Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 11/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 12 Abs. 1 Satz 1; ZPO, § 520 Abs. 2; ZPO, § 139
Beschwerdebefugnis; rechtliches Gehör; Willkür; Zivilprozeßrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- LVerfGE 4, 175
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 11/95
Eine besondere Hinweispflicht besteht nur dann, wenn das Gericht Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht hätte rechnen müssen (vgl. BVerfGE 84, 188, 190). - BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 11/95
Ein solcher Vertrauenstatbestand wäre lediglich dann in Betracht gekommen, wenn das Berufungsgericht den bereits von der 1. Instanz gewürdigten Sachverhalt einer anderen rechtlichen Beurteilung unterziehen wollte, der Berufungsbeklagte - hier der Beschwerdeführer - sich also darauf hätte beschränken können, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung zu verteidigen (vgl. dazu BVerfGE 36, 93 ff..; 60, 305 ff.; BVerfG NJW 78, 413 f.; NJW 87, 485, 486). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 11/95
Ein solcher Vertrauenstatbestand wäre lediglich dann in Betracht gekommen, wenn das Berufungsgericht den bereits von der 1. Instanz gewürdigten Sachverhalt einer anderen rechtlichen Beurteilung unterziehen wollte, der Berufungsbeklagte - hier der Beschwerdeführer - sich also darauf hätte beschränken können, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung zu verteidigen (vgl. dazu BVerfGE 36, 93 ff..; 60, 305 ff.; BVerfG NJW 78, 413 f.; NJW 87, 485, 486). - BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren
Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 11/95
Ein solcher Vertrauenstatbestand wäre lediglich dann in Betracht gekommen, wenn das Berufungsgericht den bereits von der 1. Instanz gewürdigten Sachverhalt einer anderen rechtlichen Beurteilung unterziehen wollte, der Berufungsbeklagte - hier der Beschwerdeführer - sich also darauf hätte beschränken können, die zu seinen Gunsten ergangene Entscheidung zu verteidigen (vgl. dazu BVerfGE 36, 93 ff..; 60, 305 ff.; BVerfG NJW 78, 413 f.; NJW 87, 485, 486). - VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
Sozialrecht; Beschwerdebefugnis; Menschenwürde; Rechtsschutzgarantie; Bundesrecht
Auszug aus VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 11/95
Willkürlich wäre der Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 -).
- VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 62/19
Verfassungsbeschwerde begründet; Kennzeichen; Kennzeichenerfassung; automatische …
Dabei darf die Grundrechtsverletzung nicht von vornherein ausgeschlossen werden können (vgl. Beschluss vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 11/95 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 13/97
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei inhaltlich neuem …
Danach ist ein Richterspruch dann willkürlich, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; Beschluß vom 23.Mai 1996 - VfGBbg 11/95 - LVerfGE 4, 175, 178; s. a. Beschluß vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 - LVerfGE 5, 67, 72). - VerfG Brandenburg, 12.07.2007 - VfGBbg 17/07
Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Zivilprozeßrecht
Ein Gericht verstößt dann gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 11/95 - LVerfGE 4, 175, ; sowie BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.). - VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 15/97
Begründungserfordernis; Subsidiarität; Bundesrecht; Strafprozeßrecht; …
Danach ist ein Richterspruch dann willkürlich, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständ. Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 11/95 -, S. 6 des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 9 vorgesehen; s. auch Beschluß vom 14. August 1996 - VfGBbg 23/95 -, S. 8 f. des Umdrucks, zur Veröffentlichung in LVerfGE 4 Teil Brandenburg Nr. 13 vorgesehen). - VerfG Brandenburg, 17.04.2008 - VfGBbg 55/07
Rechtliches Gehör
Ein Gericht verstößt dann gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Prozeßverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, Beschluß vom 23. Mai 1996 - VfGBbg 11/95 - LVerfGE 4, 175, 177; sowie BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144 f.).
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