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| LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
LSA-Verf Art. 2 Abs 1; LSA-Verf Art. 2 Abs 3; LSA-Verf Art. 36; LSA-Verf Art. 75 Nr 7; LSA-Verf Art. 81 Abs 1; LSA-Verf Art. 90; LSA-VerfGG § 2 Nr 8; LSA-VerfGG § 48; LSA-VerfGG § ... 49; LSA-VerfGG § 51; LSA-KreissitzG-Mansfeld-Südharz; LSA-LEP; LSA-KomNeuglGrG § 6; LSA-LKGebNRG § 8; LSA-LKGebNRG § 12; LSA-SpkG
Gebietsreform - Kreissitz - Landesentwicklungsprogramm - Raumordnung - Einwohnerzahl - System - Vergabesystem - Willkürverbot - Bindung - Kriterium - Ausnahme - Abweichung - Sachverhalt, atypischer - Abwägung - Leitlinie - Mittelzentrum - Beschlussvorlage - ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Klage gegen die Auswahlentscheidung über die künftige Kreisstadt wegen einer zur Zusammenlegung von Landkreisen führenden umfassenden Gebietsreform; Verpflichtung zur Anhörung der Kreise durch die Landesregierung; Abweichung von dem der ...
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (20)
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94
Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Bei einer umfassenden Gebietsreform, welche zu einer Zusammenlegung von Landkreisen führt, kann sich die übergangene bisherige Kreisstadt gegen die Auswahlentscheidung für die konkurrierende ehemalige Kreisstadt wenden (wie LVerfGE 2, 323 ff.).Allerdings entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273 [292] ; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [335, 339] ), an der es festhält, dass die Entscheidung über den neuen Kreissitz weder in die Position der bisherigen Kreisstadt noch diejenige des aufgelösten Landkreises eingreifen kann, sondern dass es sich bei der Festlegung des neuen Kreissitzes allein um eine Organisationsentscheidung für den neu gebildeten Landkreis handelt.
Bei umfassenden Neugliederungen hängen aber der Gebietszuschnitt und die Entscheidung über den Sitz der neuen Körperschaft derart zusammen, dass der Gesetzgeber berechtigt ist, auch über den Sitz zu entscheiden (LVerfGE 2, 323 [335]); von diesem inneren Zusammenhang geht § 12 des Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung - LSA-LKGebNRG - vom 11.11.2005 (LSA-GVBl., S. 692), geändert durch Gesetz vom 19.12.2006 (LSA-GVBl., S. 544), aus, wenn er zwar nicht im selben Gesetz die Kreissitze festlegt, sondern sie jeweils besonderen Gesetzen vorbehält.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (LVerfGE 2, 323 [335, 339]) kann zwar auch die Beendigung der Kreissitzeigenschaft durch Auflösung des alten Kreises und die Bestimmung des Sitzes für den neuen Kreis nicht in die eigenen Rechte der (bisherigen) Sitzgemeinde eingreifen, weil mangels Gebietsänderung bei der (bisherigen) Kreisstadt Art. 90 LSA-Verf nicht anwendbar und deren Selbstverwaltungsrecht in organisatorischer Hinsicht nicht betroffen ist, sondern nur dasjenige des (neuen) Landkreises; dessen ungeachtet kann sich aber die bisherige Kreisstadt insoweit auf das Selbstverwaltungsrecht (Art. 2 Abs. 3; 87 LSA-Verf) berufen, als sie infolge der gleichsam planerischen Entscheidung über die Gebietsreform Auswirkungen auf ihren Aufgabenbereich i. S. des Art. 87 Abs. 1 LSA-Verf befürchtet (vgl. insbes. LVerfGE 2, 323 [336 ff.]).
Dass von einem solchen "Sonderopfer" (LVerfGE 2, 323 [337, 338]) ausgegangen werden kann, lässt sich nämlich zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Kreissitz nicht hinreichend sicher belegen, zumal in einer Gesamtschau nicht nur auf die Kernkompetenzen, sondern auch auf diejenigen Aufgaben abgestellt werden muss, die sich innerhalb der Einrichtungsgarantien und der Staatsziele (Art. 3 Abs. 2, 3 LSA-Verf) halten (LVerfGE 2, 323 [337 f.]).
Auf dieser Grundlage kann die Beschwerdeführerin jedenfalls eine verfassungsgerichtliche Kontrolle verlangen, ob die Entscheidung des Gesetzgebers willkürfrei ergangen ist, ob sie durch überörtliche Interessen geboten ist und ob sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (LVerfGE 2, 323 [336, 338]).
Das entspricht der Praxis des Landesverfassungsgerichts bei Gebietsreformen (vgl. In-Kraft-Treten des Reformgesetzes am 01.07.1994 [LVerfGE 2, 273 ; 2, 323 ] - Verfassungsbeschwerde erhoben am 30.12.1993 [LVerfGE 2, 273 ] bzw. am 25.02.1994 [LVerfGE 2, 323 ] - Entscheidung vom 31.05.1994 [LVerfGE 2, 273 ; 2, 323 ]).
Art. 90 LSA-Verf betrifft - wie das Landesverfassungsgericht bereits entschieden hat (…LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [246, 251 f.]; LVerfGE 2, 323 [335];… Urt. v. 13.06.2006 - LVG 21/05 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 60, insoweit nicht enthalten in LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 7/05 -, NVwZ 2007, 78 ff.) - nur Eingriffe in den Gebietsbestand der Kommune; das gilt deshalb auch für die dort verlangte Anhörung.
Wegen des planerischen Einschlags einer flächendeckenden Gebietsreform auf Kreisebene ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbes.: BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598,599,604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 -, BVerfGE 76, 107 [122]) aus der Selbstverwaltungsgarantie der Art. 2 Abs. 3; 87 Abs. 1 LSA-Verf i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 LSA-Verf) eine Anhörungspflicht der betroffenen Kommune herzuleiten; davon ist das Landesverfassungsgericht bei der Gebietsreform 1993/94 auch ausgegangen, soweit es um die Kreissitzvergabe ging (LVerfGE 2, 323 [337]).
Er muss die Anhörung gleichwohl nicht selbst durchführen, sondern kann auf eine Anhörung zurückgreifen, die zuvor von der Landesregierung vorgenommen worden ist (LVerfGE 2, 273 [298];… Urt. v. 13.06.2006, a. a. O.).
(b) Der Gesetzgeber ist in seinem Anhörungsverfahren frei (LVerfGE 2, 273 [298];… LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2005, a. a. O., RdNr. 31).
Die nach seinem Ermessen zu bestimmende Handhabung muss lediglich gewährleisten, dass der Anzuhörende genügend Zeit für seine Stellungnahme hat und diese noch Eingang in das Verfahren des Gesetzgebers finden kann (LVerfGE 2, 273 [299];… LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006, a. a. O., RdNr. 32).
(c) Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Unrecht den Umfang der Anhörung; denn diese bezieht sich nur auf die Tatsachen, welche der Gesetzgeber seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (LVerfGE 2, 273 [299];… LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006, a. a. O., RdNr. 36).
Allerdings hält es das Gericht in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zur Kreisgebietsreform 1993/94 (LVerfGE 2, 323 [337]) und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Planungsrecht (BVerfGE 56, 298 [313 f.]; 76, 107 [119 f.]) für erforderlich, dass der Eingriff - hier: der Verlust des Kreissitzes - durch überwiegende überörtliche Interessen gerechtfertigt ist.
Eine gesetzliche Anordnung, mehrere kreisangehörige Gemeinden mit Teilfunktionen des Hauptsitzes zu betrauen oder Nebenstellen einzurichten, scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus, weil der Gesetzgeber anderenfalls in die Organisationshoheit und damit in das gleichwertige (Art. 87 Abs. 1 LSA-Verf) Selbstverwaltungsrecht des (neuen) Landkreises eingreifen würde (LVerfGE 2, 323 [339]: NdsStGH, Urt. v. 14.02.1979 - StGH 2/77 -, StGHE 2, 1 [208 ff.]).
Das ist im Grundsatz zulässig, soweit den gewählten Kriterien keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen, sie insbesondere für die Kreissitzbestimmung nicht unangemessen oder ungeeignet sind (LVerfGE 2, 323 [340]).
Eine solche Selbstbindung hat allerdings zur Folge, dass er - wenn er das "System" verlässt - gegen das aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip herzuleitenden "Willkürverbot" verstoßen kann, sofern dies ohne sachlichen Grund geschieht (LVerfGE 2, 323 [341], m. w. Nachw.).
Da der Landkreis überörtliche Funktionen hat, durfte dafür ohne Verfassungsverstoß schematisierend auf raumordnerische Festsetzungen (LVerfGE 2, 323 [340]; NdsStGH, StGHE 2, 1 [172]) sowie auf die Größe der Stadt (Einwohnerzahl) abgestellt werden.
Dass die früheren Leitlinien für die Kreissitzvergabe bei der Reform 1993/94 auch andere Kriterien für wesentlich gehalten oder zugelassen haben (vgl. insoweit bei: LVerfGE 2, 323 [340 ff.]), bleibt ohne Bedeutung für diese Verfahren; denn es handelt sich um ein anderes Reformvorhaben.
Darüber hinaus ist das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht auch nicht im Bereich der so genannten Gemeindehoheiten betroffen; insbesondere wird durch die Festlegung des Kreissitzes auch nicht in die Planungshoheit derjenigen Gemeinde eingegriffen, die nicht zum Kreissitz bestimmt wird, wie es die Mehrheit des Gerichts in Anknüpfung an eine frühere Rechtsprechung des Gerichts (LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273 < 292> Zeitz; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 < 335, 339> Genthin) annimmt.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 14/05
Kommunalverfassungsbeschwerden über die Eingemeindung in die Stadt Gommern und …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Art. 90 LSA-Verf kann nicht über seinen Wortlaut hinaus entsprechend auf eine Gruppe "schwerer Eingriffe" ausgedehnt werden; denn es handelt sich um eine Sonderregelung für Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006, a. a. O.).Auch das Urteil vom 13.06.2006 - LVG 14/05 - (LKV 2007, 125 ff.) hatte einen solchen Fall zum Gegenstand.
(a) Anzuhören hat der Gesetzgeber (LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 -, LKV 2007, 125 [125]).
Er muss die Anhörung gleichwohl nicht selbst durchführen, sondern kann auf eine Anhörung zurückgreifen, die zuvor von der Landesregierung vorgenommen worden ist (LVerfGE 2, 273 [298]; Urt. v. 13.06.2006, a. a. O.).
Die nach seinem Ermessen zu bestimmende Handhabung muss lediglich gewährleisten, dass der Anzuhörende genügend Zeit für seine Stellungnahme hat und diese noch Eingang in das Verfahren des Gesetzgebers finden kann (LVerfGE 2, 273 [299]; LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006, a. a. O., RdNr. 32).
(c) Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Unrecht den Umfang der Anhörung; denn diese bezieht sich nur auf die Tatsachen, welche der Gesetzgeber seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (LVerfGE 2, 273 [299]; LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006, a. a. O., RdNr. 36).
Selbst wenn man mit der Beschwerdeführerin von einem Anhörungsdefizit - etwa wegen zu geringer Ladungsfrist (vgl. insoweit: LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006, a. a. O., RdNr. 34) - ausgehen wollte, könnte diese sich darauf jedenfalls nicht berufen, weil sie nicht dargelegt hat, was sie bei einer ausreichenden Vorbereitungsfrist an Erheblichem noch vorgetragen hätte (LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006, a. a. O., RdNr. 35).
- VerfG Brandenburg, 20.10.1994 - VfGBbg 1/93
Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Diese Entscheidung berührt, unabhängig davon, ob sie durch den Landkreis selbst oder durch den Gesetzgeber getroffen wird, nicht den Aufgabenbereich derjenigen Gemeinden, die nicht ausgewählt werden und dadurch im Falle einer Fusion von Landkreisen ihren bisherigen Status als Kreisstadt verlieren (so auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994 - VfGBbg 1/93 -, LVerfGE 2, 183 < 188>, sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, LVerfGE 4, 426 < 435 f.], m. w. N.>).Bei der Bestimmung des Kreissitzes handelt es sich somit nicht um eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft einer Gemeinde, so dass diese insoweit auch keine Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts geltend machen kann (so auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994, a. a. O. sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, a. a. O.).
Diese Ansicht hat in der Rechtsprechung anderer Landesverfassungsgerichte zu Recht keine Gefolgschaft erfahren (siehe Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994, a. a. O., sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, a. a. O., m. w. N.) und würde den Anwendungsbereich der kommunalen Verfassungsbeschwerde unkontrollierbar ausweiten.
- VerfGH Thüringen, 23.05.1996 - VerfGH 12/95
Kommunalverfassungsbeschwerde; Thüringer Neugliederungsgesetz; Beschwerdebefugnis …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Diese Entscheidung berührt, unabhängig davon, ob sie durch den Landkreis selbst oder durch den Gesetzgeber getroffen wird, nicht den Aufgabenbereich derjenigen Gemeinden, die nicht ausgewählt werden und dadurch im Falle einer Fusion von Landkreisen ihren bisherigen Status als Kreisstadt verlieren (so auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994 - VfGBbg 1/93 -, LVerfGE 2, 183 < 188>, sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, LVerfGE 4, 426 < 435 f.], m. w. N.>).Bei der Bestimmung des Kreissitzes handelt es sich somit nicht um eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft einer Gemeinde, so dass diese insoweit auch keine Verletzung ihres Selbstverwaltungsrechts geltend machen kann (so auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994, a. a. O. sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, a. a. O.).
Diese Ansicht hat in der Rechtsprechung anderer Landesverfassungsgerichte zu Recht keine Gefolgschaft erfahren (siehe Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urt. v. 20.10.1994, a. a. O., sowie Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urt. v. 23.05.1996 - VerfGH 12/95 -, a. a. O., m. w. N.) und würde den Anwendungsbereich der kommunalen Verfassungsbeschwerde unkontrollierbar ausweiten.
- StGH Baden-Württemberg, 08.09.1972 - GR 6/71
Verfassungsmäßigkeit der Kreisreform in Baden-Württemberg - …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Dies entspricht der Rechtsprechung von Landesverfassungsgerichten anderer Länder (vgl. dazu besonders: NdsStGH, StGHE 2, 1 [155]; NdsStGH, Rechtsgutachten v. 13.12.1989 - StGH 1/89 -, StGHE 3, 84 [97 f.]; StGH BW, Urt. v. 08.09.1972 - GR 6/71 -, ESVGH 23, 1 [5]).116, 136; vgl. ferner [keine Begründungspflicht des Gesetzgebers]: BVerfG, Urt. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89, 1/90 -, BVerfGE 86, 148 [212, 248], unter Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 24.06.1986 - 2 BvF 1, 5,6/83, 1/84, 1,2/85 -, BVerfGE 72, 330 [396 f.]; NdsStGH, StGHE 2, 1 [159 f.]; StGH BW, ESVGH 23, 1 [6 f.]; LVerfG LSA, Urt. v. 13.07.1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, 440 [453]; kritisch zur Frage der Begründungspflicht: Lücke, Die Allgemeine Gesetzgebungsordnung, in: ZG 2001, 1 [30 ff.]).
- BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76
Flugplatz Memmingen
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Wegen des planerischen Einschlags einer flächendeckenden Gebietsreform auf Kreisebene ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbes.: BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598,599,604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 -, BVerfGE 76, 107 [122]) aus der Selbstverwaltungsgarantie der Art. 2 Abs. 3; 87 Abs. 1 LSA-Verf i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 LSA-Verf) eine Anhörungspflicht der betroffenen Kommune herzuleiten; davon ist das Landesverfassungsgericht bei der Gebietsreform 1993/94 auch ausgegangen, soweit es um die Kreissitzvergabe ging (LVerfGE 2, 323 [337]).Allerdings hält es das Gericht in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zur Kreisgebietsreform 1993/94 (LVerfGE 2, 323 [337]) und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Planungsrecht (BVerfGE 56, 298 [313 f.]; 76, 107 [119 f.]) für erforderlich, dass der Eingriff - hier: der Verlust des Kreissitzes - durch überwiegende überörtliche Interessen gerechtfertigt ist.
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Wegen des planerischen Einschlags einer flächendeckenden Gebietsreform auf Kreisebene ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbes.: BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598,599,604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 -, BVerfGE 76, 107 [122]) aus der Selbstverwaltungsgarantie der Art. 2 Abs. 3; 87 Abs. 1 LSA-Verf i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 LSA-Verf) eine Anhörungspflicht der betroffenen Kommune herzuleiten; davon ist das Landesverfassungsgericht bei der Gebietsreform 1993/94 auch ausgegangen, soweit es um die Kreissitzvergabe ging (LVerfGE 2, 323 [337]).Allerdings hält es das Gericht in Anlehnung an die frühere Rechtsprechung zur Kreisgebietsreform 1993/94 (LVerfGE 2, 323 [337]) und die dort zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Planungsrecht (BVerfGE 56, 298 [313 f.]; 76, 107 [119 f.]) für erforderlich, dass der Eingriff - hier: der Verlust des Kreissitzes - durch überwiegende überörtliche Interessen gerechtfertigt ist.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94
Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Allerdings entspricht es der bisherigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (…LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273 [292] ; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [335, 339] ), an der es festhält, dass die Entscheidung über den neuen Kreissitz weder in die Position der bisherigen Kreisstadt noch diejenige des aufgelösten Landkreises eingreifen kann, sondern dass es sich bei der Festlegung des neuen Kreissitzes allein um eine Organisationsentscheidung für den neu gebildeten Landkreis handelt.Darüber hinaus ist das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht auch nicht im Bereich der so genannten Gemeindehoheiten betroffen; insbesondere wird durch die Festlegung des Kreissitzes auch nicht in die Planungshoheit derjenigen Gemeinde eingegriffen, die nicht zum Kreissitz bestimmt wird, wie es die Mehrheit des Gerichts in Anknüpfung an eine frühere Rechtsprechung des Gerichts (…LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273 < 292> Zeitz; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 < 335, 339> Genthin) annimmt.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93
Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
Das Landesverfassungsgericht ist nach Art. 75 Nr. 7 der Landesverfassung - LSA-Verf - vom 23.08.1993 (LSA-GVBl., S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2005 (LSA-GVBl., S. 44), und §§ 2 Nr. 8; 51 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht - LSA-VerfGG - vom 23.08.1993 (LSA-GVBI., S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.2004 (LSA-GVBl., S. 234), zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde gegen formelle Gesetze berufen, von denen geltend gemacht wird, sie verstießen gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht (st. Rspr. seit LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [245];… Urt. v. 22.02.1996 - LVG 2/95 -, LVerfGE 4, 401 [404]).Art. 90 LSA-Verf betrifft - wie das Landesverfassungsgericht bereits entschieden hat (LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [246, 251 f.]; LVerfGE 2, 323 [335];… Urt. v. 13.06.2006 - LVG 21/05 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 60, insoweit nicht enthalten in LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 7/05 -, NVwZ 2007, 78 ff.) - nur Eingriffe in den Gebietsbestand der Kommune; das gilt deshalb auch für die dort verlangte Anhörung.
- BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83
Finanzausgleich I
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06
116, 136; vgl. ferner [keine Begründungspflicht des Gesetzgebers]: BVerfG, Urt. v. 27.05.1992 - 2 BvF 1, 2/88, 1/89, 1/90 -, BVerfGE 86, 148 [212, 248], unter Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 24.06.1986 - 2 BvF 1, 5,6/83, 1/84, 1,2/85 -, BVerfGE 72, 330 [396 f.]; NdsStGH, StGHE 2, 1 [159 f.]; StGH BW, ESVGH 23, 1 [6 f.]; LVerfG LSA, Urt. v. 13.07.1999 - LVG 20/97 -, LVerfGE 10, 440 [453]; kritisch zur Frage der Begründungspflicht: Lücke, Die Allgemeine Gesetzgebungsordnung, in: ZG 2001, 1 [30 ff.]). - BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97
Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87 …
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO
- StGH Niedersachsen, 14.02.1979 - StGH 2/77
Verfassungsmäßigkeit der Kreisneugliederungsbestimmungen des Achten Gesetzes zur …
- VerfGH Sachsen, 23.06.1994 - 4-VIII-94
- VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 2/93
Zulässigkeit einer die "Kreisstadtentscheidung durch den Kreistag" verfolgenden …
- StGH Niedersachsen, 13.12.1989 - StGH 1/89
Verfassungsrechtliche Fragen zur Änderung von Neugliederungsmaßnahmen der …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95
Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05
Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 3/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels gegen die Bestimmung von Naumburg zum …
Wegen der Einzelheiten wird auf das Urteil für den Landkreis Mansfeld-Südharz verwiesen, in welchem der jetzige Bevollmächtigte die dortige Beschwerdeführerin vertreten hat (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 8).Wegen des wesentlichen Inhaltes der ersten Beratung sowie wegen der Erklärungen der Fraktionen in der Ausschusssitzung vom 12.10.2005 wird auf die Parallelentscheidung in Sachen Lutherstadt Eisleben verwiesen (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, a. a. O., RdNrn. 12, 14).
Wegen der Zulässigkeit wird auf die Ausführungen in den Urteilen vom 25.04.2007 - LVG 4/06 - (http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 52 ff.) und - LVG 6/06 - (http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 45 ff.) sowie auf das jeweilige Sondervotum zu ihnen Bezug genommen.
Eine Anhörungspflicht kann nicht aus Art. 90 der Landesverfassung - LSA-Verf - vom 23.08.1993 (LSA-GVBl., S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.01.2005 (LSA-GVBl., S. 44), wohl aber - wegen des planerischen Einschlages der flächendeckenden Gebietsreform - aus der Selbstverwaltungsgarantie der Art. 2 Abs. 3; 87 Abs. 1 LSA-Verf i. V. m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 LSA-Verf) hergeleitet werden (s. dazu im Einzelnen LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, a. a. O., RdNrn. 63 ff.).
Es kann offen bleiben, ob die Ladungsfrist mit etwa drei Wochen zwischen dem Zugang der Ladung und der Anhörung durch den Ausschuss für Inneres ausreichend bemessen gewesen ist und ob der Gesetzgeber dabei die Kenntnis der maßgeblichen Gesetzentwürfe bzw. Änderungsanträge hatte voraussetzen dürfen; denn selbst wenn man wegen zu geringer Ladungsfrist von einem Anhörungsdefizit ausginge (…vgl. dazu LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 -, http://www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 34; Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, a. a. O., RdNrn. 78 f.), kann sich die Beschwerdeführerin darauf nicht berufen, weil sie nicht dargelegt hat, was sie bei einer ausreichenden Vorbereitungsfrist an Erheblichem noch vorgetragen hätte (…LVerfG LSA, Urt. v. 13.06.2006, a. a. O., RdNr. 35; Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, a. a. O., RdNrn. 78 f.).
Sie ist - aus den gleichen Gründen, wie bereits im Parallelfall für den Landkreis Mansfeld-Südharz entschieden worden ist (vgl. dazu LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, a. a. O., RdNrn. 86 ff.) - durch überörtliche Interessen gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; sie ist "systemgerecht" sowie auch im Übrigen "willkürfrei" (2.2.1.) und verstößt materiell nicht gegen die Sparkassenhoheit (2.2.2.).
Der Gesetzgeber kann seinen Gestaltungsspielraum jedenfalls im Bereich der kommunalen Neuordnung selbst durch ein geeignetes "System" binden; dies ist durch Übernahme der in der Regierungsvorlage genannten Entscheidungskriterien geschehen (s. zu den Grundsätzen LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, a. a. O., RdNrn. 86 ff.).
Das ist bereits im Parallelfall entschieden worden (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, a. a. O., RdNrn. 102 ff.).
Dieses Ergebnis verstößt nicht gegen Grundsätze der Sparkassenhoheit, wie bereits im Parallelfall ausgeführt worden ist (LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, a. a. O., RdNrn. 115 ff.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 6/06 - http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 63).Auch bei überörtlichen adminstrativen Planungen kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 - BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 - a.a.O., RdNr. 63).
Demnach kommt dieser Bestimmung nur die Bedeutung einer Direktive für den Gesetzgeber und einer Auslegungsrichtlinie für Exekutive und Rechtsprechung zu (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 - a.a.O., RdNr. 112, m.w.N.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 6/06 - http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 63).Auch bei überörtlichen adminstrativen Planungen kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 - BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 - a.a.O., RdNr. 63).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - LVG 28/10 Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für gesetzliche Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für derartige Eingriffe in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Gemeinden Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).
Aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 2 Abs. 3 und 87 Abs. 1 LVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 Abs. 1 LVerf) kann eine Pflicht zur Anhörung einer Gemeinde - hier der Beschwerdeführerin - nur bei Vorliegen eines planerischen Einschlags hergeleitet werden, wie er etwa bei einer durch Gesetz vollzogenen flächendeckenden Gebietsreform auf Kreisebene anzunehmen ist (vgl. LVerfG Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 65 des Internetauftritts m.w.N.), oder wenn sich aus einem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320];… Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig
Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 45/10
Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig
Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für gesetzliche Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für derartige Eingriffe in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Gemeinden Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).Aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 2 Abs. 3 und 87 Abs. 1 LVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 2 Abs. 1 LVerf kann eine Pflicht zur Anhörung einer Gemeinde - hier der Beschwerdeführerin - nur bei Vorliegen eines planerischen Einschlags hergeleitet werden, wie er etwa bei einer durch Gesetz vollzogenen flächendeckenden Gebietsreform auf Kreisebene anzunehmen ist (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 65 des Internetauftritts m.w.N.), oder wenn sich aus einem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320];… Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, a.a.O., RdNr. 13 des Internetauftritts).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06
Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne …
Das Landesverfassungsgericht hat es wiederholt für statthaft gehalten, schon verkündete und Wirkungen erzeugende, aber noch nicht in Kraft getretene Gesetzesbestimmungen anzugreifen, weil das Gesetz bereits "in der Welt ist", wenn ein besonderer Anlass besteht, nach Verkündung eines solchen Gesetzes Rechtsklarheit bereits zum frühest möglichen Zeitpunkt zu schaffen (vgl. zuletzt LVerfG LSA, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 4/06 und LVG 6/06 -, http:/www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNrn. 62 f. bzw. RdNrn. 55 f., unter Hinweis auf Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Loseblattsammlung, 25. Lieferung, März 2006, § 93 RdNr. 49 [S. 31, 1. Abs.]). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts;… Urt. v. 21.04.2009. - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06, RdNr. 63 des Internetauftritts;… LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, a.a.O., RdNr. 13 des Internetauftritts).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 49/10
Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06
Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg, …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 2/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum …
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