Rechtsprechung
| LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.1996 - LVerfG 1/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mv-justiz.de
Abgeordnetenüberprüfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Überprüfung von Landtagsabgeordneten auf ihre staatssicherheitsrechtlichen Aktivitäten in der ehemaligen DDR; Verletzung des freien Mandats des Abgeordneten; Gegenstand eines Organstreitverfahrens; Geltendmachung der Verletzung von Grundrechten im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- LVerfGE 5, 204
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 08.06.1982 - 2 BvE 2/82
Redefreiheit und Ordnungsrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
Abgeordnetenprüfung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75
Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91
Treuhandanstalt
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79
Abgeordnetenentschädigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Politische Bildung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 4/15
Teilweise zulässige und teilweise begründete eA im Organstreitverfahren …
Ob auch die notwendige aktuelle rechtliche Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers ausgelöst ist (so schon LVerfGE 5, 203, 217 m.w.N.), das Gesetz seinem Inhalt nach also gerade für einen verfassungsrechtlich abgesicherten Status der Antragstellerseite rechtserheblich ist, ist dann eine Frage der Antragsbefugnis.Art. 22 LV umschreibt in Abs. 1 als "grundlegende, umfassende Norm über den Status" (so LVerfGE 5, 203, 223) den Abgeordnetenstatus allgemein ("freies Mandat") und formuliert sodann - ebenso wie etwa Art. 40 Abs. 1 und 2 LV - damit verbundene einzelne Rechte wie das Rede-, Frage- und Antragsrecht sowie das Teilnahmerecht an Wahlen und Beschlüssen in Abs. 2, die unter den Vorbehalt einer näheren Regelung durch die Geschäftsordnung gestellt werden.
Im Ergebnis wurde deren Verfassungsmäßigkeit bejaht, wobei der Antrag, soweit er sich auf das Feststellungsbegehren bezog, der Landtag habe durch die Verabschiedung des § 48 AbgG gegen Art. 22 Abs. 1 LV verstoßen, bereits als unzulässig verworfen wurde (LVerfGE 5, 203, 216 ff.).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2015 - LVerfG 1/14
Mangels Antragsbefugnis unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren gegen …
Ob auch die notwendige aktuelle rechtliche Betroffenheit des jeweiligen Antragstellers ausgelöst ist (so schon LVerfGE 5, 203, 217 m.w.N.), das Gesetz seinem Inhalt nach also gerade für einen verfassungsrechtlich abgesicherten Status der Antragstellerseite rechtserheblich ist, ist dann eine Frage der Antragsbefugnis.Art. 22 LV umschreibt in Abs. 1 als "grundlegende, umfassende Norm über den Status" (so LVerfGE 5, 203, 223) den Abgeordnetenstatus allgemein ("freies Mandat") und formuliert sodann - ebenso wie etwa Art. 40 Abs. 1 und 2 LV - damit verbundene einzelne Rechte wie das Rede-, Frage- und Antragsrecht sowie das Teilnahmerecht an Wahlen und Beschlüssen in Abs. 2, die unter den Vorbehalt einer näheren Regelung durch die Geschäftsordnung gestellt werden.
Im Ergebnis wurde deren Verfassungsmäßigkeit bejaht, wobei der Antrag, soweit er sich auf das Feststellungsbegehren bezog, der Landtag habe durch die Verabschiedung des § 48 AbgG gegen Art. 22 Abs. 1 LV verstoßen, bereits als unzulässig verworfen wurde (LVerfGE 5, 203, 216 ff.).
- VerfGH Thüringen, 17.10.1997 - VerfGH 18/95
Organstreitigkeit; Landtagsabgeordnete; parlamentarische Untersuchung; …
Ist danach eine MfS-Überprüfung von Abgeordneten im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens grundsätzlich möglich (vgl. auch: LVerfG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996, - LVerfG 1/96 -), ergeben sich von Verfassungs wegen keine Bedenken dagegen, daß eine Überprüfung allein an die Mitgliedschaft im Landtag anknüpft, daß also gegen den überprüften Abgeordneten kein irgendwie gearteter Verdacht zu bestehen braucht (so auch LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996, - LVerfG 1/96 -, S. 34).Des weiteren würden im Hinblick auf die Sicherstellung der Vertraulichkeit des Überprüfungsverfahrens Vorschriften fehlen, die bestimmen, daß bis zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse im Landtag das gesamte Verfahren nichtöffentlich und vertraulich durchzuführen ist und die stimmberechtigten wie auch etwaige nicht stimmberechtigte Mitglieder des Prüfgremiums während des laufenden Verfahrens zur Geheimhaltung sowie über den Abschluß des Verfahrens hinaus zur Verschwiegenheit über schutzwürdige persönliche Daten der überprüften Abgeordneten verpflichtet sind (vgl. BVerfGE 94, 351, 371 und LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996, LVerfG 1/96, S. 37 u. 39).
In bezug auf die dem Mandatsträger zu gewährleistende Möglichkeit, aktiv an der Herstellung des Beweisergebnisses mitzuwirken, müßte es dem betroffenen Abgeordneten aus Gründen der "Waffengleichheit" möglich sein, für die Erweiterung des Prüfungsgremiums um ein nicht stimmberechtigtes, beratendes Mitglied auf Wunsch nicht nur einen Abgeordneten zu bestimmen, sondern jede Person seines Vertrauens, insbesondere eine solche, die zwar nicht Mitglied des Landtags ist, wohl aber spezielle Fachkenntnisse besitzt (vgl. BVerfGE 94, 351, 371; LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996, LVerfG 1/96, S. 43 f.).
Für den Fall, daß das Gremium eine solche sichere Überzeugung nicht erlangen kann, würden verfahrensrechtliche Regelungen fehlen, die die sonstigen, verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung bzw. der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses festlegen, wie z.B. diejenige, in den Gründen die Beweislage darzustellen (vgl. auch BVerfGE 94, 351, 369 f. und LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996, LVerfG 1/96, S. 43 f.).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - LVerfG 5/08
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Ausschluss von einer Landtagssitzung - …
Diese zu fördern und zu erhalten ist eine Aufgabe, die vor allem dem Parlament selbst und damit jedem einzelnen seiner Mitglieder gestellt ist (LVerfG, Urt. v. 11.07.1996 - LVerfG 1/96 -, LVerfGE 5, 203, 225). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2003 - LVerfG 10/02
Fraktionsausschluss
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97
Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen
Insofern verlangt die Zulässigkeit des Antrages, daß die angegriffene Handlung eine Maßnahme oder Unterlassung im Sinne des § 36 Abs. 1 LVerfGG darstellt und daß eine (Verletzung oder) unmittelbare Gefährdung des Antragstellers durch die Maßnahme möglich erscheint (so schon Urteil des LVerfG vom 11.7.1996, LVerfGE 5, 203, 216 f. = LKV 1997, S. 94, 95).Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 1, 4; 60, 374, 381) zu der insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 64 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 11.7.1996 (LVerfGE 5, 203, 216 f. = LKV 1997, S. 94, 95) für den Bereich des Landesrechts angeschlossen hat, umfaßt der Begriff der Maßnahme jedes rechtserhebliche Verhalten des Antragsgegners unabhängig von seiner Rechtsförmlichkeit, durch das der Antragsteller in seinem Rechtskreis konkret betroffen wird (BVerfGE 1, 208, 228 f;… Clemens, in: Umbach/Clemens (Hrsg.), Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, §§ 63, 64 Rz. 138;… Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl. 1991, § 7 Rz. 19 ff).
Einer solchen Anforderung ist jedenfalls dann nicht entsprochen, wenn lediglich bei "Beachtung" des beanstandeten Beschlusses ein Nachteil für den Antragsteller eintritt, dieser aber auf einer eigenständigen Entscheidung eines weiteren (Teil-)Organs beruht (BVerfGE 80, 188, 209; Urteil des LVerfG vom 11.7.1996, LVerfGE 5, 203, 216 f. = LKV 1997, S. 94, 95).
12 mittelbare Rechtswirkung auszulösen (Urteil des LVerfG vom 11.7.1996, LVerfGE 5, 203, 216 f. = LKV 1997, S. 94, 95).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2014 - LVerfG 4/13
Unbegründeter Antrag im Organstreitverfahren gegen Sitzungsausschluss aufgrund …
Diese zu fördern und zu erhalten ist eine Aufgabe, die vor allem dem Parlament selbst und damit jedem einzelnen seiner Mitglieder gestellt ist (LVerfG, Urt. v. 11.07.1996 - LVerfG 1/96 -, LVerfGE 5, 203, 225). - VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 31/17
Zu den Anforderungen an einen Sitzungsausschluss gem § 35 Abs 1 S 1 LTGO BB wegen …
Dies zu wahren, ist eine Aufgabe, die dem Parlament selbst und damit jedem einzelnen seiner Mitglieder gestellt ist (vgl. LVerfG MV, Urteil vom 11. Juli 1996 - LVerfG 1/96 -, LVerfGE 5, 203, 225); § 12 Abs. 2 Satz 1 GO-LT nimmt die Landtagspräsidentin zu ihrer Wahrung dementsprechend ausdrücklich in die Pflicht. - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
Dass der Erlass eines Gesetzes eine "Maßnahme" im Sinne des § 36 Abs. 1 LVerfGG sein kann, hat das Landesverfassungsgericht bereits - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 188, 209) entschieden (Urt. vom 11.07.1996, LVerfG 1/96, LVerfGE 5, 203, 217 = LKV 1997, S. 94, 95). - VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 46/16
Organstreitverfahren; parlamentarische Ordnungsmittel; Ordnungsruf; "Lügner"; …
Dies zu wahren, ist eine Aufgabe, die dem Parlament selbst und damit jedem einzelnen seiner Mitglieder gestellt ist (vgl. LVerfG MV, Urteil vom 11. Juli 1996 - LVerfG 1/96 -, LVerfGE 5, 203, 225); § 12 Abs. 2 Satz 1 GO-LT nimmt die Landtagspräsidentin zu ihrer Wahrung dementsprechend ausdrücklich in die Pflicht. - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2007 - LVerfG 19/06
Widerspruch gegen die Einberufung einer Landtagssitzung - Rechtsschutzinteresse …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04
Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags …
- VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99
Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle
- VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06
Parlamentsunwürdigkeit
- VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 151-IX-07
Abgeordnetenanklage, Aberkennung des Mandats, Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf, …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2001 - LVerfG 2/00
Enquete-Kommission
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2002 - LVerfG 8/02
Einstweilige Anordnung bei Fraktionsausschluss
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".