Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ThürHG i.d.F.v. 11.05.2005 § 42 Abs. 1 S. 1; ; ThürHG i.d.F.v. 11.05.2005 § 107a; ; ThürHG i.d.F.v 21.12.2006 § 23 Abs. 1 S. 1; ; HRG § 37 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben - Berücksichtigung von Gremientätigkeit bei Langzeitstudiengebühren: Studiengebühr; Langzeitstudium; Studienfachwechsel; Gremientätigkeit; Benachteiligungsverbot; Widerspruchsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung einer Gremientätigkeit in Höhe von nur zwei Semestern bei der Berechnung der für die Heranziehung zu Langzeitstudiengebühren maßgeblichen Überschreitung der Regelstudienzeit; Vereinbarkeit des § 107a Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) mit höherrangigem ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 16.06.2005 - 2 K 6101/04
- OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
- BVerwG, 16.06.2009 - 6 B 2.09
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 263 (Ls.)
- DÖV 2009, 255
- LKV 2009, 142
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 15 A 2407/05
Beschränkung der Gewährung eines Ausgleichs für Studienverzögerungen wegen der …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
Dieses Benachteiligungsverbot erschöpft sich zwar nicht in einem Verbot zielgerichteter Diskriminierungen, sondern soll daneben auch den Eintritt rechtlicher oder tatsächlicher Nachteile verhindern, die wegen der Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsgremium entstehen können (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2006 - 15 A 2407/05 -, NWVBl. 2007, 111).Im Zusammenhang mit der Erhebung von Langzeitstudiengebühren und der damit einhergehenden Frage der Anerkennung eines "Bonussemesters" sowie der Frage der Verlängerung der Förderhöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist deshalb anerkannt, dass grundsätzlich nur derjenige Zeitaufwand zu kompensieren ist, der auch regelmäßig durch die entsprechende Tätigkeit entsteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2006 - 15 A 2407/05 - NWVBl. 2007, 111; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.09.2007 - 2 LA 408/07 - zit. nach Juris m. w. N.).
- BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99
Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
So ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich Studenten im Hinblick auf das Verbot der Benachteiligung wegen Gremientätigkeit auf gesteigerten Vertrauensschutz berufen können, wenn es um die Auslegung von Übergangsbestimmungen bei der Umstellung der Ausbildungsförderung von Teilzuschuss auf volle Darlehensgewährung geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.04.2000 - 1 BvL 18/99 -, FamRZ 2000, 947, und Beschluss vom 12.03.2003 - 1 BvR 894/01 - zit. nach Juris).Vielmehr ist der tragende Gedanke dieser Entscheidung, dass das Verwaltungsgericht in seinem durch eine Verfassungsbeschwerde angegriffenen Urteil die Gremientätigkeit und den damit verbundenen gesteigerten Vertrauensschutz entgegen der durch das Bundesverfassungsgericht bereits aufgezeigten Möglichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.04.2000 - 1 BvL 18/99 -, FamRZ 2000, 947) im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung von Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Umstellung der Ausbildungsförderung von Teilzuschuss auf volle Darlehensgewährung überhaupt nicht berücksichtigt hatte.
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 894/01
Auszug aus OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
So ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass sich Studenten im Hinblick auf das Verbot der Benachteiligung wegen Gremientätigkeit auf gesteigerten Vertrauensschutz berufen können, wenn es um die Auslegung von Übergangsbestimmungen bei der Umstellung der Ausbildungsförderung von Teilzuschuss auf volle Darlehensgewährung geht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.04.2000 - 1 BvL 18/99 -, FamRZ 2000, 947, und Beschluss vom 12.03.2003 - 1 BvR 894/01 - zit. nach Juris).Soweit der Kläger auf den Beschluss vom 12.03.2003 verweist (- 1 BvR 894/01 - zit. nach Juris), ergibt sich daraus nicht, dass sechs Semester Gremientätigkeit zur Vermeidung von Benachteiligungen zu berücksichtigen sind.
- OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Langzeitstudiengebühren in einem …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
Im Zusammenhang mit der Erhebung von Langzeitstudiengebühren und der damit einhergehenden Frage der Anerkennung eines "Bonussemesters" sowie der Frage der Verlängerung der Förderhöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist deshalb anerkannt, dass grundsätzlich nur derjenige Zeitaufwand zu kompensieren ist, der auch regelmäßig durch die entsprechende Tätigkeit entsteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2006 - 15 A 2407/05 - NWVBl. 2007, 111; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.09.2007 - 2 LA 408/07 - zit. nach Juris m. w. N.). - BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00
Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß
Auszug aus OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
Zur Begründung hat es unter Auswertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2001 - 6 C 8.00 -, das sich auf das Hochschulrecht in Baden-Württemberg bezieht, im Wesentlichen ausgeführt, die Bestimmung des § 107a ThürHG verstoße nicht gegen Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG und auch nicht gegen das Verbot unzulässiger Rückwirkung. - OVG Thüringen, 13.12.2007 - 1 KO 1020/06
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben; …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
Der Senat verweist zur weiteren Begründung auf seine Grundsatzentscheidung vom 13.12.2007 - 1 KO 1020/06 -, die den Beteiligten bekannt ist. - BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 21.85
Überschreiten der Förderungshöchstdauer wegen Gremientätigkeit - Auslegung des …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG etwa BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.1979 - 5 B 75.78 - und vom 18.07.1986 - 5 B 21.85 -). - BVerwG, 01.06.1979 - 5 B 75.78
Nichtzulassung einer Revision - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Leistung …
Auszug aus OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05
Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG etwa BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.1979 - 5 B 75.78 - und vom 18.07.1986 - 5 B 21.85 -).
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
Diesem verfassungsrechtlichen Ansatz trägt die überwiegende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (OVG Münster, Urteil vom 9. November 2006 - 15 A 2407/05 - NWVBl 2007, 111 ; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 12. April 2007 - 2 LA 1238/06 - NVwZ-RR 2007, 611 …und vom 14. September 2007 - 2 LA 408/07 - juris Rn. 6; OVG Weimar, Urteil vom 23. September 2008 - 1 KO 810/05 - LKV 2009, 142 ; OVG Hamburg…, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 Bf 260/07.Z - juris Rn. 20) auch auf der Ebene des einfachen Bundesrechts dadurch Rechnung, dass sie den Regelungen der §§ 37 Abs. 3 und 41 Abs. 3 HRG entgegen dem Verwaltungsgerichtshof nicht nur ein Diskriminierungsverbot, sondern darüber hinausgehend ein Gebot zum Ausgleich von unvermeidbaren Nachteilen wegen einer Tätigkeit in der universitären Selbstverwaltung entnimmt.
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