Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117 Abs. 2
Anforderungen an die Bewilligung von rückwirkender Prozesskostenhilfe (PKH) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit einer Darlegung der Bedürftigkeit nach Maßgabe des § 117 Abs. 2 ZPO; Erforderlichkeit einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Bewilligung von rückwirkender Prozesskostenhilfe (PKH) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Notwendigkeit einer Darlegung der Bedürftigkeit nach Maßgabe des § 117 Abs. 2 ZPO; Erforderlichkeit einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 18.01.2012 - 4 K 444/10
- OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12
Papierfundstellen
- LKV 2012, 229
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11
Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12
Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist, der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris) und rückwirkende Bewilligung ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen geboten ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 13. Oktober 2011 - 2 O 108/11 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 -, juris).Dass der Kläger einen Nachweis über seine Mietzahlung nunmehr im Beschwerdeverfahren nachgereicht hat, ist unerheblich, weil die Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht zurückwirken kann auf einen Zeitpunkt vor Bewilligungsreife (vgl OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2012 a. a. O. ; VGH BW, Beschl. v. 16. Juli 2002 - 11 S 843/02 -, juris).
Denn der Kläger hat ohne Notwendigkeit und aus freiem Entschluss das zu fördernde Sachverfahren durch Klagerücknahme beendet, und ist damit nach erneuter Einschätzung der Sach- und Rechtslage offenbar von der Aussichtslosigkeit seiner Rechtverfolgung ausgegangen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2011 - 1 D 87/11 - OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2012 a. a. O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 26. Oktober 2009 - 5 So 178/09 -, juris,).
- OVG Niedersachsen, 27.07.2010 - 4 PA 175/10
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch eine …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12
Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist, der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris) und rückwirkende Bewilligung ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen geboten ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 13. Oktober 2011 - 2 O 108/11 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 -, juris). - BGH, 12.02.2003 - XII ZR 232/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen Bedürftigkeit
Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12
Das Verwaltungsgericht war auch nicht gehalten, die Erfolgsaussichten des Antrags ungeachtet der fehlenden Unterlagen zu prüfen, weil Prozesskostenhilfe nur ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife bewilligt werden kann, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß bzw. vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 2003 - XII ZR 232/02 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 3. Dezember 1997 - 3 ZO 619/95 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 166 Rn. 14a).
- OVG Hamburg, 26.10.2009 - 5 So 178/09
Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12
Denn der Kläger hat ohne Notwendigkeit und aus freiem Entschluss das zu fördernde Sachverfahren durch Klagerücknahme beendet, und ist damit nach erneuter Einschätzung der Sach- und Rechtslage offenbar von der Aussichtslosigkeit seiner Rechtverfolgung ausgegangen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. November 2011 - 1 D 87/11 - OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2012 a. a. O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 26. Oktober 2009 - 5 So 178/09 -, juris,). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2011 - 2 O 108/11
Grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12
Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist, der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris) und rückwirkende Bewilligung ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen geboten ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 13. Oktober 2011 - 2 O 108/11 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 27. Juli 2010 - 4 PA 175/10 -, juris). - OVG Thüringen, 03.12.1997 - 3 ZO 619/95
Wegfall der Rechtshängigkeit; Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Erledigung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12
Das Verwaltungsgericht war auch nicht gehalten, die Erfolgsaussichten des Antrags ungeachtet der fehlenden Unterlagen zu prüfen, weil Prozesskostenhilfe nur ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife bewilligt werden kann, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß bzw. vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 2003 - XII ZR 232/02 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 3. Dezember 1997 - 3 ZO 619/95 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 166 Rn. 14a). - VGH Baden-Württemberg, 16.07.2002 - 11 S 843/02
PKH: rechtzeitige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Auszug aus OVG Sachsen, 20.03.2012 - 2 D 20/12
Dass der Kläger einen Nachweis über seine Mietzahlung nunmehr im Beschwerdeverfahren nachgereicht hat, ist unerheblich, weil die Entscheidung über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht zurückwirken kann auf einen Zeitpunkt vor Bewilligungsreife (…vgl OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2012 a. a. O. ; VGH BW, Beschl. v. 16. Juli 2002 - 11 S 843/02 -, juris).
- OVG Sachsen, 16.10.2023 - 6 D 4/23
Gewerbeuntersagung; Prozesskostenhilfe
Denn die Voraussetzungen einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die bereits abgeschlossene Instanz (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 f.;… BVerwG vom 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2012 - 2 D 20/12 -, juris Rn. 2) liegen nicht vor. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 6 E 1112/12
Anspruch auf Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Einstellung in den …
Rn. 7 vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 14 E 318/08 -, juris; Sächs.OVG, Beschluss vom 20. März 2012 - 2 D 20/12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 2 O 108/11 -, NJW 2012, 632; Nds.OVG, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 PA 70/09 -, juris,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 13 E 1177/12
Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein bereits zuvor durch die Abgabe …
Rn. 7 Vgl. zu diesem Erfordernis OVG NRW, Beschlüsse vom 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris, vom 19. September 2008 - 5 B 1410/08, 5 E 1231/08 -, NVwZ-RR 2009, 270, Sächs. OVG, Beschluss vom 20. März 2012 - 2 D 20/12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 2 O 108/11 -, NJW 2012, 632; Nieders.
- OVG Sachsen, 29.08.2025 - 6 D 18/25
Prozesskostenhilfe; erkennungsdienstliche Behandlung; Strafverfahren; erhobene …
Die Voraussetzungen einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die bereits abgeschlossene Instanz (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 f.;… BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2012 - 2 D 20/12 -, juris Rn. 2) liegen insoweit vor, als der Kläger seine Bedürftigkeit bereits vor Abschluss der Instanz nachgewiesen und das Verwaltungsgericht seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten im Umfang der tenorierten Bewilligung zu Unrecht abgelehnt hat. - OVG Sachsen, 02.02.2015 - 5 D 20/14
Voraussetzungen rückwirkender Prozesskostenhilfebewilligung nach …
Eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt dann nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist, der Antragsteller bis dahin bereits alles Erforderliche für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe getan hat und die rückwirkende Bewilligung ausnahmsweise aus Billigkeitsgründen geboten ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 13 bis 15;… BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. März 2012 - 2 D 20/12 - juris Rn. 2 = LKV 2012, 229 f., m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 6 E 773/13
Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Einstellung in den …
Rn. 8 vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 14 E 318/08 -, juris; Sächs.OVG, Beschluss vom 20. März 2012 - 2 D 20/12 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 2 O 108/11 -, NJW 2012, 632; Nds.OVG, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 PA 70/09 -, juris,. - VG Leipzig, 06.06.2012 - NC 2 L 1958/11
Anspruch eines Prozessbevollmächtigten auf eine höhere Vergütung i.R.d. …
Zwar war am 23.11.2011 das Verfahren durch Vergleich bereits beendet, eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss der Instanz war hier aber aus Billigkeitsgründen möglich, da der Antrag vor Abschluss des Verfahrens bei Gericht einging (vgl. zur rückwirkenden Bewilligung von PKH: SächsOVG, Beschl. v. 20.3.2012, LKV 2012, 229).
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