Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 1 S 71.12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- LKV 2015, 177
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16
Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur …
Ein nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutender Umstand kann kein hinreichender Grund für die Anforderung eines Gutachtens sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - Juris, Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4 und Dauer in Hentschel/König/ders., Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, Rn. 23 zu § 11 FeV, jeweils m. w. N.;… zu den Anforderungen an die Eignungsbedenken bei der Anordnung anderer Aufklärungsmaßnahmen vgl. ferner BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - Juris, Rn. 60 und 63, …und vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - Juris, Rn. 54).Rn. 25 Zwar stimmt der Senat mit der Kammer darin überein, dass völlig abwegig erscheinende Erklärungen rechtlicher oder tatsächlicher Art ebenso wie Verhaltensweisen des Fahrerlaubnisinhabers außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen grundsätzlich keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine die Fahreignung beeinträchtigende Gesundheitsstörung zu begründen vermögen (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - Juris, Rn. 4).
- VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14
Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung
Das Äußern der hier in Rede stehenden abstrusen Auffassungen oder Sympathiebekundungen bezüglich solcher politischen Auffassungen werden ohne das Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich noch nicht einmal Tatsachen im Sinne von § 6 Abs. 2 WaffG begründen, bei deren Bekanntwerden die Waffenbehörde den Erlaubnisinhaber aufzufordern hat, ein amts- oder fachärztliches bzw. fachpsychologisches Gutachten über seine Person vorzulegen (Für die entsprechende Anforderung eines MPU-Gutachtens im Fahrerlaubnisrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 -). - VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger
Rn. 10 In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris;… ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG…, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen…, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder…, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).
Daneben kann bei Vorliegen einer hinreichend fundierten ärztlichen (Vor-)Einschätzung, der Betroffene leide möglicherweise an einer (die Fahreignung beeinträchtigenden) psychischen Krankheit, eine Untersuchungsanordnung nach § 11 Abs. 2 FeV sachlich gerechtfertigt sein (…zu solchen ärztlichen Hinweisen vgl. etwa Senatsurteil vom 10.12.2013 a. a. O.; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 18.04.2016 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 25.04.2016 - 11 CS 16.227 - juris …und vom 03.09.2015 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.).
- VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17
Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger …
Etwas anderes kann sich nur im Einzelfall bei Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte ergeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 -, juris Rn. 4; Thüring. OVG…, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 -, juris Rn. 25 f.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 -, juris; geringere Anforderungen stellt wohl VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 -, juris). - VG Gießen, 30.12.2022 - 6 L 2561/22
Führerschein-Entzug nach Gutachten-Anordnung: Ist die Anordnung immer rechtmäßig?
Diesen Grundrechten und insbesondere dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist deshalb bei der Anwendung und Auslegung der §§ 11 bis 14 FeV dadurch im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angemessen Rechnung zu tragen, dass die Fahrerlaubnisbehörde für die Anforderung eines Gutachtens ausreichende konkrete tatsächliche Anhaltspunkte feststellt, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten wird (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002, Az. 1 BvR 2062/96, NJW 2002, 2378; BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993, Az. 1 BvR 689/92, NJW 1993, 2365; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005, Az. 3 C 25/04, NJW 2005, 3081; OVG Thüringen…, Beschluss vom 2. Februar 2017, Az. 2 EO 887/16, BeckRS 2017, 113857, Rn. 22; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012, Az. OVG 1 S 71.12, BeckRS 2015, 46582).Völlig abwegig erscheinende Erklärungen rechtlicher oder tatsächlicher Art sowie Verhaltensweisen des Fahrerlaubnisinhabers außerhalb des Straßenverkehrs stellen grundsätzlich keine als ausreichend anzusehende Grundlage für die Annahme einer die Fahreignung beeinträchtigenden Gesundheitsstörung dar (…Hühnermann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, § 3 StVG Rn. 12;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 11 FeV Rn. 27a; OVG Thüringen…, Beschluss vom 2. Februar 2017, Az. 2 EO 887/16, BeckRS 2017, 113857, Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012, Az. OVG 1 S 71.12, BeckRS 2015, 46582).
Demgegenüber können jedoch eine verworrene Gedankenführung, die einen inneren logischen Sinnzusammenhang vermissen lässt, sowie sprachlich gravierende Unstimmigkeiten, die sich der Sprachlogik des Durchschnittsbürgers entziehen, eine fachmedizinische Abklärung rechtfertigen (…Hühnermann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, § 3 StVG Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012, Az. OVG 1 S 71.12, BeckRS 2015, 46582).
Der Verdacht, bei dem Fahrerlaubnisinhaber könnte eine psychische Störung im Sinne von Nummer 7 der Anlage 4 zur FeV vorliegen, muss auf hinreichende Anknüpfungstatsachen bei einer Gesamtbetrachtung aller insoweit erheblichen Umstände gestützt werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012, Az. OVG 1 S 71.12, BeckRS 2015, 46582).
"Schüsse ins Blaue" auf Grundlage eines bloßen "Verdachts-Verdachts", der dem Betroffenen im Ergebnis einen im Gesetz nicht vorgesehenen Eignungsbeweis auferlegt, sind hierbei nicht zulässig (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001, Az. 3 C 13/01, NJW 2002, 78, 80; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012, Az. OVG 1 S 71.12, BeckRS 2015, 46582).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2015 - 1 S 10.13
Fahrerlaubnisentziehung bei Kraftfahreignungszweifel aufgrund von extremen …
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juni 2012 zum Aktenzeichen OVG 1 S 71.12 betreffe einen anderen Sachverhalt, so dass vorliegend der Antragsgegner zu Recht von dem nicht vorgelegten Gutachten auf die Nichteignung des Antragstellers habe schließen dürfen; es handele sich bei seinen Äußerungen nicht lediglich um rechtliche oder politische Meinungsäußerungen, sondern aus ihnen ergäben sich deutliche Hinweise auf Wahnvorstellungen über tatsächliche Geschehensabläufe.Soweit die Beschwerde im Wesentlichen darauf abhebt, dass sich die Kammer nur unzureichend mit der Entscheidung des Senats vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - auseinandergesetzt und hiernach zu einer falschen Entscheidung gelangt sei, greift das nicht durch.
Soweit die Beschwerde diesbezüglich unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 15. Juni 2012 - OVG 1 S 71.12 - geltend macht, dass fahrerlaubnisrechtlich für Zweifel an der charakterlichen Eignung grundsätzlich die aus der rechts- oder bestandskräftigen Feststellung von Verkehrsverstößen abgeleitete nachlässige oder gleichgültige Einstellung zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften und die damit einhergehende Wahrscheinlichkeit weiterer Verkehrsverstöße maßgeblich sei (Beschluss des Senats vom 15. Juni 2012, a.a.O., S. 5 des Beschlussabdrucks), spricht jedenfalls im Rahmen der hier vorzunehmenden Interessenabwägung Überwiegendes dafür, dass vorliegend von einer solchen nachlässigen bzw. gleichgültigen Einstellung des Antragstellers zu den verkehrsrechtlichen Vorschriften auszugehen ist und er mit seiner Negierung geltenden Rechts auch eine Gefahr für den öffentlichen motorisierten Straßenverkehr darstellt.
- VG Saarlouis, 01.03.2013 - 10 L 360/13
Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Gutachtenanforderung zur …
Rn. 15 Vgl. dazu allgemein etwa Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 11 FeV, Rdn. 3 a, sowie zur vorliegenden Problematik die Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg vom 28.10.2004, 10 S 475/04, des VG Braunschweig vom 23.02.2007, 6 B 413/06, des VG Frankfurt/Oder vom 19.05.2011, 2 L 56/11, des VG Berlin vom 07.10.2011, 20 L 108.11, des VG Meiningen vom 08.11.2011, 2 K 297/11 Me und des VG Sigmaringen vom 27.11.2012, 4 K 3172/12 - jeweils zitiert nach juris, sowie den vom Antragsteller vorgelegten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012, OVG 1 S 71.12.
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