Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93, VfGBgb 6/93 EA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
LVerfBrdbg Art. 7
Verfassungsverstoß; Räumungsurteil ohne Ersatzwohnraum; Zwangsvollstreckung - Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 47 Abs. 2; LV, Art. 52 Abs. 4; LV, Art. 12 Abs. 1; LV, Art. 41 Abs. 1; VerfGGBbg, § 47 Abs. 1
Beschwerdefrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung; Gleichheitsgrundsatz; Prüfungsmaßstab; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; faires Verfahren; zügiges Verfahren; Eigentum - dfg-viewer.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 1994, 414
- LVerfGE 2, 105
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93
Rn. 26 Zwar ist das Besitzrecht eines Mieters an dem gemieteten Wohnraum grundsätzlich eine durch Art. 41 Abs. 1 LV geschützte Rechtsposition (vgl. BVerfG, NJW 1993, 2035 ff.). - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93
Eine willkürliche Ungleichbehandlung durch ein Gerichtsurteil liegt vor, wenn die Rechtsanwendung durch das Gericht in verfahrensmäßiger oder materiellrechtlicher Hinsicht bei verständiger Würdigung nicht nachzuvollziehen ist und es daher nahe liegt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 (74)). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93
Ein menschenwürdiges Leben aber ist Ausfluß der Menschenwürde, dem obersten Wert der Verfassung (vgl. BverfGE 54, 341 (357)) und mit dieser dem Grundrechtsbereich zuzuordnen. - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93
Bei einem Amtshaftungsanspruch handelt es sich um einen Sekundäranspruch; ein Prozeß, in dem ein solcher Anspruch verfolgt wird, hat einen anderen Streitgegenstand als der anspruchsbegründende Ausgangsprozeß (vgl. BVerfGE 20, 162 (173). - BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51
Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften
Auszug aus VerfG Brandenburg, 19.05.1994 - VfGBbg 6/93
Es ist nicht die Aufgabe des Verfassungsgerichtes, ein Urteil auf die zutreffende Anwendung des einfachen Rechts hin zu überprüfen (vgl. BVerfGE 1, 82 (85)).
- VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 108/02
Verletzung des Grundrechts auf zügiges Verfahren vor Gericht durch …
Rn. 11 1. Artikel 52 Abs. 4 Satz 1 LV ist ein Grundrecht (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, st. Rspr. seit Beschluss vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA -, LVerfGE 2, 105, 112 und Beschluss vom 14. Juli 1994 - VfGBbg 3/94 -, LVerfGE 2, 115 , 116). - VerfG Brandenburg, 19.01.1995 - VfGBbg 9/94
Keine Verletzung des Rechts auf zügiges Verfahren iSv Verf BB Art 52 Abs 4 durch …
Der Anspruch auf ein zügiges gerichtliches Verfahren gewährleistet, dass der ein Gericht anrufende Bürger in einem überschaubarem Zeitrahmen eine Entscheidung erlangt (vgl. VerfGBbg, Beschluss vom 19.5.1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA, AU S. 11 insoweit in NJ 1994, 414 nicht abgedruckt).Rn. 23 Außerdem darf bei der Verfahrensdauer vor dem Amtsgericht die Situation der Umstrukturierung der Justizorganisation in dem neugegründeten Bundesland Brandenburg und die darin begründete Arbeitsbelastung der Gerichte nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. VerfGBbg, Beschluss vom 19.5.1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA -, AU S. 11, insoweit in NJ 1994, 414 nicht abgedruckt; Beschluss vom 14.7.1994 - VfGBbg 3/93 - AU S. 3).
- VerfG Brandenburg, 14.08.1996 - VfGBbg 23/95
Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit …
Es ist weiterhin zu berücksichtigen, daß an einem kleineren Amtsgericht Privatklagesachen üblicherweise einem Richter zugewiesen sind, der mit dem Hauptteil seiner Arbeitskraft für andere Aufgaben zuständig ist, welche - mitbedingt dadurch, daß es sich bei den Privatklageverfahren um Angelegenheiten handelt, für die die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse verneint hat - im Vordergrund seiner Aufmerksamkeit zu stehen pflegen; auch auf die hohe Belastung, der die Amtsrichterschaft im Land Brandenburg, teils noch als Folge des Neuaufbaus der Justiz in einem neuen Bundesland, ausgesetzt ist (vgl. hierzu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19.5.1994 - VfGBbg 6/93; 6/93 EA - LVerfGE 2 S. 105, 112; Beschluß vom 19.1.95 - VfGBbg 9/94 - zur Veröffentlichung in LVerfGE 3, Teil Brandenburg, Nr. 1 vorgesehen), ist in diesem Zusammenhang hinzuweisen.
- VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 41/98
Schulrecht; Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; freie Entfaltung der …
Zu prüfen ist allein, ob im Rahmen der Rechtsanwendung Grundrechte nicht oder nicht hinreichend beachtet worden sind und die Beschwerdeführerin dadurch im Sinne des Art. 6 Abs. 2 LV in einem in der Verfassung gewährleisteten Grundrecht verletzt worden ist (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93- 6/93 EA -, LVerfGE 2, 105, 110). - VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 40/04
Asylrecht; Verwaltungsprozeßrecht; zügiges Verfahren; Rechtswegerschöpfung; …
"Artikel 52 Abs. 4 Satz 1 LV ist ein Grundrecht (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, st. Rspr. seit Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA -, LVerfGE 2, 105, 112 und Beschluß vom 14. Juli 1994 - VfGBbg 3/94 -, LVerfGE 2, 115 [Leitsatz 1], 116). - VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96
Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (…vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a.a.O., S. 7 des Umdrucks; Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA - LVerfGE 2, 105, 110). - VerfG Brandenburg, 28.03.2001 - VfGBbg 2/01
Keine Verletzung des Rechts auf zügiges Verfahren iSv Verf BB Art 52 Abs 4 durch …
Der Anspruch auf ein zügiges Verfahren gewährleistet, daß der ein Gericht anrufende Bürger in angemessener Zeit eine Entscheidung erlangt (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA -, LVerfGE 2, 105, 112). - VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 5/94
Subsidiarität; Vorabentscheidung; Naturschutzrecht; Beschwerdefrist
Es kann dahingestellt bleiben, ob die (Gesetzes-)Verfassungsbeschwerde bereits wegen einer Versäumung der einjährigen Einlegungsfrist nach § 47 Abs. 3 VerfGGBbg unzulässig ist oder ob diese Frist erst mit Inkrafttreten des VerfGGBbg oder mit der Aufnahme der Arbeit durch das Verfassungsgericht zu laufen beginnt bzw. im Hinblick hierauf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn anschließend binnen angemessener Frist das Verfassungsgericht angerufen wird (VerfGBbg, Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93 - insoweit in NJ 1994, 414 nicht mit abgedruckt; zur Veröffentlichung vorgesehen in LKV 1994). - VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 62/05
Arbeitsrecht; zügiges Verfahren
Artikel 52 Abs. 4 Satz 1 LV ist ein Grundrecht (s. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, st. Rspr. seit Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA -, LVerfGE 2, 105, 112 und Beschluß vom 14. Juli 1994 - VfGBbg 3/94 -, LVerfGE 2, 115 [Leitsatz 1], 116). - VerfG Brandenburg, 17.10.1996 - VfGBbg 19/95
Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
Das Verfassungsgericht greift bei der Kontrolle einer fachgerichtlichen Entscheidung grundsätzlich nur - und, wenn sich die Beschwer wie hier vornehmlich aus Einzelausführungen in der Begründung der Entscheidung ergeben soll, allenfalls ausnahmsweise (siehe Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 -, S. 6 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 3 Nr. 4 vorgesehen) - ein, wenn die fachgerichtliche Entscheidung willkürlich erscheint und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. zum Ganzen Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a.a.O., S. 7 des Umdrucks und bereits Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA - LVerfGE 2, 105, 110). - VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00
Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren; …
- VerfG Brandenburg, 28.05.2009 - VfGBbg 12/09
Willkür; Anwaltshonorar
- VerfG Brandenburg, 28.04.1999 - VfGBbg 8/99
Verwaltungsprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 52/98
Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VerfG Brandenburg, 14.07.1994 - VfGBbg 3/94
Keine Verletzung des Rechts auf zügiges Verfahren iSv Verf BB Art 52 Abs 4 durch …
- VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 27/14
Wohnung; Kündigung; Begründungserfordernis; Rechtswegerschöpfung
- VerfGH Thüringen, 18.06.1998 - VerfGH 19/95
Individualverfassungsbeschwerde; Frist; Fristversäumnis; gerichtliche …
- VerfG Brandenburg, 18.03.1999 - VfGBbg 48/98 a)
Beschwerdefrist; Fristversäumung; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
- VG Potsdam, 27.12.2017 - 7 L 1336/17
Wohnrecht (ohne Wohngeldrecht)
- VerfG Brandenburg, 19.11.1998 - VfGBbg 37/98
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen berufungsgerichtliche Entscheidung zur …
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