charakters nicht bis zum Erlass eines Gesetzes aufgeschoben werden kann, ohne dass der Berechtigte und die Rechtsordnung Schaden erleiden (so: BGHZ 128, 140 ff., 147 m.w.N.).
- BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Funktionsnachfolge der Länder
Auszug aus OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Unanwendbarkeit des § 419 BGB auf "öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse" (…vgl. hierzu: Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., Rdzn. 76, 77 vor §§ 414 ff.) betreffen im Übrigen Fallgestaltungen, in denen der Vermögensübergang - anders als hier - nicht auf einem Vertrag oder einem dem gleichwertigen tatsächlichen Vorgang (BGHZ 16, 184 ff., 187), sondern auf "öffentlich-rechtlichen Vorgängen", wie dem Untergang des ehemaligen Reiches und des ehemaligen Landes Preußen (…a.a.O.; BGHZ 8, 169 ff., 177; BGHZ 10, 220 ff., 223) oder auf hoheitlichen Maßnahmen, wie der Enteignung, der Auflösung einer Partei auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder dem Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung (…Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdn. 12 zu § 419) beruhte. - BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53
Haftung für Verbindlichkeiten Preußens
Auszug aus OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Unanwendbarkeit des § 419 BGB auf "öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse" (…vgl. hierzu: Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., Rdzn. 76, 77 vor §§ 414 ff.) betreffen im Übrigen Fallgestaltungen, in denen der Vermögensübergang - anders als hier - nicht auf einem Vertrag oder einem dem gleichwertigen tatsächlichen Vorgang (BGHZ 16, 184 ff., 187), sondern auf "öffentlich-rechtlichen Vorgängen", wie dem Untergang des ehemaligen Reiches und des ehemaligen Landes Preußen (…a.a.O.; BGHZ 8, 169 ff., 177; BGHZ 10, 220 ff., 223) oder auf hoheitlichen Maßnahmen, wie der Enteignung, der Auflösung einer Partei auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder dem Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung (…Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdn. 12 zu § 419) beruhte. - BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51
Haftung aus Funktionsnachfolge
Auszug aus OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Unanwendbarkeit des § 419 BGB auf "öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse" (…vgl. hierzu: Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., Rdzn. 76, 77 vor §§ 414 ff.) betreffen im Übrigen Fallgestaltungen, in denen der Vermögensübergang - anders als hier - nicht auf einem Vertrag oder einem dem gleichwertigen tatsächlichen Vorgang (BGHZ 16, 184 ff., 187), sondern auf "öffentlich-rechtlichen Vorgängen", wie dem Untergang des ehemaligen Reiches und des ehemaligen Landes Preußen (…a.a.O.; BGHZ 8, 169 ff., 177; BGHZ 10, 220 ff., 223) oder auf hoheitlichen Maßnahmen, wie der Enteignung, der Auflösung einer Partei auf der Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder dem Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung (…Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdn. 12 zu § 419) beruhte. - RG, 10.07.1909 - VII 525/08
Haftet der Übernehmer des ganzen Vermögens einer Aktiengesellschaft für nicht mit …
Auszug aus OLG Dresden, 14.07.1999 - 18 U 3860/98
Für Kapitalgesellschaften gilt demgegenüber (seit RGZ 71, 377 ff.), dass die Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens die Anwendung des § 419 BGB eröffnet, weil weiteres Vermögen, auf das Gläubiger Zugriff nehmen könnten, fehlt (…so: Palandt-Heinrichs, aaO, Rdn. 8 zu § 419;… Münchener Kommentar-Möschel, aaO, Rdz. 22 zu § 419).
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