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Rechtsprechung
   VerfG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - LVerfG 4/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9235
VerfG Schleswig-Holstein, 26.04.2023 - LVerfG 4/22 (https://dejure.org/2023,9235)
VerfG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.04.2023 - LVerfG 4/22 (https://dejure.org/2023,9235)
VerfG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. April 2023 - LVerfG 4/22 (https://dejure.org/2023,9235)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Nicht den gesetzlichen Begründungsanforderungen nach § 44 Abs 2 S 1 VerfGG SH genügende Richtervorlage - Konkrete Normenkontrolle zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs 4 Nr 1 IZG-SH (RIS: InfoZG SH)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Vorlage des Oberverwaltungsgerichts zur Nichtanwendbarkeit des Informationszugangsgesetzes auf den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dogmatische Einordnung zur Transparenzregelung des Art. 53 LV

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (29)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2024 - 6 LB 8/24

    Landtag muss Gutachtenliste nicht herausgeben

    Rn. 21 Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 26. April 2023 die Vorlage verworfen - LVerfG 4/22 -.

    Er dient nicht der Festschreibung einer landtagsinternen Gewaltenteilung, sondern soll die Personalhoheit über die Angehörigen der eigenen Verwaltung, die zum Kernbereich der Parlamentsautonomie gehört, unter "ausschließlicher legislativer Führung" sicherstellen (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 130 ff.).

    Rn. 51 Neben dem Umstand, dass das Landesverfassungsgericht ausdrücklich festgehalten hat, dass die Landtagspräsidentin auch materielle Verwaltungstätigkeit ausübt (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 115), spricht dafür auch die Praxis des Landesgesetzgebers sowie des Landtags selbst.

    Hierzu zählt nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich auch die Landtagsverwaltung mit ihren Dienstleistungen zur inhaltlichen Unterstützung der Fraktionsarbeit, mithin gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 Halbs. 2 IZG "insbesondere auch" die gutachterliche oder rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen (dazu LT-Drucks. 18/4465), ohne dass diese Ausnahme einer zeitlichen Einschränkung unterliegt (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.09.2021 - 10 B 4.20 -, juris Rn. 20; LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 198 f.).

    Auf die Reichweite des Gewährleistungsgehalts des Art. 53 LV kommt es an dieser Stelle nicht an (dazu LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 52 ff.).

    Der Senat schließt sich insoweit zur Wahrung der Rechtseinheitlichkeit der Rechtsprechung der Auffassung des Landesverfassungsgerichts an (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 113 ff.).

    Zum Behördenbegriff verhält er sich nicht (…LT-Drs. 18/2115, S. 31; vgl. LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 86 ff.).

    Ferner finde sich auch an anderer Stelle innerhalb der Landesverfassung (z.B. Art. 25 Abs. 1 Satz 1 LV) eine im Grundsatz der Gewaltenteilung wurzelnde Unterscheidung zwischen Landtag und Behörden des Landes (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 115 ff.).

    Unabhängig von der konkreten dogmatischen Einordnung des Art. 53 LV könne hier ein Widerspruch des § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG nicht festgestellt werden, weil der Gesetzgeber insoweit jedenfalls den ihm nach Art. 53 Satz 2 LV zukommenden Ausgestaltungsspielraum nicht überschritten habe (vgl. LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 153 ff.).

    Aus dieser objektiv-rechtlichen Verpflichtung der Behörden folgen jedoch keine subjektiven Rechte (LVerfG, Beschl. v. 26.04.2023 - LVerfG 4/22 -, juris Rn. 154 ff.).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - LVerfG 3/22

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Festlegung der Größe …

    Rn. 19 Mit Beschluss vom 29. September 2022 hat das Gericht die Verfahren LVerfG 3/22 und LVerfG 4/22 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden ( § 32 LVerfGG M-V ).
  • VG Schleswig, 26.04.2023 - 10 A 51/22

    Informationsanspruch auf Zugang zu Unterlagen des Ministerpräsidenten für …

    Im Gegensatz zu dieser dem Landesverfassungsgericht vorgelegten Frage bezüglich § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG-SH (LVerfG 4/22), die eine nach Inkrafttreten des Art. 53 LVerf-SH geänderte Norm des IZG-SH betrifft, war § 2 Abs. 4 Nr. 2 IZG-SH bereits in dieser Form in Kraft, als Art. 53 in die Landesverfassung eingeführt wurde.
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