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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7688
VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97 (https://dejure.org/1997,7688)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.1997 - VfGBbg 21/97 (https://dejure.org/1997,7688)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97 (https://dejure.org/1997,7688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 12 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 52 Abs. 3; SchuldRAnpG, § 6; SchuldRAnpG, § 7 Abs. 2; BGB, § 554; ZPO, § 156; ZPO, § 85 Abs. 2
    Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Zivilprozeßrecht; Willkür; Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; faires Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LVerfGE 7, 105
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93

    Zur Überprüfung bundesrechtlich geregelter fachgerichtlicher Verfahrensweise am …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist der Anwaltszwang vor den Landgerichten als zwingende bundesrechtliche Vorgabe der Überprüfung am Maßstab der Landesverfassung entzogen (vgl. Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 182).

    Es ist nicht zu erkennen, daß der Beschwerdeführer nicht hinreichend Gelegenheit gehabt hätte, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen zu äußern (zu diesem Erfordernis Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 182) oder daß das Landgericht entscheidungserheblichen Vortrag des Beschwerdeführers nicht zur Kenntnis genommen hätte.

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens kann aber, wie das erkennende Gericht schon in anderem Zusammenhang entschieden hat, nicht dazu dienen, Parteien die Gelegenheit zu geben, ihrem Rechtsanwalt, der kraft zwingender gesetzlicher Regelung den Prozeß für sie zu führen hat, das Heft wieder aus der Hand zu nehmen; anderenfalls liefe der Anwaltszwang einschließlich der - ebenfalls zwingenden - Regelung des § 85 Abs. 2 ZPO letztlich leer (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 183).

  • VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94

    Sozialrecht; Beschwerdebefugnis; Menschenwürde; Rechtsschutzgarantie; Bundesrecht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97
    Dabei kann offenbleiben, ob Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen eines bundesrechtlich - hier durch die Zivilprozeßordnung - geordneten Verfahrens erfolgt sein sollen, am Maßstab der brandenburgischen Landesverfassung gemessen werden können (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145).

    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständ. Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 45/96 - NJ 1997, 307).

  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 45/96

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97
    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständ. Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; zuletzt Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 45/96 - NJ 1997, 307).
  • BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52

    Hinterlegung im Ost-West-Streit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97
    Über das Ergebnis der von dem Landgericht vorgenommenen Wägung mag man freilich aus fach- und tatrichterlicher Sicht streiten können, nicht zuletzt auch darüber, ob der Beschwerdeführer und gegebenenfalls seine Ehefrau hier nach Lage der Dinge tatsächlich gehalten waren, vor einer Hinterlegung Rechtsrat einzuholen (…generell ablehnend zu einer solchen Obliegenheit des Schuldners wegen der damit verbundenen Kostenbelastung etwa Heinrichs, in: Münchener Kommentar, BGB, Schuldrecht, 3. Aufl. 1994, § 372, Rdn. 10; anders demgegenüber der Bundesgerichtshof in der - von dem Landgericht Potsdam auch herangezogenen - Entscheidung BGHZ 7, 302, 307).
  • VerfG Brandenburg, 16.10.1997 - VfGBbg 25/97

    Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …

    Diese Verfassungsnorm gewährt den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. hierzu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97 -, Seite 9 des Umdrucks).

    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständ. Rspr. des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg, vgl. Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; zuletzt Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97 -).

  • VerfG Brandenburg, 16.09.2004 - VfGBbg 38/04

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …

    a) Diese Verfassungsnorm gewährt den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens ein Recht darauf, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. hierzu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97 -, Seite 9 des Umdrucks).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00

    Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren; …

    Damit hat das Landgericht dem Kündigungsschreiben erkennbar - und diese Auslegung ist, obwohl sie sich nicht aufdrängt, jedenfalls vertretbar und in Respektierung der tatrichterlichen Verantwortung verfassungsgerichtlich hinzunehmen (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97 -, LVerfGE 7, 105, 111) - zwei voneinander unabhängige Eigenbedarfsgründe entnommen und allein schon den zweitgenannten Grund, nämlich den Wunsch, statt zur Miete mit geringerem Aufwand im eigenen Haus zu wohnen, als Eigenbedarfsgrund ausreichen lassen.
  • VerfG Brandenburg, 11.04.2000 - VfGBbg 8/00

    Begründungserfordernis; Prüfungsmaßstab; Zuständigkeit des …

    Die Entscheidung von Rechtsfragen unterhalb der Verfassung fällt in die alleinige Verantwortung der Gerichte der allgemeinen Gerichtsbarkeit (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97-, LVerfGE 7, 105, 111; vgl. auch BVerfGE 97, 125, 145, 150).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 42/99

    Grundrechtsberechtigung; Beschwerdebefugnis; Parteifähigkeit; Subsidiarität; …

    Die Entscheidung von Rechtsfragen unterhalb der Verfassung fällt in die alleinige Verantwortung der Fachgerichte (vgl. Beschluss vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97-, LVerfGE 7, 105, 111; vgl. auch BVerfGE 97, 125, 145, 150).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 6/98

    Beschwerdegegenstand; Beschwerdebefugnis; Willkür; Prüfungsmaßstab; …

    Willkür liegt vor, wenn eine Entscheidung unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. etwa Verfassungsgericht des Landes. Brandenburg, Beschluß vom 21. August 1997- VfGBbg 21/97 - S. 5 ff. des Umdrucks, m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 32/01

    Beschwerdebefugnis; Eigentum; Gleichheitsgrundsatz; Subsidiarität; …

    Die Entscheidung von Rechtsfragen unterhalb der Verfassung fällt in die alleinige Verantwortung der Fachgerichte (vgl. Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97-, LVerfGE 7, 105, 111; vgl. auch BVerfGE 97, 125, 145, 150).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2001 - VfGBbg 64/00

    Zivilprozeßrecht; Zivilrecht, materielles; Bundesrecht; Zuständigkeit des …

    Willkürlich ist eine gerichtliche Entscheidung erst dann, wenn sie unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich deshalb der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (ständige Rechtsprechung, vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. April 1995 - VfGBbg 11/94 - LVerfGE 3, 141, 145; Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 45/96 - LVerfGE 6, 96, 99; Beschluß vom 21. August 1997 - VfGBbg 21/97 - LVerfGE 7, 105, 108).
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