Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 15.03.1966 - Lv 1/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Selbstverwaltungsrecht; Rechtfertigung von Eingriffen in das Selbstverwaltungsrecht; Verwaltung des Gemeindevermögens; Gemeindevermögen; Kommunalverfassungsbeschwerde; Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts
- Wolters Kluwer
Einschränkung einer Gemeinde in der Verfügung über ihren Waldbesitz ; Grundrechtsbetroffenheit juristischer Personen; Zuständigkeit für eine Verfassungsbeschwerde bei Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch ein Landesgesetz ; Umfang der Gewähr des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einschränkung einer Gemeinde in der Verfügung über ihren Waldbesitz ; Grundrechtsbetroffenheit juristischer Personen; Zuständigkeit für eine Verfassungsbeschwerde bei Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch ein Landesgesetz ; Umfang der Gewähr des ...
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 09.09.1951 - 2 BvQ 1/51
Einstweilige Anordnung gegen die Durchführung einer Abstimmung zur Neugliederung …
Auszug aus VerfGH Saarland, 15.03.1966 - Lv 1/65
(BVerfGE BVerfGE 1, 1, 178).
- VerfGH Saarland, 22.02.1974 - Lv 4/74
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
Die Verfassungsbeschwerde kann von Gemeinden erhoben werden, wenn sie geltend machen, durch ein Landesgesetz in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein (vgl. Beschl. v. 15.03.1966 - Lv 1/65).ist~ 9 ·vGHG dessen Verletzung Verletzung die die Verfassungsbe- Verfassungsbe sc~werde szde rechtfertigt Lv 1/65; rechtfertigt (Lv JB1.Saar 1966, 1/65; JBl.Saar 1966, 99 99 ff.).
- VerfGH Saarland, 11.01.1974 - Lv 5/73
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
Die Verfassungsbeschwerde kann von Gemeinden erhoben werden, wenn sie geltend machen, durch ein Landesgesetz in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein (vgl. Beschl. v. 15.03.1966 - Lv 1/65).Der Verfassungsgerichtshof Verfassungsgerichtshof hathat in in seinem seinem Beschluß Beschluß vom 15.3.1966 (Lv Lv 1/65; 1/65; JBl.Saar JB1.Saar 1966, 1966, 99 99 ff.) ff. allgemein allgemein ententschieden, daß das Selbstverwaltungsrecht Selbstverwaltungsrecht der der Gemeinden Gemeinden ein ein ~onstiges onstiges verfassungsmäßiges verfassungsinäßiges Recht Recht i.S. i.S. von§ von § 49¿..9 VGHG VGHG ist, ist, dessen Verletzung die Yerfassungsbeschwerde Verfassungsbeschwerde rechtfertigt.
- VerfGH Saarland, 11.01.1974 - Lv 9/73
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
Die Verfassungsbeschwerde kann von Gemeinden erhoben werden, wenn sie geltend machen, durch ein Landesgesetz in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein (vgl. Beschl. v. 15.03.1966 - Lv 1/65).meinden meinden ein ein sonstiges verfassungsmäßiges verfassungsrnäßiges Recht Recht i.S. von § 49 i.S. von§ 13.9 VGHG VGHG ist, ist, dessen deseen Verletzung Verletzung diedie Verfassungsbescnwerde Verfassungsbeschwerde rechtrechtfer*tigt fertigt (Lv Lv 1/65; ii65; JBl-.Saar JB1.Saar 1966, 1966, 99 ff. In 99 ff).,· In seinem seinem Beschluß Beschlul3 voml9.12.1973 - Lv 3/73 vom_19.12.1973 - .3/73 - hat er - er festgestellt festgestellt undund im im einzelnen einzelnen dargelegt, dargelegt, daß daI3 er er für für die die Entscheidung Entscheidung über über die die einstweilige_ einstweilìge Anordnung Anordnung bei bei ·einem einem Neugliederungsgesetz Neugliederun.gsgesetz zuständig zuständig ist, ist, weil weìl er er auch auch zurzux Entscheidung Entzcheidung überüber eine eine auf auf die die Verletzung.des Verletzung* des gemeindlichen gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts Selbstverwaltungsrechts durchdurch die die Auflösung Auflösung der der Gem~inde Geminde gestützte getützte Verfassungsbeschwerde Verfassungsbeschwerde berufen berufen wäre.
- VerfGH Saarland, 18.12.1974 - Lv 7/74
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Auflösung einer Gemeinde; …
Dieses Ergebnis wird durch die Erwägung gerechtfertigt, daß der Schutz von aufgelösten Gebietskörperschaften sich als ein für ein geschlossenes Rechtssystem unentbehrliche Grundsatz darstellt (vgl. u.a. die Entscheidungen des erkenne den Gerichts i.S. Lv 1/65, Lv 3/73, Lv 4/73, Lv 5/73, Lv 7/7: Lv 9/73 und Lv 4/74). - VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
verletzt zu bereits in Gerichtshof bereits der Gerichtshof Wie der in sei-- sêi-- P,eschluß vom nem Beschluß nem Lv 1/65 15.3.1966 - Lv vom 15.3.1966 - - ausgesprochen hat, 1/65 - ausgesprochen hat, läßt das saarländische läßt das Recht die saar].ändische Recht Verfassungsbeschwerde einer die Verfassungsbeschwerde einer Gemeinde wegen Ve!"letzung Qemeinde wegen Selbstverwaltungsrechts an des Selbstverwaltungsrechts Verletzung des an das das Landesverfassungsgericht zu(§ Landesverfassungsgericht zu 49 Abs. 11 VGHG). - VerfGH Saarland, 11.01.1974 - Lv 8/73
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
Die Verfassungsbeschwerde kann von Gemeinden erhoben werden, wenn sie geltend machen, durch ein Landesgesetz in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein (vgl. Beschl. v. 15.03.1966 - Lv 1/65). - VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 2/74
Neugliederungsgesetz; Auflösung einer Gemeinde; Gemeindeauflösung; …
Ausgehend von dem Grundsatz, dass auch eine durch ein Neugliederungsgesetz aufgelöste Gemeinde berechtigt ist, die mit ihrer Auflösung unmittelbar zusammenhängenden Rechte mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschl. v. 15.03.1966 - Lv 1/65; v. 11.01.1974 - Lv 4/73; - Lv 5/73; - Lv 7/73; Lv 9/73), muss eine Gemeinde auch dann zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde berechtigt sein, wenn sie zwar ihre Auflösung nicht anfechten, wohl aber ihre Aufteilung auf verschiedene Gemeinden bekämpfen will.
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