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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22384
VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 16/11 (https://dejure.org/2012,22384)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 20.08.2012 - Lv 16/11 (https://dejure.org/2012,22384)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 20. August 2012 - Lv 16/11 (https://dejure.org/2012,22384)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.06.2007 - 1 BvR 1470/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 16/11
    Dem Verfassungsgerichtshof ist es von daher verwehrt, Sachverhalte, die mit der Gehörsrüge beim Fachgericht nicht geltend gemacht worden sind, anstelle oder gleichsam neben dem Fachgericht zu entscheiden (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Beschl.v. 27.6.2007 - 1 BvR 1470/07 - NJW 2007, 3054 m. w. N.; vgl. auch SVerfGH Beschl. v. 10.1.2008 - lv 4/07.).
  • VerfGH Saarland, 08.02.2021 - Lv 11/20

    Rechtliches Gehör

    Sie wäre auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (VerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen wäre, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
  • VerfGH Saarland, 27.11.2023 - Lv 15/22

    Kostenhaftung des Halters; Einstellung des Verfahrens; Begründung des Absehens …

    Sie wäre auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (SVerfGH, Beschluss vom 08.02.2021 - Lv 11/20; Beschluss v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschluss v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen wäre, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschluss v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18), muss umgekehrt die auf die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und anderer Grundrechte gestützte Verfassungsbeschwerde - auch in Bezug auf die Rüge der Verletzung anderer Grundrechte - noch zulässig sein, wenn sie innerhalb eines Monats ab der Zustellung der die Anhörungsrüge verwerfende Entscheidung erhoben wird.
  • VerfGH Saarland, 22.07.2019 - Lv 2/19

    Rechtliches Gehör; Anhörungsrüge; Erschöpfung des Rechtswegs; …

    Sie ist auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (SVerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen ist, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
  • VerfGH Saarland, 31.01.2022 - Lv 17/21

    Anforderungen an Begründung der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsbeschwerde …

    Sie ist auch in Bezug auf die anderen Grundrechte insgesamt mangels Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes unzulässig (SVerfGH, Beschl. v. 10.01.2008 - Lv 4/07; Beschl. v. 20.08.2012 - Lv 16/11 - m.w.N.), weil nicht auszuschließen ist, dass die das Verfahren in den vorigen Stand versetzende Anhörungsrüge zur fachgerichtlichen Abhilfe auch in Bezug auf andere in Betracht kommende Grundrechtsverletzungen geführt hätte (so in ständiger Rechtsprechung auch das BVerfG, zuletzt mit Beschl. v. 16.11.2018 - 2 BvR 2172/18).
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