Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- LKV 2002, 187
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.05.1998 - V ZR 89/97
Ausübung des Vorkaufsrechts
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
Die Gemeinde kann vielmehr ihr Vorkaufsrecht bereits nach Abschluss eines Kaufvertrages und auch schon vor Erteilung der zur Wirksamkeit dieses Vertrages notwendigen Genehmigungen mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt ausüben und damit frühzeitig ihr Interesse am Erwerb des Kaufgegenstandes zum Ausdruck bringen (BGH, Urt. v. 15.05.1998 - V ZR 89/97 -, NJW 1998, 2352 f; Westermann in: MünchKomm-BGB.Dementsprechend können die Vertragsparteien den Kaufvertrag in der Schwebezeit auch einverständlich aufheben oder abändern und damit das durch die Gemeinde vorzeitig ausgeübte Vorkaufsrecht gegenstandslos machen (BGH, Urt. v. 15.05.1998 - V ZR 89/97 -, NJW 1998, 2352 f) Die Gemeinde hat gegenüber den Vertragsparteien nämlich lediglich ein Recht auf Erwerb des Grundstücks, wenn ein rechtswirksamer Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien zustande gekommen ist, nicht aber einen Anspruch auf das Zustandekommen des Kaufvertrages.
- BGH, 04.06.1954 - V ZR 18/53
Unbedenklichkeitsliescheinigung und Vorkaufsrecht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
Die Interessen der Kaufvertragsparteien werden durch die Zulassung einer Ausübungserklärung schon vor Erteilung der notwendigen Genehmigungen nicht berührt, denn sie behalten das Recht, ihren Genehmigungsantrag jederzeit im gegenseitigen Einverständnis zurückzuziehen oder den Genehmigungsantrag überhaupt nicht zu stellen, mit der Folge, dass der Vertrag dauernd in der Schwebe bleibt (BGH, Urt. v. 04.06.1954 - V ZR 18153 -, BGHZ 14, 1 [3]). - VGH Baden-Württemberg, 12.07.1984 - 5 S 1917/83
Gemeindliches Vorkaufsrecht - Verbesserung der Agrarstruktur
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2001 - A 2 S 671/99
3. Aufl., § 504 RdNr. 16; Staudinger/Meder, BGB 1995, § 504 RdNr. 31, a. A. VGH BW, Urt. v. 12.07.1984 - 5 S 1917/83 -, BRS 42, Nr. 110 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH vor dem Urt v. 15.05.1998 [a.a.O.] und die teilweise in der Literatur vertretene andere Auffassung, z. B. Lemmel in: Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl., § 28 RdNr. 2).
- OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 1 ME 77/08
Vorkaufsrecht für früheres Postgrundstück
Dies rechtfertigt sich daraus, dass der Fristablauf dem Schutz der Vertragsparteien des Kaufvertrags dient, die nach Ablauf der Frist Gewissheit darüber haben sollen, dass ein Vorkaufsrecht nicht - mehr - ausgeübt werden kann (OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.7.2001 - A 2 S 671/99 - m.w.N., zitiert nach juris;… Westermann, a.a.O. § 469 Rdnr.6;… Stock a.a.O., § 28 Rdnr. 22 und Rdnr. 16). - VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23
Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem …
Ein Erfordernis der Ausübung des Vorkaufsrechts erst nach Eintritt der Wirksamkeit des Kaufvertrags (bzw. der Mitteilung der Wirksamkeit) ergibt sich aus dem Wortlaut dieser Bestimmung indes nicht, da die Mitteilungspflicht weder auf die Wirksamkeit des Kaufvertrags noch auf den Eintritt der Wirksamkeitsvoraussetzungen Bezug nimmt (vgl. OVG S.-Anh., Beschl. v. 23.7.2001 - A 2 S 671/99 -, juris Rn. 7 sowie BGH, Urt. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, BGHZ 139, 29, juris Rn. 8 zur insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 504 BGB a.F.).Dies gilt unabhängig davon, ob - wie in der Rechtsprechung zum Teil angenommen wird - den Beteiligten aus der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages die Möglichkeit erwächst, den Kaufvertrag auch nach Ausübung des Vorkaufsrechts mit Wirkung (auch) gegenüber den Vorkaufsberechtigten nachträglich abzuändern oder aufzuheben (…so aber BGH, Urt. v. 1.10.2010 - V ZR 173/09 -, juris Rn. 20 f.;… BGH, Urt. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, BGHZ 139, 29, juris Rn. 8; OVG S.-Anh., Beschl. v. 23.7.2001 - A 2 S 671/99 -, juris Rn. 8).
Die schwebende Unwirksamkeit des Kaufvertrags bis zur Erteilung der erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigung steht der Ausübung des Vorkaufsrechts daher nicht entgegen, auch wenn die in § 464 Abs. 2 BGB bezeichneten Wirkungen ggf. erst mit Eintritt der Wirksamkeit der sanierungsrechtlichen Genehmigung bzw. Genehmigungsfiktion eintreten (…so auch Sächs. OVG, Urt. v. 14.11.2019 - 1 A 1281/17 -, juris Rn. 20; OVG S.-Anh., Beschl. v. 23.7.2001 - A 2 S 671/99 -, juris Rn. 5 ff. jeweils zu § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie BGH, Urt. v. 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, BGHZ 139, 29, juris Rn. 8 zu zivilrechtlichen Vorkaufsrechten).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2013 - 1 L 241/12
Naturschutzrecht, hier: Ausübung eines Vorkaufsrechts
Schließlich hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung und Literatur (OVG Magdeburg, Beschl. v. 23. Juli 2001 - A 2 S 671/99 -, LKV 2002, 187;… Sauthoff, a.a.O., § 66 Rz 21 m.w.N.;… Schumacher/Fischer-Hüftle, a.a.O.) ausgeführt, dass der Berechtigte zur Ausübung des Vorkaufsrechts bereits vor einer Wirksamkeit des Kaufvertrages berechtigt sei und der Beklagte deshalb zur Ausübung des Vorkaufsrechts im November 2010 auch für den Fall berechtigt gewesen sei, dass man annehme, die Ausübungsfrist habe erst mit der Mitteilung der Notarin am 25. Januar 2011 über die eingetretene Wirksamkeit des Kaufvertrages zu laufen begonnen. - OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des …
Denn nach übereinstimmender neuerer Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs als auch verschiedener Verwaltungsgerichte kann ein Vorkaufsberechtigter die Ausübung des Rechts vor Erteilung einer erforderlichen Genehmigung, und zwar mit Wirkung auf den Genehmigungszeitpunkt, erklären vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15.5.1998 - V ZR 89/97 -, NJW 1998, 2352; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23.7.2001 - A 2 S 671/99 -, LKV 2002, 187.
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