Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 17.01.2008 - Lv 5/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Gesetzlicher Richter; Besetzung; Rechtsmittelgericht; sofortige Beschwerde; Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften
- Wolters Kluwer
Erkennbarkeit objektiver Gründe für das Vorliegen von Zweifeln bzgl. der Unvoreingenommenheit einer im Betreuungsverfahren tätigen Richterin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erkennbarkeit objektiver Gründe für das Vorliegen von Zweifeln bzgl. der Unvoreingenommenheit einer im Betreuungsverfahren tätigen Richterin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken - 10 XVII F 677/96
- LG Saarbrücken, 30.03.2007 - 13 A T 5/07
- OLG Saarbrücken, 03.05.2007 - 5 W 99/07
- VerfGH Saarland, 28.06.2007 - Lv 6/07
- VerfGH Saarland, 17.01.2008 - Lv 5/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.12.2003 - XII ZB 251/03
Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde wegen der Zurückweisung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66
Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Brandenburg, 03.12.2025 - 1 W 60/25
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Die nähere Art und Weise der Vertretungsregelung ordnet das Präsidium nach pflichtgemäßem Ermessen an (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28.03.2023 - 2 B 139/23, juris Rn. 24;… Kissel/Mayer, GVG, 11. Aufl., § 21e Rn. 140 m.w.N.).Insbesondere ist dem Gerichtsverfassungsgesetz und den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den gesetzlichen Richter auch dann Genüge getan, wenn stets der geschäftsplanmäßige Vertreter des abgelehnten Richters als zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch bestimmt ist (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 17.01.2008 - Lv 5/07, juris Rn. 8).Der Vergleich der vorliegenden Situation mit jener, in der ein abgelehnter Richter selbst über ein ihn betreffendes Ablehnungsgesuch entscheidet, liegt damit ebenso neben der Sache, wie die ins Blaue hinein behauptete "außergewöhnlich hohe Arbeitsbelastung" des Vizepräsidenten.
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