Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7287
VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94 (https://dejure.org/1995,7287)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.1995 - VfGBbg 11/94 (https://dejure.org/1995,7287)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 (https://dejure.org/1995,7287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 7; LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 12; LV, Art. 10; LV, Art. 2 Abs. 1; LV, Art. 2 Abs. 5; SGG, § 88 Abs. 2; SGG, § 193 Abs. 1 2. Halbsatz
    Sozialrecht; Beschwerdebefugnis; Menschenwürde; Rechtsschutzgarantie; Bundesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • LVerfGE 3, 141
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Italienisches Abwesenheitsverfahren

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
    Zwar beeinflußt der Schutz der Menschenwürde auch das gerichtliche Verfahren (BVerfGE 63, 332, 337), jedoch wird ein Rechtssuchender erst dann in seiner Würde berührt, wenn er zum bloßen Objekt des richterlichen Handelns gemacht wird.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
    Dazu befugt wäre es vielmehr - allenfalls - erst dann, wenn das Landessozialgericht bei seiner Ermessensentscheidung landesverfassungsrechtliche Wertmaßstäbe außer acht gelassen hätte (vgl. BVerfGE 18, 85, 93).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
    Willkürlich wäre der Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (BVerfGE 87, 273, 279).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
    Damit braucht auch die Frage nicht vertieft zu werden, unter welchen Umständen die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung oder aber deren Bestandteile ausnahmsweise geeignet sind, selbst Gegenstand einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung zu sein (dazu BVerfGE 78, 58, 68).
  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
    2. Der Präsident des Landessozialgerichts hat von seiner Äußerungsberechtigung Gebrauch gemacht und auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 1973 (BVerwGE 42, 108, 110 f.) hingewiesen, das die Rechtsauffassung des beschließenden Senats zur Zulässigkeit von Untätigkeitsklagen stütze.
  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
    Dabei läßt das Gericht auch in bezug auf die materiell-rechtlichen Prüfungsmaßstäbe des Art. 10 und des Art. 12 LV ebenso wie in einer früheren Entscheidung in bezug auf die verfahrensrechtliche Grundrechtsgewährleistung des Art. 52 Abs. 2 und 3 LV ausdrücklich offen, ob Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bundesrechtlich geordneten Verfahrens erfolgt sein sollen, am Maßstab der brandenburgischen Landesverfassung gemessen werden können (dazu VerfGBbg, Beschluß vom 15.9.1994 - VfGBBbg 10/93 - NJW 1995, 1018 f.).
  • BFH, 22.09.1967 - VI B 19/67

    Untätigkeitsklage - Erledigung in der Hauptsache - Verfahrenskosten - …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
    Auch wenn diese Auffassung von der verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Literatur abweicht, nach der eine Untätigkeitsklage nach Ablauf der Sperrfrist jedenfalls zulässig sei (BVerwGE 42, 110;… Meyer-Ladewig SGG, 5. Auflage, Rdn. 6 zu § 88), weil der Kläger nicht beurteilen könne, ob ein zureichender Grund für die Nichtentscheidung vorliege, wird gleichwohl auch die Mindermeinung mit nachvollziehbaren Erwägungen vertreten (BVerwG Buchholz 451.50 § 8 GetrG Nr. 20; BFHE 90, 274, 276).
  • KG, 14.10.2005 - 11 W 8/04

    Kostenentscheidung: Umfang der gerichtlichen Überprüfung bei Ermessen

    Soweit die Beendigung durch eine Erledigterklärung erfolgt, kann das Beschwerdegericht nach einer weit vertretenen Meinung auch dort eine erstinstanzliche Entscheidung nur auf Ermessensfehler hin überprüfen, nicht aber sein Ermessen an die Stelle desjenigen des Sozialgerichts setzen (VerfGBbg LVerfGE 3, 141; LSG Niedersachsen-Bremen Beschl. vom 26.05.2003 - L 13 B 3/03 SB; LSG Niedersachsen Beschl. vom 09.05.1997 - L 1 S (Ran) 30/97; LSG Bremen Beschl. vom 15.11.1985 - L 5 BR 13/85; a.A. LSG Berlin Beschl. v. 17.04.2003 - L 6 B 20/03 AL).

    Das ausgeübte Ermessen ist nur hinsichtlich seiner Voraussetzungen und Grenzen nachprüfbar (VerfGBbg LVerfGE 3, 141).

  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97

    Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils zur Wirksamkeit der Kündigung eines …

    Dabei kann offenbleiben, ob Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bundesrechtlich - hier durch die Zivilprozeßordnung - geordneten Verfahrens erfolgt sein sollen, am Maßstab der brandenburgischen Landesverfassung gemessen werden können (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145).

    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständ. Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 45/96 - NJ 1997, 307).

  • VerfG Brandenburg, 16.10.1997 - VfGBbg 25/97

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …

    Dabei kann offenbleiben, ob Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bundesrechtlich - hier durch die Zivilprozeßordnung - geordneten Verfahrens erfolgt sein sollen, am Maßstab der Brandenburgischen Landesverfassung gemessen werden können (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145).

    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständ. Rspr. des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; zuletzt Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97 -).

  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …

    Dabei kann offenbleiben, ob Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bundesrechtlich - hier durch die Zivilprozeßordnung - geordneten Verfahrens erfolgt sein sollen, am Maßstab der brandenburgischen Landesverfassung gemessen werden können (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - S. 6 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 3 Nr. 4 vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …

    Es bedürfte darüber hinaus erheblicher weiterer Anhaltspunkte, die die Schlußfolgerung erlaubten, der Rechtsuchende sei als Person nicht zur Kenntnis genommen worden (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 -).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 13/97

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei inhaltlich neuem …

    Danach ist ein Richterspruch dann willkürlich, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; Beschluß vom 23.Mai 1996 - VfGBbg 11/95 - LVerfGE 4, 175, 178; s. a. Beschluß vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 - LVerfGE 5, 67, 72).
  • VerfG Brandenburg, 17.10.1996 - VfGBbg 19/95

    Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …

    Das Verfassungsgericht greift bei der Kontrolle einer fachgerichtlichen Entscheidung grundsätzlich nur - und, wenn sich die Beschwer wie hier vornehmlich aus Einzelausführungen in der Begründung der Entscheidung ergeben soll, allenfalls ausnahmsweise (siehe Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 -, S. 6 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 3 Nr. 4 vorgesehen) - ein, wenn die fachgerichtliche Entscheidung willkürlich erscheint und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (…vgl. zum Ganzen Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, a.a.O., S. 7 des Umdrucks und bereits Beschluß vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 6/93, 6/93 EA - LVerfGE 2, 105, 110).
  • VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 15/97

    Begründungserfordernis; Subsidiarität; Bundesrecht; Strafprozeßrecht; …

    Danach ist ein Richterspruch dann willkürlich, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständ. Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 11/95 -, S. 6 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 9 vorgesehen; s. auch Beschluß vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 -, S. 8 f. des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 13 vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 11/95

    Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; Zivilprozeßrecht

    Willkürlich wäre der Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 -).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2001 - VfGBbg 64/00

    Zivilprozeßrecht; Zivilrecht, materielles; Bundesrecht; Zuständigkeit des …

    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung, vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 45/96 - LVerfGE 6, 96, 99; Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97 - LVerfGE 7, 105, 108).
  • VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 35/97

    Beschwerdebefugnis; Willkür; rechtliches Gehör

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfG Brandenburg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht