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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13487
LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06 (https://dejure.org/2007,13487)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.04.2007 - LVG 4/06 (https://dejure.org/2007,13487)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. April 2007 - LVG 4/06 (https://dejure.org/2007,13487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt

    LSA-Verf Art. 2 Abs 1; LSA-Verf Art. 2 Abs 3; LSA-Verf Art. 75 Nr 7; LSA-Verf Art. 81 Abs 1; LSA-Verf Art. 90; LSA-VerfGG § 2 Nr 8; LSA-VerfGG § 48; LSA-VerfGG § 49; LSA-VerfGG § 5... 1; LSA-KreissitzG-AnhBitterfd; LSA-LEP; LSA-KomNeuglGrG § 6; LSA-LKGebNRG § 8; LSA-LKGebNRG § 12
    Gebietsreform - Kreissitz - Landesentwicklungsprogramm - Raumordnung - Einwohnerzahl - System - Vergabesystem - Willkürverbot - Bindung - Kriterium - Ausnahme - Abweichung - Abwägung - Leitlinie - Oberzentrum - Mittelzentrum - Oberzentrum : Teilfunktion - ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Die Bestimmungen der Stadt Köthen zum Kreissitz des neuen Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Sangerhausen zum Kreissitz des neuen Landkreises Mansfeld-Südharz sind verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelung eines Kreissitzes nach dem Verlust der Kreisstadteigenschaft der Stadt Bitterfeld; Einstufung der Festlegung des neuen Kreissitzes als Organisationsentscheidung für den neu gebildeten Landkreis; Beendigung der Kreissitzeigenschaft durch Auflösung des alten ...

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (20)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    Bei einer umfassenden Gebietsreform, welche zu einer Zusammenlegung von Landkreisen führt, kann sich die übergangene bisherige Kreisstadt gegen die Auswahlentscheidung für die konkurrierende ehemalige Kreisstadt wenden (wie LVerfGE 2, 323 ff.).

    Allerdings entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273 [292] ; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [335, 339] ), an der es festhält, dass die Entscheidung über den neuen Kreissitz weder in die Position der bisherigen Kreisstadt noch diejenige des aufgelösten Landkreises eingreifen kann, sondern dass es sich bei der Festlegung des neuen Kreissitzes allein um eine Organisationsentscheidung für den neu gebildeten Landkreis handelt.

    Bei umfassenden Neugliederungen hängen aber der Gebietszuschnitt und die Entscheidung über den Sitz der neuen Körperschaft derart zusammen, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, auch über den Sitz zu entscheiden (LVerfGE 2, 323 [335]); von diesem inneren Zusammenhang geht § 12 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung - LSA-LKGebNRG - vom 11.11.2005 (LSA-GVBl., S. 692), geändert durch Gesetz vom 19.12.2006 (LSA-GVBl., S. 544), aus, wenn er zwar nicht im selben Gesetz die Kreissitze festlegt, sondern sie jeweils besonderen Gesetzen vorbehält.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (LVerfGE 2, 323 [335, 339]) kann zwar auch die Beendigung der Kreissitzeigenschaft durch Auflösung des alten Kreises und die Bestimmung des Sitzes für den neuen Kreis nicht in die eigenen Rechte der (bisherigen) Sitzgemeinde eingreifen, weil mangels Gebietsänderung bei der (bisherigen) Kreisstadt Art. 90 LSA-Verf nicht anwendbar und deren Selbstverwaltungsrecht in organisatorischer Hinsicht nicht betroffen ist, sondern nur dasjenige des (neuen) Landkreises; dessen ungeachtet kann sich aber die bisherige Kreisstadt insoweit auf das Selbstverwaltungsrecht (Art. 2 Abs. 3; 87 LSA-Verf) berufen, als sie infolge der gleichsam planerischen Entscheidung über die Gebietsreform Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich i. S. des Art. 87 Abs. 1 LSA-Verf befürchtet (vgl. insbes. LVerfGE 2, 323 [336 ff.]).

    Dass von einem solchen "Sonderopfer" (LVerfGE 2, 323 [337, 338]) ausgegangen werden kann, lässt sich nämlich zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Kreissitz nicht hinreichend sicher belegen, zumal in einer Gesamtschau nicht nur auf die Kernkompetenzen, sondern auch auf diejenigen Aufgaben abgestellt werden muss, die sich innerhalb der Einrichtungsgarantien und der Staatsziele (Art. 3 Abs. 2, 3 LSA-Verf) halten (LVerfGE 2, 323 [337 f.]).

    Auf dieser Grundlage kann die Beschwerdeführerin jedenfalls eine verfassungsgerichtliche Kontrolle verlangen, ob die Entscheidung des Gesetzgebers willkürfrei ergangen ist, ob sie durch überörtliche Interessen geboten ist und ob sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (LVerfGE 2, 323 [336, 338]).

    Das entspricht der Praxis des Landesverfassungsgerichts bei Gebietsreformen (vgl. In-Kraft-Treten des Reformgesetzes am 01.07.1994 [LVerfGE 2, 273 ; 2, 323 ] - Verfassungsbeschwerde erhoben am 30.12.1993 [LVerfGE 2, 273 ] bzw. am 25.02.1994 [LVerfGE 2, 323 ] - Entscheidung vom 31.05.1994 [LVerfGE 2, 273 ; 2, 323 ]).

    Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Unrecht den Umfang der Aufklärung; denn diese muss sich - wie die Anhörung (vgl. insoweit: LVerfGE 2, 273 [299];… LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 -, LKV 2007, 125 [125]) - nur auf die Tatsachen beziehen, welche der Gesetzgeber seiner Entscheidung zugrunde zu legen hat.

    Zu Recht geht die Landesregierung davon aus, dass Art. 90 LSA-Verf als Prüfungsmaßstab ausscheidet; denn diese Bestimmung betrifft - wie das Landesverfassungsgericht bereits entschieden hat (…LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [246, 251 f.]; LVerfGE 2, 323 [335];… Urt. v. 13.06.2006 - LVG 21/05 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 60, insoweit nicht enthalten in LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 7/05 -, NVwZ 2007, 78 ff.) - nur Eingriffe in den Gebietsbestand der Kommune.

    Allerdings hält es das Gericht in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zur Kreisgebietsreform 1993/94 (LVerfGE 2, 323 [337]) und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Planungsrecht (BVerfGE 56, 298 [313 f.]; 76, 107 [119 f.]) für erforderlich, dass der Eingriff - hier: der Verlust des Kreissitzes - durch überwiegende überörtliche Interessen gerechtfertigt ist.

    Eine gesetzliche Anordnung, mehrere kreisangehörige Gemeinden mit Teilfunktionen des Hauptsitzes zu betrauen oder Nebenstellen einzurichten, scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, weil der Gesetzgeber anderenfalls in die Organisationshoheit und damit in das gleichwertige (Art. 87 Abs. 1 LSA-Verf) Selbstverwaltungsrecht des (neuen) Landkreises eingreifen würde (LVerfGE 2, 323 [339]: NdsStGH, Urt. v. 14.02.1979 - StGH 2/77 -, StGHE 2, 1 [208 ff.]).

    Das ist im Grundsatz zulässig, soweit den gewählten Kriterien keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, sie insbesondere für die Kreissitzbestimmung nicht unangemessen oder ungeeignet sind (LVerfGE 2, 323 [340]).

    Eine solche Selbstbindung hat allerdings zur Folge, dass er - wenn er das "System" verlässt - gegen das aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden "Willkürverbot" verstoßen kann, sofern dies ohne sachlichen Grund geschieht (LVerfGE 2, 323 [341], m. w. Nachw.).

    Da der Landkreis überörtliche Funktionen hat, durfte dafür ohne Verfassungsverstoß schematisierend auf raumordnerische Festsetzungen (LVerfGE 2, 323 [340]; NdsStGH, StGHE 2, 1 [172]) sowie auf die Größe der Stadt (Einwohnerzahl) abgestellt werden.

    Dass die früheren Leitlinien für die Kreissitzvergabe bei der Reform 1993/94 auch andere Kriterien für wesentlich gehalten oder zugelassen haben (vgl. insoweit bei: LVerfGE 2, 323 [340 ff.]), bleibt ohne Bedeutung für diese Verfahren; denn es handelt sich um ein anderes Reformvorhaben.

    Darüber hinaus ist das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht auch nicht im Bereich der so genannten Gemeindehoheiten betroffen; insbesondere wird durch die Festlegung des Kreissitzes auch nicht in die Planungshoheit derjenigen Gemeinde eingegriffen, die nicht zum Kreissitz bestimmt wird, wie es die Mehrheit des Gerichts in Anknüpfung an eine frühere Rechtsprechung des Gerichts (LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273 < 292> Zeitz; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 < 335, 339> Genthin) annimmt.

  • VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 1/93

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    Diese Entscheidung berührt, unabhängig davon, ob sie durch den Landkreis selbst oder durch den Gesetzgeber getroffen wird, nicht den Aufgabenbereich derjenigen Gemeinden, die nicht ausgewählt werden und dadurch im Falle einer Fusion von Landkreisen ihren bisherigen Status als Kreisstadt verlieren (so auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994 - VfGBbg 1/93 -, LVerfGE 2, 183 < 188>, sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, LVerfGE 4, 426 < 435 f.], m. w. N.>).

    Bei der Bestimmung des Kreissitzes handelt es sich somit nicht um eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft einer Gemeinde, so dass diese insoweit auch keine Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts geltend machen kann (so auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994, a. a. O. sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, a. a. O.).

    Diese Ansicht hat in der Rechtsprechung anderer Landesverfassungsgerichte zu Recht keine Gefolgschaft erfahren (siehe Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994, a. a. O., sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, a. a. O., m. w. N.) und würde den Anwendungsbereich der kommunalen Verfassungsbeschwerde unkontrollierbar ausweiten.

  • VerfGH Thüringen, 23.05.1996 - VerfGH 12/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Thüringer Neugliederungsgesetz; Beschwerdebefugnis …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    Diese Entscheidung berührt, unabhängig davon, ob sie durch den Landkreis selbst oder durch den Gesetzgeber getroffen wird, nicht den Aufgabenbereich derjenigen Gemeinden, die nicht ausgewählt werden und dadurch im Falle einer Fusion von Landkreisen ihren bisherigen Status als Kreisstadt verlieren (so auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994 - VfGBbg 1/93 -, LVerfGE 2, 183 < 188>, sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, LVerfGE 4, 426 < 435 f.], m. w. N.>).

    Bei der Bestimmung des Kreissitzes handelt es sich somit nicht um eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft einer Gemeinde, so dass diese insoweit auch keine Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts geltend machen kann (so auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994, a. a. O. sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, a. a. O.).

    Diese Ansicht hat in der Rechtsprechung anderer Landesverfassungsgerichte zu Recht keine Gefolgschaft erfahren (siehe Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994, a. a. O., sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, a. a. O., m. w. N.) und würde den Anwendungsbereich der kommunalen Verfassungsbeschwerde unkontrollierbar ausweiten.

  • StGH Baden-Württemberg, 08.09.1972 - GR 6/71

    Verfassungsmäßigkeit der Kreisreform in Baden-Württemberg - …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    Dies entspricht der Rechtsprechung von Landesverfassungsgerichten anderer Länder (vgl. dazu besonders: NdsStGH, StGHE 2, 1 [155]; NdsStGH, Rechtsgutachten v. 13.12.1989 - StGH 1/89 -, StGHE 3, 84 [97 f.]; StGH BW, Urt. v. 08.09.1972 - GR 6/71 -, ESVGH 23, 1 [5]).

    116, 136; vgl. ferner [keine Begründungspflicht des Gesetzgebers]: BVerfG, Urt. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89, 1/90 -, BVerfGE 86, 148 [212, 248], unter Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 24.06.1986 - 2 BvF 1, 5,6/83, 1/84, 1,2/85 -, BVerfGE 72, 330 [396 f.]; NdsStGH, StGHE 2, 1 [159 f.]; StGH BW, ESVGH 23, 1 [6 f.]; LVerfG LSA, Urt. v. 13.07.1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, 440 [453]; kritisch zur Frage der Begründungspflicht: Lücke, Die Allgemeine Gesetzgebungsordnung, in: ZG 2001, 1 [30 ff.]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    Allerdings entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (…LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273 [292] ; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [335, 339] ), an der es festhält, dass die Entscheidung über den neuen Kreissitz weder in die Position der bisherigen Kreisstadt noch diejenige des aufgelösten Landkreises eingreifen kann, sondern dass es sich bei der Festlegung des neuen Kreissitzes allein um eine Organisationsentscheidung für den neu gebildeten Landkreis handelt.

    Darüber hinaus ist das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht auch nicht im Bereich der so genannten Gemeindehoheiten betroffen; insbesondere wird durch die Festlegung des Kreissitzes auch nicht in die Planungshoheit derjenigen Gemeinde eingegriffen, die nicht zum Kreissitz bestimmt wird, wie es die Mehrheit des Gerichts in Anknüpfung an eine frühere Rechtsprechung des Gerichts (…LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273 < 292> Zeitz; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 < 335, 339> Genthin) annimmt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    Das Landesverfassungsgericht ist nach Art. 75 Nr. 7 der Landesverfassung - LSA-Verf - vom 23.08.1993 (LSA-GVBl., S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2005 (LSA-GVBl., S. 44), und §§ 2 Nr. 8; 51 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht - LSA-VerfGG - vom 23.08.1993 (LSA-GVBI., S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.2004 (LSA-GVBl., S. 234), zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde gegen formelle Gesetze berufen, von denen geltend gemacht wird, sie verstießen gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht (st. Rspr. seit LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [245];… Urt. v. 22.02.1996 - LVG 2/95 -, LVerfGE 4, 401 [404]).

    Zu Recht geht die Landesregierung davon aus, dass Art. 90 LSA-Verf als Prüfungsmaßstab ausscheidet; denn diese Bestimmung betrifft - wie das Landesverfassungsgericht bereits entschieden hat (LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [246, 251 f.]; LVerfGE 2, 323 [335];… Urt. v. 13.06.2006 - LVG 21/05 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 60, insoweit nicht enthalten in LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 7/05 -, NVwZ 2007, 78 ff.) - nur Eingriffe in den Gebietsbestand der Kommune.

  • BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83

    Finanzausgleich I

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    116, 136; vgl. ferner [keine Begründungspflicht des Gesetzgebers]: BVerfG, Urt. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89, 1/90 -, BVerfGE 86, 148 [212, 248], unter Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 24.06.1986 - 2 BvF 1, 5,6/83, 1/84, 1,2/85 -, BVerfGE 72, 330 [396 f.]; NdsStGH, StGHE 2, 1 [159 f.]; StGH BW, ESVGH 23, 1 [6 f.]; LVerfG LSA, Urt. v. 13.07.1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, 440 [453]; kritisch zur Frage der Begründungspflicht: Lücke, Die Allgemeine Gesetzgebungsordnung, in: ZG 2001, 1 [30 ff.]).
  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    116, 136; vgl. ferner [keine Begründungspflicht des Gesetzgebers]: BVerfG, Urt. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89, 1/90 -, BVerfGE 86, 148 [212, 248], unter Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 24.06.1986 - 2 BvF 1, 5,6/83, 1/84, 1,2/85 -, BVerfGE 72, 330 [396 f.]; NdsStGH, StGHE 2, 1 [159 f.]; StGH BW, ESVGH 23, 1 [6 f.]; LVerfG LSA, Urt. v. 13.07.1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, 440 [453]; kritisch zur Frage der Begründungspflicht: Lücke, Die Allgemeine Gesetzgebungsordnung, in: ZG 2001, 1 [30 ff.]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87 …

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    116, 136; vgl. ferner [keine Begründungspflicht des Gesetzgebers]: BVerfG, Urt. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89, 1/90 -, BVerfGE 86, 148 [212, 248], unter Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 24.06.1986 - 2 BvF 1, 5,6/83, 1/84, 1,2/85 -, BVerfGE 72, 330 [396 f.]; NdsStGH, StGHE 2, 1 [159 f.]; StGH BW, ESVGH 23, 1 [6 f.]; LVerfG LSA, Urt. v. 13.07.1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, 440 [453]; kritisch zur Frage der Begründungspflicht: Lücke, Die Allgemeine Gesetzgebungsordnung, in: ZG 2001, 1 [30 ff.]).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06
    Dem steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 10.11.1981 - 1 BvL 18, 19/77 -, BVerfGE 59, 36 [49]) nicht entgegen, nach welcher die Systemabweichung die Verfassungswidrigkeit lediglich "indiziert"; denn wie weit die Bindung an das "System" reicht, hängt davon ab, in welchem Umfang trotz aufgestellter "Kriterien" noch Raum für Abwägungen bleiben kann oder soll (zu Abwägungen "innerhalb" des "Systems" vgl. StGH BW, ESVGH 13, 1 [5]).
  • StGH Niedersachsen, 14.02.1979 - StGH 2/77

    Verfassungsmäßigkeit der Kreisneugliederungsbestimmungen des Achten Gesetzes zur …

  • VerfGH Sachsen, 23.06.1994 - 4-VIII-94
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 2/93

    Zulässigkeit einer die "Kreisstadtentscheidung durch den Kreistag" verfolgenden …

  • StGH Niedersachsen, 13.12.1989 - StGH 1/89

    Verfassungsrechtliche Fragen zur Änderung von Neugliederungsmaßnahmen der …

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05

    Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 14/05

    Kommunalverfassungsbeschwerden über die Eingemeindung in die Stadt Gommern und …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 2/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum …

    Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil für den Kreissitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld verwiesen, in welchem die jetzigen Bevollmächtigten die dortige Beschwerdeführerin vertreten haben (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 10).

    Wegen des wesentlichen Inhaltes der ersten Beratung sowie wegen der Erklärungen der Fraktionen in der Ausschusssitzung vom 12.10.2005 wird auf die Parallelentscheidung in Sachen der Stadt Bitterfeld verwiesen (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, a. a. O., RdNrn. 14, 17).

    Wegen der Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden ehemaliger Kreisstädte gegen die Entscheidung für einen anderen Kreissitz wird auf die Ausführungen in den Urteilen vom 25.04.2007 - LVG 4/06 - (http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 52 ff.) und - LVG 6/06 - (http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 45 ff.) sowie auf das jeweilige Sondervotum zu ihnen Bezug genommen.

    Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Unrecht den Umfang der vom Landtag geleisteten Sachaufklärung; denn diese bezieht sich - wie bereits entschieden ist (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, a. a. O., RdNrn. 68 ff.) - nur auf solche Tatsachen, welche der Gesetzgeber seiner Entscheidung zugrunde legt.

    Sie ist - aus den gleichen Gründen, wie bereits im Parallelfall für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld entschieden worden ist (vgl. dazu LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, a. a. O., RdNrn. 73 ff.) - durch überörtliche Interessen gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; sie ist "systemgerecht" sowie auch im Übrigen "willkürfrei" (2.2.1.); die Beschwerdeführerin kann keinen Bestandsschutz für sich in Anspruch nehmen (2.2.2.) oder mit Erfolg eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes rügen (2.2.3.).

    Der Gesetzgeber kann seinen Gestaltungsspielraum jedenfalls im Bereich der kommunalen Neuordnung selbst durch ein geeignetes "System" binden; dies ist durch Übernahme der in der Regierungsvorlage genannten Entscheidungskriterien geschehen (s. zu diesen Grundsätzen LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, a. a. O., RdNrn. 80 ff.).

    Das gilt - wie im Parallelfall entschieden worden ist (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, a. a. O., RdNrn. 89 ff.) - für die drei "Positiv-Kriterien".

    Das ist zu bejahen, weil für die Anwendung ein sachgerechter Grund erkennbar ist (vgl. die Parallele im Fall Bitterfeld LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, a. a. O., RdNr. 99).

    Für das Ergebnis ist ohne Bedeutung, ob sich die Beschwerdeführerin schon deshalb gegenüber Bernburg hätte durchsetzen müssen, weil ihr als Mittelzentrum Teilfunktionen eines Oberzentrums in Zuordnung zu einem Oberzentrum zuerkannt worden sind (vgl. dazu LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, a. a. O., RdNrn. 89, 98 f.), oder ob sie jedenfalls über das Hilfskriterium der höheren Einwohnerzahl hätte berücksichtigt werden müssen; denn sie scheidet als Kreissitz in beiden Fällen bereits nach dem "Negativ-Kriterium" aus.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne …

    Das Landesverfassungsgericht hat es wiederholt für statthaft gehalten, schon verkündete und Wirkungen erzeugende, aber noch nicht in Kraft getretene Gesetzesbestimmungen anzugreifen, weil das Gesetz bereits "in der Welt ist", wenn ein besonderer Anlass besteht, nach Verkündung eines solchen Gesetzes Rechtsklarheit bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt zu schaffen (vgl. zuletzt LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 und LVG 6/06 -, http:/www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 62 f. bzw. RdNrn. 55 f., unter Hinweis auf Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Loseblattsammlung, 25. Lieferung, März 2006, § 93 RdNr. 49 [S. 31, 1. Abs.]).

    Aber auch das nach der Kompetenzänderung im Bund erlassene Änderungsgesetz zum Kreisgebietsneuregelungsgesetz vom 19.12.2006 erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil es lediglich als Korrekturmaßnahme für ein Teilgebiet des bisherigen Landkreises Anhalt-Zerbst anzusehen ist und die übrigen Teile des Ursprungsgesetzes, zu denen auch die Übergangsvorschriften gehören, unberührt gelassen hat (vgl. insoweit, zur Auswirkung auf das Kreissitz-Gesetz für den neuen Landkreis Anhalt-Bitterfeld LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 111 f.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 3/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels gegen die Bestimmung von Naumburg zum …

    Wegen der Zulässigkeit wird auf die Ausführungen in den Urteilen vom 25.04.2007 - LVG 4/06 - (http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 52 ff.) und - LVG 6/06 - (http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 45 ff.) sowie auf das jeweilige Sondervotum zu ihnen Bezug genommen.

    Die Beschwerdeführerin kann nicht mit Erfolg geltend machen, bei den Mittelzentren dürften Teilfunktionen eines Oberzentrums überhaupt nicht berücksichtigt werden, weil der Gesetzgeber systemwidrig und willkürlich differenziert habe, ob die Teilfunktion wegen der Bedeutung der Gemeinde im Raum selbständig bestehe oder nicht; denn in seiner Entscheidung für die Kreissitzvergabe im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, auf die verwiesen wird (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 -, http://www. lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 89, 98 f.), hat das Landesverfassungsgericht bereits geklärt, dass dies zulässig ist.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt kein umfassender Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers, soweit seine Maßnahmen Konsequenzen für gemeindliche Interessen haben (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 - Sondervotum, LVerfGE 18, 561 [583]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg, …

    Davon ist bei Gebietsreformen auszugehen (vgl. LVerfGE 2, 273 [276, 285]; 2, 323 [324,331]; zuletzt LVerfG LSA Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 und LVG 6/06 -, http:/www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 62 f. bzw. RdNrn. 55 f., unter Hinweis auf Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ Klein/Bethge, BVerfGG, Loseblattsammlung, 25. Lieferung, März 2006, § 93 RdNr. 49 [S. 31, 1. Abs.]),.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen …

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts;… Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts;… Beschl. v. 28.06.2010, - LVG 3 /10 -, a.a.O., RdNr. 3 des Internetauftritts).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2008 - 67-VIII-08

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Bestimmungen des Sächsischen …

    bb) Eine Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit scheidet ebenfalls aus (anders LVerfG-LSA LVerfGE 2, 273 [292]; 2, 323 [335 f.]; Urteil vom 25. April 2007 - Vf. LVG 4/06).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2008 - 78-VIII-08

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Bestimmungen des Sächsischen …

    bb) Eine Beeinträchtigung der kommunalen Planungshoheit scheidet ebenfalls aus (a.A.: LVerfG-LSA LVerfGE 2, 273 [292]; 2, 323 [335 f.]; Urteil vom 25. April 2007 - Vf. LVG 4/06).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts;… Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 16/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Gröbzig, ABI

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