Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 2003, 258
- LKV 2003, 237
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (1)
- OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
Nachdem der Senat bereits mit Urteil vom 30.08.2001 (Az: 4 KO 199/00; LKV 2002, 138; ThürVBl.Dazu nimmt das Gericht Bezug auf seine Entscheidung vom 30.08.2001 (Az: 4 KO 199/00 a.a.O.), in welcher es bereits darauf hinwies, dass eine Normenkontrollklage gegen die Verbandssatzung eine von vier gleichberechtigt nebeneinanderstehenden Alternativen zur Geltendmachung von Gründungsmängeln darstelle.
- OVG Thüringen, 16.04.2026 - 4 KO 556/21
Zur Wirksamkeit einer Umrechnungsformel bei der Beitragsbemessung
Diese Bekanntmachung war jedoch unwirksam, da das Impressum dieses Amtsblattes Nr. 45 (vgl. S. 2) keine Angaben über Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen enthielt und damit nicht den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung vom 22. August 1994 - ThürBekVO a. F. - (GVBl. S. 1045) entsprach (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 2002 - 4 N 771/01 -, Rn. 50 ff, juris). - OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Zweckverband; …
Denn in sinn- und zweckentsprechender Auslegung ist unter dem Begriff "Amtsblatt der Aufsichtsbehörde" in § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen, bei dem der Landrat in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde des Zweckverbandes, als Leiter der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde Landratsamt im Landkreisgebiet und als gesetzlicher Vertreter des Landkreises organisatorisch angesiedelt ist (vgl. das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).Unterhält der Landkreis nach seiner einschlägigen Hauptsatzung ein Amtsblatt für die amtliche Bekanntmachung von Satzungen, hängt die Wirksamkeit der darin enthaltenen Bekanntmachungen - also auch der Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 ThürKGG - davon ab, ob dieses Amtsblatt gemäß § 5 Satz 3 ThürBekVO den Formanforderungen des § 2 Abs. 1 ThürBekVO entspricht (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).
Dies erfordert einen Hinweis im Amtsblatt, auf welche Weise (z. B. nur durch Einzelbestellung oder auch als Abonnement) und unter welchen Konditionen (z. B. kostenpflichtig oder kostenlos) Interessenten das Amtsblatt erhalten können, um die regelmäßige Kenntnisnahme von den sie betreffenden öffentlichen Bekanntmachungen sicherzustellen (vgl. das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).
Die Bekanntmachung der Genehmigung der Verbandssatzung des Antragsgegners vom 16.12.1992 leidet damit an einem Mangel, der nach der Senatsrechtsprechung weder unbeachtlich noch heilbar ist (vgl. zu Letzterem das Urteil des Senats vom 01.10.2002 -4 N 771/01 -).
Die nach § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 ThürBekVO erforderliche Angabe der Bezugsmöglichkeiten und Bezugsbedingungen ist im "Amtsblatt des Landkreises Hildburghausen" vom 21.12.1995 weder im Impressum noch an anderer Stelle enthalten (vgl. zu diesem Erfordernis das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).
Dieses landesrechtliche Erfordernis ist ebenso als zwingend zu beachtende Formvorschrift konzipiert wie die weiteren Anforderungen an ein Amtsblatt in § 2 Abs. 1 ThürBekVO (vgl. insoweit das Urteil des Senats vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -).
- OVG Thüringen, 28.09.2009 - 4 N 1569/04
Fehlerhafte Gründung eines Abwasserzweckverbandes; Normenkontrollantrag; Frist; …
Der Senat hat darin weiter erkannt, dass § 38 Abs. 5 Satz 2 ThürKGG, d. h. die Kündigung aus wichtigem Grund wegen Rechtsverstößen bei der Gründung des Zweckverbands, nicht die Geltendmachung von Fehlern bei der konstitutiven Bekanntmachung betrifft, sondern ausdrücklich nur die Geltendmachung von Rechtsverstößen bei der Gründung eines bereits wirksam entstandenen Zweckverbandes mit Wirkung für die Zukunft (Urteil vom 01.10.2002, 4 N 771/01, LKV 2003, S. 237 [238]).Dabei ist unter dem Amtsblatt des Landrats bzw. des Landratsamts als Aufsichtsbehörde das Amtsblatt des Landkreises zu verstehen (vgl. dazu näher Urteil des Senats vom 01.10.2002, 4 N 771/01, a. a. O., S. 237 [239]).
So hat der Senat in mehreren Entscheidungen, in denen es um die Wirksamkeit der Bekanntmachung von Zweckverbandssatzungen ging, ausgeführt, dass für das Entstehen eines Zweckverbands nur eine Bekanntmachung der Verbandssatzung konstitutive Wirkung entfalten kann, die den zwingenden einfachgesetzlichen oder den durch das Rechtsstaatsprinzip gebotenen Anforderungen an die Publizität von Rechtsnormen entspricht, also in diesem Sinne "ordnungsgemäß" ist (Urteil vom 01.10.2002, a. a. O., S. 239 f.;… Urteil vom 18.12.2000, a. a. O., S. 415 [418]).
Der Senat hat das Interesse einer Gemeinde in einem Streitverfahren, das auf die Feststellung gerichtet ist, nicht Mitglied in einem Zweckverband geworden zu sein, regelmäßig mit einem Streitwert von 20.000,-- DM bewertet (vgl. u. a. Urteil des Senats vom 01.10.2002, a. a. O.; Beschluss vom 24.10.2008, 4 KO 39/05, nicht veröffentlicht).
- VG Weimar, 07.11.2002 - 3 K 3089/99
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge
Für die übrigen Formanforderungen in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Sätze 3 bis 4 ThürBekVO ist dies in der Rechtsprechung insbesondere unter Hinweis auf Wortlaut ("darf nur", "ist", "muss") und Sinn und Zweck anerkannt (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 10. September 2001 - 3 E 199/00.We - und insbesondere Urteil vom 23. Juli 2002, - 3 K 546/99.We -, Seite 12 f. des Umdrucks; VG Meiningen, Beschluss vom 28. Mai 1996, - 8 E 215/96.Me -, LKV 1997, 181, 182; grundlegend im Einzelnen: OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 -, Seite 17 ff. und 15 ff. des Umdrucks m.w.N.).Im Übrigen lässt sich der zwingende Charakter von Satz 2 auch der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts entnehmen; in den bereits angeführten Entscheidungen hat es dem gesamten Absatz 1 des § 2 ThürBekVO den Charakter einer zwingenden Formvorschrift beigemessen und darin auch die Anforderungen nach Satz 2 einbezogen (vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 -, S. 16 und 18 des jeweiligen Umdrucks).
Fraglich ist des Weiteren, ob die Bekanntmachung der Beitragssatzung auch, wofür einiges spricht, an einem Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 und/oder Nr. 4 ThürBekVO leidet (vgl. zur Nr. 3: OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 - a.a.O., S. 17, 21, 22 bzw. Seite 15, 19, 20 des jeweiligen Umdrucks).
Dazu müssten im Impressum bzw. auf der Titelseite des Amtsblattes die Bezugsbedingungen und -möglichkeiten hinreichend deutlich und vollständig angegeben sein, und zwar auch im Hinblick auf die Voraussetzungen der Nr. 4. Danach muss das Amtsblatt einzeln zu beziehen sein; die Hinweise im Impressum dürften aber insoweit auch unter Berücksichtigung der Angaben auf der Titelseite ("Einzelpreis nur 1,- DM") wohl nicht hinreichend sein (vgl. auch OVG Weimar, Urteil vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 -, Seite 17 des Umdrucks).
- OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Danach muss das Amtsblatt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 ThürBekVO insbesondere die Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen angeben (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 -ThürVGRspr. 2003, 129 = LKV 2003, 237). - VG Weimar, 07.11.2002 - 3 K 3820/99
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge
Für die übrigen Formanforderungen in § 2 Abs. 1 Satz 1 und Sätze 3 bis 4 ThürBekVO ist dies in der Rechtsprechung insbesondere unter Hinweis auf Wortlaut ("darf nur", "ist", "muss") und Sinn und Zweck anerkannt (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 10. September 2001 - 3 E 199/00.We - und insbesondere Urteil vom 23. Juli 2002, - 3 K 546/99.We -, Seite 12 f. des Umdrucks; VG Meiningen, Beschluss vom 28. Mai 1996, - 8 E 215/96.Me -, LKV 1997, 181, 182; grundlegend im Einzelnen: OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 -, Seite 17 ff. und 15 ff. des Umdrucks m.w.N.).Im Übrigen lässt sich der zwingende Charakter von Satz 2 auch der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts entnehmen; in den bereits angeführten Entscheidungen hat es dem gesamten Absatz 1 des § 2 ThürBekVO den Charakter einer zwingenden Formvorschrift beigemessen und darin auch die Anforderungen nach Satz 2 einbezogen (vgl. Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 -, S. 16 und 18 des jeweiligen Umdrucks).
Fraglich ist des Weiteren, ob die Bekanntmachung der Beitragssatzung auch, wofür einiges spricht, an einem Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 und/oder Nr. 4 ThürBekVO leidet (vgl. zur Nr. 3: OVG Weimar, Urteile vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 - und - 4 N 213/02 - a.a.O., S. 17, 21, 22 bzw. Seite 15, 19, 20 des jeweiligen Umdrucks).
Dazu müssten im Impressum bzw. auf der Titelseite des Amtsblattes die Bezugsbedingungen und -möglichkeiten hinreichend deutlich und vollständig angegeben sein, und zwar auch im Hinblick auf die Voraussetzungen der Nr. 4. Danach muss das Amtsblatt einzeln zu beziehen sein; die Hinweise im Impressum dürften aber insoweit auch unter Berücksichtigung der Angaben auf der Titelseite ("Einzelpreis nur 1,- DM") wohl nicht hinreichend sein (vgl. auch OVG Weimar, Urteil vom 1. Oktober 2002, - 4 N 771/01 -, Seite 17 des Umdrucks).
- OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender …
Die Formanforderungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung an ein Amtsblatt sind zwingend zu beachten (Urteil des Senats vom 01.10.2002, 4 N 771/01, LKV 2003, S. 237). - OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06
Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und …
Dieses Bekanntmachungsorgan entsprach nicht den zwingenden Anforderungen des § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO -, da es sich um kein eigenständiges Druckerzeugnis handelte und auch die Bezugsmöglichkeiten und die Bezugsbedingungen nicht angegeben waren (vgl. dazu grundlegend Thüringer OVG, Urteil vom 1. Oktober 2001 - 4 N 771/01 -LKV 2003, 237 = ThürVGRspr. 2003, 129). - OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
Zuständigkeit für Heilung von Satzungsrecht; Bestimmung des Bekanntmachungsorgans …
Bestimmt die Gemeinde - wie die Beklagte - in ihrer Hauptsatzung eine Zeitung als Publikationsorgan für die Bekanntmachung von Satzungen, sind die landesrechtlichen Formvorschriften für die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen in einer Zeitung seit In-Kraft-Treten der ThürBekVO ebenso zwingend zu beachten wie die Formanforderungen an die Bekanntmachung in einem Amtsblatt (hierzu der Senatsbeschluss vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 - ThürVGRspr. 2004, 142 = ThürVBl. 2004, 120 unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - ThürVGRspr. 2003, 129 = LKV 2003, 237 zu den zwingenden Formanforderungen für die Bekanntmachung in einem Amtsblatt).Rn. 81 Ob die Bekanntmachung der VS des TZVEE und ihrer Genehmigung am 03.11.1992 in den Zeitungen "Mitteldeutsche Allgemeine", "Thüringer Allgemeine" und "Eisenacher Presse" sowie am 05.11.1992 im "Bürgerboten" den TZVEE als Zweckverband zur Entstehung bringen konnte, hängt davon ab, ob und wie der Landkreis Eisenach, dessen Landrat damals gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 ThürKGG in der Ausgangsfassung vom 11.06.1992 Aufsichtsbehörde des TZVEE war, seine Satzungen bekannt machte (zur maßgeblichen Bekanntmachungsregelung des Landkreises, dem der Landrat als Aufsichtsbehörde angehört: Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - ThürVGRspr. 2003, 129 = LKV 2003, 237).
- OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01
Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften …
Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Bezeichnung als Amtsblatt, die unabhängige Ausgabennummerierung, die Angabe des Landratsamtes als Herausgeber, die eigenständige Paginierung und Beifügung eines Impressums regelmäßig dafür sprechen, dass es sich um ein Amtsblatt in dem gemeinhin verstandenen Sinne einer periodisch erscheinenden und jedermann zugänglichen Druckschrift handelt, die von der bezeichneten kommunalen Körperschaft zum Zwecke der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen sowie sonstiger Mitteilungen herausgegeben wird (vgl. zum Amtsblattbegriff das Senatsurteil vom 01.10.2002 - 4 N 771/01 - a. a. O.) und nicht um den Teil einer von einer juristischen Person des Privatrechts herausgegebenen Wochenzeitung. - OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit; …
- VG Weimar, 23.07.2002 - 3 K 546/99
Ausbaubeiträge; Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen
- VG Weimar, 03.07.2013 - 7 K 881/11
Konstitutive Bekanntmachung einer Verbandssatzung als Wirksamkeitsvoraussetzung …
- OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04
Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung
- VG Weimar, 05.01.2015 - 7 K 1424/12
Bekanntmachung von Zweckverbandssatzung und Genehmigung
- OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03
Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren; …
- OVG Thüringen, 13.12.2004 - 4 N 935/98
Rechtmäßigkeit einer Wasserbenutzungssatzung, einer Entwässerungssatzung und von …
- OVG Thüringen, 13.12.2004 - 4 N 936/98
Rechtmäßigkeit einer Wasserbenutzungssatzung, einer Entwässerungssatzung und von …
- OVG Thüringen, 01.08.2003 - 4 EO 702/03
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern
- OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
Ausbaubeiträge; Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung …
- OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05
Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines …
- OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06
Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen …
- VG Meiningen, 19.12.2005 - 1 K 746/99
Erschließungsbeiträge; Zu den Voraussetzungen unter denen Erschließungsanlagen …
- OVG Thüringen, 22.08.2005 - 4 ZKO 654/05
Benutzungsgebührenrecht; Keine Verpflichtung eines fehlerhaften Zweckverbandes …
- OVG Thüringen, 12.03.2015 - 4 KO 758/14
Auseinandersetzung des Vermögens eines fehlerhaften Zweckverbandes
- OVG Thüringen, 08.03.2011 - 4 EO 1364/10
Bekanntmachungsvermerk auf gesondertem Blatt; zeichnerische Festlegung einer …
- OVG Thüringen, 05.09.2005 - 4 N 1205/97
Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren; …
- OVG Thüringen, 19.01.2015 - 4 KO 582/14
Zeitliche Begrenzung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
- VG Weimar, 05.11.2002 - 3 K 1667/02
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge
- OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der …
- VG Weimar, 03.09.2002 - 3 K 2443/00
Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Beitragsrecht
- OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 948/04
- VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 1218/98
Ausbaubeiträge; Zur Abgrenzung von Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht sowie …
- VG Meiningen, 05.12.2012 - 5 K 649/11
Bekanntmachung einer Verbandssatzung auf der Grundlage einer Eilfallregelung
- VG Gera, 26.05.2003 - 2 E 331/03
Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht); …
- VG Weimar, 03.04.2003 - 3 E 131/02
- VG Weimar, 17.06.2003 - 6 E 788/03
Kommunale Steuern; Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Weimar; Säumniszuschlag; …
- VG Gera, 26.02.2003 - 2 K 1927/00
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zweckverband; Beitritt; Rücknahme …
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