Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20 eA |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Begriff der allgemeinen Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; allgemeine Bedeutung; einstweiliger Rechtsschutz; Schließung von Gastronomiebetrieben; Folgenabwägung; Corona-Pandemie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen die coronabedingte Schließung von Gaststätten
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- VerfGH Saarland, 28.04.2020 - Lv 7/20
Corona-Verordnung: Verfassungsgerichtshof lockert Ausgangsbeschränkungen
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20
Er hat sie verneint, wenn nur einzelne großflächige Ein- zelhandelsbetriebe von den gleichen verfassungsrechtlichen Fragen betroffen waren (VerfGH Beschluss vom 28.04.2020 - Lv 7/20; Beschluss vom 23.10.2020, Lv 9/20). - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20
Eine Verfassungsbeschwerde ist von allgemeiner Bedeutung, wenn sie über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gela- gerter Fälle von erheblicher Bedeutung schaffen kann und eine vorherige fach- gerichtliche Klärung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht erforderlich erscheint (BVerfGE 101, 54, 74 = NJW 2000, 1471). - VerfGH Saarland, 23.10.2020 - Lv 9/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Verordnung mangels …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20
Er hat sie verneint, wenn nur einzelne großflächige Ein- zelhandelsbetriebe von den gleichen verfassungsrechtlichen Fragen betroffen waren (VerfGH Beschluss vom 28.04.2020 - Lv 7/20; Beschluss vom 23.10.2020, Lv 9/20).
- VerfGH Saarland, 27.03.2008 - Lv 2/08
Grundrechtsträgerschaft der GbR; Grundrechtsträgerschaft der Gesellschaft …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt au- ßer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (…SVerfGH a.a.O.). - VerfGH Saarland, 21.06.2010 - Lv 3/10
Folgenabwägung; einstweilige Anordnung; Nichtraucherschutz; striktes Rauchverbot …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt au- ßer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (…SVerfGH a.a.O.). - OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 327/20
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20
Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes jedoch durch Beschluss vom 12.11.2020 (2 B 327/20) die Schließung von Gastronomiebetrieben - so- gar in Fällen spezialisierter, aus Sicht der Fachgerichtsbarkeit weniger gefähr- dungsrelevant erscheinender "Gourmetrestaurants" - für voraussichtlich recht- mäßig erklärt hat, ist nicht zu erwarten, dass ein im Sinne der Beschwerdefüh- rerin Erfolg versprechender fachgerichtlicher Rechtsschutz zeitnah erreicht werden kann. - VerfGH Saarland, 04.09.2007 - Lv 11/07
Einstweilige Anordnung; Begriff des schweren Nachteils; schwerer Nachteil; …
Auszug aus VerfGH Saarland, 27.11.2020 - Lv 24/20
Vielmehr sind regelmäßig lediglich die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn der angegriffene Hoheitsakt au- ßer Vollzug gesetzt, er sich später aber als verfassungsgemäß erweisen würde (SVerfGH, Beschl. v. 21.6.2010 Lv 3/10 e.A.; Beschl. v. 27.3.2008 Lv 2/08 e.A.; Beschl. v. 4.9.2007 - Lv 11/07 e.A.), Das gilt allerdings nur, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag nicht von vornherein offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (…SVerfGH a.a.O.).
- VerfGH Saarland, 01.03.2021 - Lv 5/21
Unmittelbarer Zugang zum Verfassungsgerichtshof; Erschöpfung des Rechtswegs; …
Er hat sie verneint, wenn nur ein- zelne großflächige Einzelhandelsbetriebe oder die saarländischen Gastro- nomiebetriebe von den gleichen verfassungsrechtlichen Fragen betroffen waren (VerfGH Beschluss vom 28.04.2020 - Lv 7/20; Beschluss vom 23.10.2020, Lv 9/20; Beschluss vom SVerfGH, Beschl. v. 27.11.2020 - Lv 24/20 eA m.w.N.). - OVG Saarland, 10.07.2024 - 2 C 158/23
Schließung von Gastronomiebetrieben anlässlich der Corona-Pandemie (Saarland)
Gleichwohl verminderten Hilfsprogramme die Wahrscheinlichkeit einer existenzbedrohenden Lage und unterstützten die Betroffenen darin, die ausgeübte Tätigkeit künftig weiterhin wirtschaftlich ausüben zu können.[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris, Rn. 28 (m. w. N.); zur verneinten Erforderlichkeit gesetzlicher Entschädigungsregelungen: BVerwG, Urteil vom 16.5.2022 - 3 CN 4.22 -, juris, Rn. 60 ff. (m. w. N.).][vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris, Rn. 28 (m. w. N.); zur verneinten Erforderlichkeit gesetzlicher Entschädigungsregelungen: BVerwG, Urteil vom 16.5.2022 - 3 CN 4.22 -, juris, Rn. 60 ff. (m. w. N.).] Auch wenn die staatlichen Hilfsmaßnahmen zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses noch nicht in Kraft gesetzt waren, durfte der Verordnungsgeber davon ausgehen, dass diese Hilfen - die Teil des am 28.10.2020 zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmenpakets waren - den betroffenen Betrieben alsbald zur Verfügung gestellt würden.[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 69][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 69] Dies hatte sich auch nachfolgend durch die sogenannte "Novemberhilfe" - bei der es sich um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab dem 2.11.2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren, gehandelt hat - realisiert.[vgl. hierzu: VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2020 - Lv 24/20 eA -, juris, Rn. 21 sowie die Hinweise der saarländischen Landesregierung zur Novemberhilfe, abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/wirtschaft/wirtschaftshilfen#:~:text=Beispiel%3A%20Eine%20Pizzeria%20hatte%20im,(75%20Prozent%20des%20Vergleichsumsatzes), zuletzt besucht am 31.7.2024 sowie "FAQ zur 'Novemberhilfe' und 'Dezemberhilfe'", abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/wirtschaft/dld_faq-novemberhilfe.pdf?*blob=publicationFile&v=9, zuletzt besucht am 31.7.2024][vgl. hierzu: VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2020 - Lv 24/20 eA -, juris, Rn. 21 sowie die Hinweise der saarländischen Landesregierung zur Novemberhilfe, abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/wirtschaft/wirtschaftshilfen#:~:text=Beispiel%3A%20Eine%20Pizzeria%20hatte%20im,(75%20Prozent%20des%20Vergleichsumsatzes), zuletzt besucht am 31.7.2024 sowie "FAQ zur 'Novemberhilfe' und 'Dezemberhilfe'", abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/wirtschaft/dld_faq-novemberhilfe.pdf?*blob=publicationFile&v=9, zuletzt besucht am 31.7.2024]. - OVG Saarland, 10.07.2024 - 2 C 157/23
Notwendigkeit der Schließung von Gastronomiebetrieben während der Corona-Pandemie
Gleichwohl verminderten Hilfsprogramme die Wahrscheinlichkeit einer existenzbedrohenden Lage und unterstützten die Betroffenen darin, die ausgeübte Tätigkeit künftig weiterhin wirtschaftlich ausüben zu können.[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 28 m. w. N.; zur verneinten Erforderlichkeit gesetzlicher Entschädigungsregelungen: BVerwG, Urteil vom 16.5.2022 - 3 CN 4/22 -, juris, Rn. 60 ff. m. w. N.][vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 28 m. w. N.; zur verneinten Erforderlichkeit gesetzlicher Entschädigungsregelungen: BVerwG, Urteil vom 16.5.2022 - 3 CN 4/22 -, juris, Rn. 60 ff. m. w. N.] Auch wenn die staatlichen Hilfsmaßnahmen zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses noch nicht in Kraft gesetzt waren, durfte der Verordnungsgeber davon ausgehen, dass diese Hilfen - die Teil des am 28.10.2020 zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmenpakets waren - den betroffenen Betrieben alsbald zur Verfügung gestellt würden.[vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 69][vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 69] Dies hatte sich auch nachfolgend durch die sog. "Novemberhilfe" - bei der es sich um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab dem 2.11.2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren, gehandelt hat - realisiert.[vgl. hierzu SVerfGH, Beschluss vom 27.11.2020 - Lv 24/20 eA -, juris, Rn. 21, sowie die Hinweise der saarländischen Landesregierung zur Novemberhilfe, abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/wirtschaft/wirtschaftshilfen#:~:text=Beispiel%3A%20Eine%20Pizzeria%20hatte%20im,(75%20Prozent%20des%20Vergleichsumsatzes]), zuletzt besucht am 31.7.2024, und "FAQ zur 'Novemberhilfe' und 'Dezemberhilfe'", abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/wirtschaft/dld_faq-novemberhilfe.pdf?*blob=publicationFile&v=9, zuletzt besucht am 31.7.2024 [vgl. hierzu SVerfGH, Beschluss vom 27.11.2020 - Lv 24/20 eA -, juris, Rn. 21, sowie die Hinweise der saarländischen Landesregierung zur Novemberhilfe, abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/wirtschaft/wirtschaftshilfen#:~:text=Beispiel%3A%20Eine%20Pizzeria%20hatte%20im,(75%20Prozent%20des%20Vergleichsumsatzes]), zuletzt besucht am 31.7.2024, und "FAQ zur 'Novemberhilfe' und 'Dezemberhilfe'", abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/wirtschaft/dld_faq-novemberhilfe.pdf?*blob=publicationFile&v=9, zuletzt besucht am 31.7.2024.
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