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| VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09, 5/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97
Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"
Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09
Überdies setzt die Zulässigkeit eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung voraus, dass der "Streitfall" als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Gericht gebracht werden könnte (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 105, 235 und 108, 34 m.w.N.). - BVerfG, 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Vorfeld einer …
Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09
Alles andere entspräche einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfung, die weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz vorgesehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris, Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, 2982 m.w.N.;… Urt. v. 12.01.1983, - 2 BvQ 3/82 -, BVerfGE 63, 73 ff.). - BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. …
Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09
Alles andere entspräche einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfung, die weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz vorgesehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris, Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, 2982 m.w.N.;… Urt. v. 12.01.1983, - 2 BvQ 3/82 -, BVerfGE 63, 73 ff.). - BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82
Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983
Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09
Alles andere entspräche einer in das Verfahren der einstweiligen Anordnung vorverlegten Wahlprüfung, die weder durch die Verfassung noch durch ein Gesetz vorgesehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris, Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05 -, NJW 2005, 2982 m.w.N.; Urt. v. 12.01.1983, - 2 BvQ 3/82 -, BVerfGE 63, 73 ff.). - BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52
Anfechtbarkeit einer Wahlprüfungsentscheidung des Deutschen Bundestages
Auszug aus VerfG Schleswig-Holstein, 23.10.2009 - LVerfG 5/09
Entsprechend sieht § 43 Abs. 2 LWahlG die Beschwerde zum Landesverfassungsgericht erst in "zweiter Instanz" vor (vgl. BVerfGE 2, 300 : "Instanzen"), nämlich "gegen die Entscheidung des Landtages".
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2011 - LVerfG 7/10
Art. 22 Abs. 2 Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LV) sichert …
Rn. 4 Den Antrag des Antragstellers vom 01. Dezember 2009 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Landesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04. Februar 2010 abgelehnt (LVerfG 5/09). - VG Schleswig, 19.11.2020 - 6 B 53/20
Abstimmung über Bürgermeister von Timmendorfer Strand kann stattfinden
Im Wahlrecht herrscht der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, regelmäßig allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 15.12.1986 - 2 BvE 1/87 -, NJW 1987, 769 f.; LVerfG SH, Beschluss vom 23.10.2009 - LVerfG 5/09 -, Juris Rn. 24 ff.). - VG Schleswig, 23.11.2020 - 6 B 50/20
Kommunalrecht
Der Zulässigkeit steht jedoch entgegen, dass im Wahlrecht der Grundsatz herrscht, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, regelmäßig allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. etwa: BVerfG, Beschluss vom 15.12.1986 - 2 BvE 1/87 -, NJW 1987, 769 f.; LVerfG SH, Beschluss vom 23.10.2009 - LVerfG 5/09 -, Juris Rn. 24 ff.; VerfGH Sachsen…, Urteil vom 16.8.2019 - Vf. 76-IV-9 (HS) u.a. -, Juris Rn. 41 ff. m.w.N.). - VG Schleswig, 09.09.2021 - 6 B 35/21
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des …
So herrscht im Wahlrecht der Grundsatz, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, regelmäßig allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. etwa: BVerfG, Beschl. v. 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/87 -, NJW 1987, 769 f.; LVerfG SH, Beschl. v. 23. Oktober 2009 - LVerfG 5/09 -, juris Rn. 24 ff.;… VerfGH Sachsen, Urt. v. 16. August 2019 - Vf. 76-IV-9 (HS) u.a. -, juris Rn. 41 ff. m.w.N.).
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